Staatliche Kunstsammlungen Dresden

  • Die Rückgabe der Beute ist für mich nichts anderes als ein Schuldgeständniss, und dadurch, dass es nur eine Teilrückgabe ist und bedeutendste Stücke immer noch fehlen, und womöglich für immer fehlen werden, kann ich mir auch nicht vorstellen, wie man da plädieren will, die Strafe zu senken. Sachsen/Deutschland bleibt beraubt von Kulturgütern allerersten Ranges. Das kann nicht wieder gutgemacht werden. Erst recht nicht mit einer Srafminderung.

    Abgesehen davon sind sich wahrscheinlich alle bewusst, dass der Clan ein notorischer Wiederholungstäter ist, und die wirkungsvollste Vorbeugung von weiteren Wiederholungstaten ist eine Strafe, die sich gewaschen hat. Ein großer Teil des Clans sollte einfach mal 15 Jährchen im Bunker sitzen, damit es sich für diesen auch wirklich wie eine Zäsur anfühlt und sie sich in Zukunft zwei oder dreimal überlegen, ob sie so weitermachen wie bisher.

  • Da müsstest Du unser ganzes Rechtssystem ändern. Ein Rechtssystem das auf Bestrafung und Abschreckung aus ist, anstatt Rehabilitation.

    Amerika hat ja diese Entwicklung eingeschlagen. Die Bereitschaft zur Gewalt ist nicht besser geworden.

    Mir fällt nur leider auch keine Lösung ein, die zufriedenstellend für uns alle wäre.

    Beauty matters!

  • Im Libanon oder in Syrien werden auch nicht die Hände abgeschlagen. Aber wenn da die Polizei um die Ecke kommt, schlottern die Knien. Da passiert sowas nicht. Syrien unter Assad ist eben ein ganz harter Polizeistaat. Das wollen wir hier doch eigentlich nicht haben.

    Beauty matters!

  • Einfach die Clans solange enteignen von allem, was nicht nachweislich rechtmäßig erworben wurde durch Arbeit. Da diese Typen mit "nichts" in den Taschen nach Deutschland kamen und hier keine reichen Onkels hatten für Erbschaften, wäre wohl ein Großteil ihres Vermögens wieder weg.

  • Das dürfte bei Feststellung von unrechtmäßig erworbenem Vermögen doch ohnehin bereits gemacht werden.

    Soweit ich weiß, sind die Italiener da deutlich effektiver. Deutschlands Regelungen sind immer noch für Geldwäsche ein Paradies, womit unrechtmäßig Erworbenes der Clans heute sicher strahlend rein erscheint. Müssten sie dagegen nachweisen, dass es durch Arbeit oder Zahlungen aus ihrer Heimat stammt, und alles andere nichts zählt, wäre der Zugriff deutlich breiter, dann wäre alle Geldwäsche nichts wert gewesen.

  • Brühwarm aus dem Saal:

    folgendes ist, hoffentlich mit konotation noch, nicht wieder aufgetaucht.

    Epaulett aus der Brillant

    Brustschleife

    Kollier

    große Diamantrose

    zwei Rockknöpfe

    wieder da ist. worüber ich mich sehr freue.

    der bruststern.

    nun das aber.

    ein langer strahl oben abgebrochen, teilstück da, ein stein fehlt. insgesamt deformiert, (leicht verbogen)

    muffhaken, noch keine details evtl. vollständig

    sonnenbrosche, noch keine details, evtl. vollständig

    zwei schuhschnallen, vollständig, korossion am eisen, steine mit wasserschaden in der fassung, darin sitzt auch eine folie. die ist dann in der regel auch hinuüber. sehr schwer zu restaurieren,

    schulterstück rosengarnitur. bis auf einen kleinen stein vollständig. etwa 6 Teile. Es fehlen immer mal nietstege, lötstellen sind gerissen oder verbogen. ist statisch aber wieder herstellbar. feuchtschäden der fassung,

    hutagraffe. 4 teile, vollständig. defekte wie oben.

