Dresden - Neustädter Markt - Königsufer

  • SEid doch Mal froh über das Erreichte. Es gibt viele Städte in Deutschland, die sich die Finger lecken würden nach einem Neumarkt oder einer Frauenkirche. Ein fehlendes Hotel Stadt Rom oder ein nicht rekonstruierter Neustädter Markt macht das bestehende Dresden nicht hässlicher oder weniger lebens- und besuchenswert. Die Zeit wird es schon richten - in zehn, zwanzig oder fünfzig Jahren sieht man die Sache vielleicht ganz anders (oder auch genau so, wer weiß das schon)...

  • Der menschliche Geist ist nicht auf Zufriedenheit programmiert - und das ist angesichts der vielen noch offenen Aufgaben in Dresden auch gut so. Sonst hätte man sich auch schon mit der Frauenkirche zufrieden geben können, und drumherum hätte halt die Stadt nach Belieben gewurschtelt, siehe Gewandhaus-Pläne.

    Der konstruktive und auch mal emotionale Streit um die Stadtgestaltung wird immer weiter gehen. Die Initiative die sich an den lustlosen DDR-Beton am Neustädter Markt klammert ist ein kleiner plärrender Haufen ostalgischer Rentner, erledigt sich also gerade schon selbst (was zynischer klingt als es gemeint ist).

  • Ist das Bürgerbegehren zum Neustädter Markt doch zulässig? (hinter Bezahlschranke!)

    Quelle: https://www.saechsische.de/dresden/immobi…03976-plus.html

    Die GHND schreibt auf ihrer Facebookseite hierzu:

    Zitat

    PRESSEMITTEILUNG


    Unterschriftenblatt und Fragestellung zum Bürgerbegehren Neustädter Markt rechtmäßig


    Die Stadtverwaltung Dresden hat am 04.05.2022 auf eine Anfrage des Oberbürgermeisterkandidaten André Schollbach (Fraktion Die Linke) öffentlich mitgeteilt, dass es eine Vorprüfung des Fragebogens zum Bürgerbegehren Neustädter Markt gegeben habe und diese zu dem Ergebnis komme, dass das Bürgerbegehren "unzulässig sein dürfte". Die Initiatoren erfuhren von der Vorprüfung durch die Presse. Eine schriftliche Anfrage der Initiatoren bei der Stadtverwaltung nach den konkreten Gründen und Grundlagen der städtischen Beurteilung blieb unbeantwortet. Am vergangenen Freitag, erfuhren die Initiatoren des Bürgerbegehrens zufällig durch eine Pressevertreterin während einer Pressekonferenz, dass dieser auf Anfrage zwei Gründe genannt worden waren, die nach Auffassung der Stadtverwaltung die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens begründen sollen. Prof. Dr. Christopher Schmidt, Professor an der Hochschule Esslingen und stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD), war von den Initatoren bereits nach der o. g. Feststellung der Stadt Dresden vom 04.05.2022 beauftragt worden, ein Rechtsgutachten zum Fragebogen zu erstellen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt keine konkrete schriftliche Stellungnahme der Stadt zu der von ihr behaupteten Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vorlag. Prof. Dr. Christopher Schmidt beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit den Fragen der sachunmittelbaren Demokratie und mit Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden. Er hatte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vollumfänglich geprüft. So konnte er umfassend während der Pressekonferenz am vergangenen Freitag auf die überraschende Konfrontation durch die Presse mit den zwei oben erwähnten konkreteren Punkten der Verwaltung der Stadt Dresden antworten. Prof. Christopher Schmidt kommt zu dem Schluss, dass der Fragebogen des Bürgerbegehrens zum Neustädter Markt einschließlich der gestellten Frage vollumfänglich rechtsgültig ist. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings für die Initiatoren: Alle Unterschriften die zwischen dem 13. und 15. Februar gesammelt wurden, können nicht gezählt werden, da die vollständige Anmeldung des Bürgerbegehrens erst am 16. Februar erfolgte. Die GHND fordert vom Stadtrat eine politische Bewertung des Vorgehens der Verwaltung, die öffentlich vor Abgabe der Unterschriftenlisten eine Stellungnahme zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgegeben hat und damit dem Gesamtablauf des Bürgerbegehrens einen schweren Schaden zugefügt hat. Nach der Bekanntgabe durch die Landeshauptstadt Dresden war der Rücklauf der Unterschriftenlisten schlagartig signifikant zurückgegangen. Das Rechtsgutachten kommt dann auch abschließend zu der Auffassung: "...dass ein solches Vorgehen dem Leitbild einer bürger- und partizipationsfreundlichen Kommune nicht entspricht."
    Die GHND konnte die notwendige Unterschriftenzahl daher nicht bis zur Oberbürgermeisterwahl einreichen und muss die Laufzeit entsprechend verlängern, um die Gesamtzahl der Unterschriften zu erreichen.