    kleinod, mindestens adler vom amhänger getrennt beides da, noch keine details

    traurigstes detail.

    der degen:

    Klinge fehlt, wurde im kanal gesucht. nicht gefunden

    insgesamt 9 Teile, teilweise ist er zum auseinandebau gedacht. aber auch gebrochen und offenbar mit gewalt auseinader genommen. der große stein am gefäß fehlt, grundplatte stark deformiert, insgesamt fehlen 26 steine.

    start der gespräche zur rückgabe 5.12.

    16.12. abends. entgegennahme in berlin in anwaltskanzlei durch polizei sachsen.

    ich muss gestehen, ich hatte anfangs noch gedacht, ob die wirklich was wieder gefunden haben, daher erleichertung das offenbar wirklich was da ist, zustand leider stark beschädigt und es ist wirklich schwer zu reparieren, steine müssen ausgefasst werden. oder die fassung von hinten angebohrt. das ist spekulation.

    die angeklagten sind offenbar guter dinge. es wird immer mal in den zuschauerraum gelacht, sind auch angehörige da. einem ist dauernd schlecht weswegen es immer pausen gibt. diese bande ist echt widerlich.

    mal sehen ob ich heute nachmittag nochmal rein gehe.

    Schöne Städte werden letztlich auch glückliche Städte sein.

  • Danke, lieber Seebastian, bleib stark und berichte weiter!!

    Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Experten (und die -innen natürlich auch) bei der SKD (und darüber hinaus, denn ich denke, dass man da internationale Unterstützung bekommen wird) die beschädigten Teile wieder gut hinbekommen werden.

    Vielleicht bin ich ja ein Kulturbanause: Aber ist die Klinge denn so dermaßen wertvoll?

    Es bleiben aber natürlich die beiden Hauptverluste Sächsischer Weißer und Brustschleife.

    Hoffen wir, dass die als "Morgengabe" nachgeliefert werden...

  • Also ich war jetzt nicht nochmal in der Verhandlung daher von mir keine weiteren Infos. Die aktualisierte Fahnundsliste, von mir. Vom Degen fehlen Teilstücke wie die Klinge und 26 Diamanten. Darunter eine große Rose. Vom Kollier sind laut SKD noch Teilstücke vorhanden. "Es blieben nur einzelne Teilse vorhanden." Bei den Knöpfen ist mir nicht bekannt welche wieder aufgetaucht sind. Meine Vermutung die zwei Größten haben die behalten.

    Ohnehin macht diese Rückgabe den Eindruck, wie auf dem Basar, hier habt ihr das Zeug was wir ehh nicht los bekommen, oder bekommen haben, nun gebt uns Rabatt und seid glücklich. Solange nicht alles wieder zu 99 Prozent auftaucht sollte es keinen Strafrabatt geben.

    Schöne Städte werden letztlich auch glückliche Städte sein.

  • Solange nicht alles wieder zu 99 Prozent auftaucht sollte es keinen Strafrabatt geben.

    Den wird es aber geben und das ist auch grundsätzlich richtig so. Es ist schon sinnvoll dass einem Täter ein Anreiz gegeben wird, die Folgen seiner Tat zu korrigieren. Dies geschieht ja nicht um Straftätern einen Gefallen zu tun, sondern um die Folgen für die Opfer abzumildern Dies ist erst recht dann sinnvoll, wenn wie hier eine wirkliche Schadenswiedergutmachung durch Zahlung einer Entschädigung eigentlich ausscheidet.

    Allerdings wird die Strafmilderung selbstverständlich desto höher ausfallen müssen, je mehr zurückgegeben oder umgekehrt ausgedrückt so geringer, je weniger zurückgegeben wird.

  • Soweit ich das verfolgt und verstanden habe, was nichts heisst, hängt der Strafrabatt noch von den Einlassungen der Angeklagten ab. Das Gericht hat wohl noch nichts zugestimmt. Das ist nur der Auftakt zu einer möglichen Vefahrensverständigung deren anfängliche Bedingungen wohl nicht eingehalten sind.

    Schöne Städte werden letztlich auch glückliche Städte sein.

  • Eine Verfahrensverständigung setzt selbstverständlich voraus, dass sich alle Beteiligten auch an das halten über was eine Verständigung erzielt worden ist. Eine (zumindest Teil.-)Geständnis ist da schon die erste Voraussetzung. Das Gericht kann ja einen nicht geständigen Angeklagten nicht verurteilen, wenn seine Beteiligung an der Straftat nicht geklärt ist, nur weil dieser einer Verurteilung zustimmt. Auch wären die gestohlenen Kunstwerke vollständig herauszugeben, wenn dieses Grundlage der Verständigung wäre. Ansonsten kommt eben keine zustande.

    Aber auch ohne Verständigung kann das Gericht ja verurteilen, wenn die Beweisaufnahme das hergibt. dann wäre aber auch die Rückgabe der Juwelen oder eines Teils davon strafmildernd zu berücksichtigen. In welchem Umfang obliegt dem Gericht und wird auch nie Irgendjemand erfahren, weil im Urteil ja nicht ausgeführt wird, welche Strafe verhängt worden wäre, wenn nichts zurückgegeben worden wäre.

  • Tut mir leid , das kann dann auch deaktiviert werden ....aber mir wird nurnoch schlecht was ich das sehe und und Höre , und komme zum einzigen Schluss , Haut den MistmüllClan endlich raus aus Deutschland !

  • Das geht leider nicht. Die haben die hohen Hürden der Staatsbürgerschaft in diesem Land schon überwunden.


    Arbeitslager bei Wasser und Brot. Und eine Fortbildung im Diamanten von Hand schleifen bis alles fehlende wieder da ist.

    Schöne Städte werden letztlich auch glückliche Städte sein.

  • Was hat das bitte mit "Geständigkeit" zu tun? Die steht doch eh außer Frage. Es geht um Schadensgutmachung. Die ist natürlich teilweise gegeben, wie hoch der Schaden ist, hat letztlich wohl ein Sachverständiger zu beurteilen.

    Quote

    In welchem Umfang obliegt dem Gericht und wird auch nie Irgendjemand erfahren, weil im Urteil ja nicht ausgeführt wird, welche Strafe verhängt worden wäre, wenn nichts zurückgegeben worden wäre.

    Irgendwie wird im Urteil schon drauf Bezug genommen werden. Man muss ja schließlich zwei Seiten überzeugen. Normalerweise heißt es: "mildernd: Teilweise Schadensgutmachung". Tatbildmäßig verurteilt wird natürlich die Höhe des Diebsgutes. Zu überlegen wäre jedoch auch eine Konkurrenz mit Schwerer Sachbeschädigung (inwieweit das haltbar ist, wäre zu prüfen. Laut österr. Judikatur ist dies im vorliegenden Fall möglich: RIS - Rechtssätze und Entscheidungstext 12Os82/05h (12Os83/05f) - Justiz (bka.gv.at) Hier wäre der Schaden natürlich konkret zu beziffern).

    Jedenfalls täte das Gericht im vorliegenden Fall, wo die Qualifikation ja der sozusagen ideell-kulturell verursachte Schaden ist, schon gut daran, diesen auch zu beziffern. Das Problem bei diesen betragsmäßigen Qualifikationen ist ab einer gewissen Höhe natürlich, dass man immer behaupten kann, es gehe noch viel höher, da die Skala ins Unendliche offen ist. Aber falls das Gericht diese Höhe als Erschwerungsgrund werten will, was ja an sich angemessen scheint, bedarf es schon konkreteren Eingehens.