    Der Vorstand Dresden, 12.06.2022

  • Neben Berlin habe ich auch Meissen und Dresden wieder besucht (ich war zuletzt 2020 dort). Dresden hat diesmal einen sehr guten Eindruck gemacht: überall Menschen unterwegs (nur die Musikanten waren nervig..), Die Neustadt und der Neumarkt einfach schön - die Elbwiesen sowieso. Wir waren auch auf der Hauptstrasse in der Neustadt (Theaterfestival), die meiner Meinung nach trotz der Plattenbauten als Strassenraum gut funktioniert (Altbauten und Bäume kompensieren für den Platten). Sollte die Südseite des Neustädter Marktes tatsächlich kommen (Königsufer), hat man viel erreicht. Eine Bebauung des Platzes ist wegen der Baumgruppen nicht zwingend, da die Platten dadurch zumindest im Sommer versteckt sind.

    Die ganze Region ist auf jedem Fall sehr schön und interessant!

    Unsere große Aufmerksamkeit für die Belange des Denkmalschutzes ist bekannt, aber weder ökonomisch noch kulturhistorisch lässt es sich vertreten, aus jedem alten Gebäude ein Museum zu machen. E. Honecker

  • Die Sanierung des östlichen Brunnens auf dem Neustädter Markt soll im nächsten Jahr beginnen und soll rund ein Jahr dauern. Die Kosten haben sich laut Pressemitteilung der Stadt auf ca. 1,87 Millionen Euro erhöht, u.a. (und wahrscheinlich auch v.a.) aufgrund des schlechten Zustandes. Eine Förderung in Höhe von lediglich 500.000 Euro wurde beim Landesamt für Denkmalpflege beantragt, für den denkmalpflegerischen Mehraufwand. Außerdem sollen bisher eingesammelte Spenden in der überwältigenden Höhe von 3412 Euro verwendet werden, deren Sammlung die Initiative "Neustädter Freiheit" initiiert hatte.

    Die Sanierung kommt stellenweise einer Rekonstruktion gleich, v.a. bei der äußeren Beckeneinfassung sowie des Bodens aus Ortbeton. Die ebenfalls zum Teil aus Beton bestehende Skulptur soll durch Kunststeinrestaurierungen saniert werden.

    Aufgrund der hohen Kosten muss der Stadtrat die Sanierung (bzw. den Haushalt, in dem sie enthalten sein wird) noch beschließen.

    1280px-Brunnen1-NeustMarkt.jpg

    Bildnachweis: SchiDD, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

  • Vor allem, wenn man mal bedenkt, dass die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V. (die ja rein gar nichts für diese Stadt je geleistet hat) von dieser unserer LHStadt bis heute nicht einen einzigen Euro [in Zahlen € 0,00] Unterstützung bekommen hat.

    Aber wer hat, der kann.....

  • Ich bin durchaus dafür, solche Brunnenanlagen zu erhalten. Aber die Kosten scheinen mir maßlos überteuert. Natürlich ist es plumpes Laiengeschwätz von mir, eine solche Anlage mit einem Pool und Gartenspringbrunnen zu vergleichen. Dennoch, wenn man sieht, dass man solche Gartenbrunnen mit Pumpe aus Zementgemisch für rund 25.000 Euro bekommt, kleinere Natursteinbrunnen für 1400 Euro kann ich das schon mal in Relation zu knapp 2 Millionen Euro setzen, zumal Becken und Einfassung hier nur aus Beton, nicht aus Marmor sind. Für 2 Millionen kannst Du ein Mehrfamilienhaus bauen.

    KIar, ist das nur Stammtischgelaber von einem dämlichen Typ, der sich mit Brunnenbau nicht auskennt. Dennoch, so etwas muss meiner Auffassung nach günstiger gehen. Notfalls müssen eben Ersatzmaterialien her.

  • Naja... da ja der Großteil so kaputt ist, dass er ausgetauscht werden muss, kommt es dem Wunsch nach Ersatzmaterialien doch schon sehr nahe. ?

    Wegen mir sollen sie den Brunnen sanieren, aber auch ich finde die Kosten dafür extrem hoch. Immerhin hat man dann aber ein 2 Mio EUR teures Wasserspiel in wunderschönem Ambiente von ranzigem Waschbeton a la Wladiwostok, einer 6-spurigen Stadtautobahn inkl. Bahngleisen und dem Duft der Großstadttoilette. Ein Kostverächter, wer darin keine innerstädtische Kuranlage sieht.

  • Das Problem ist vermutlich, dass an eine solche Anlage im öffentlichen Raum ganz andere Anforderungen gestellt werden als an einen privaten Springbrunnen. Da müssen ein Dutzend Sicherheitsvorschriften beachtet werden, die einem privaten Bauherrn für seinen Gartenbrunnen egal sein können....

  • Es wird bei der Großen Meißner Straße und Köpckestraße wohl keinen Tunnel geben. Stattdessen sollen zwei Fahrspuren für Fahrzeuge wegfallen und beide Straßen sollen Tempo-20-Zonen werden. Es sollen beidseitig breite Fuß- und Radwege entstehen und auch Baumreihen gepflanzt werden. Die Frage ist wohl nur noch, ob die zwei Straßenbahnlinien (SL) und die zwei verbleibenden Fahrspuren für Fahrzeuge (FF) in der Form FF, SL, SL, FF (Boulevard-Variante) oder SL, SL, FF, FF (Promenaden-Variante) angeordnet werden. Vor 2030 wird es aufgrund der aufwendigen Planung wohl nicht losgehen. Die B170 soll dann über das Emerich-Ambros-Ufer verlaufen.

    Quelle: Link

  • Aha und wann soll das E-A-Ufer endlich mal geschlossen werden. Die 100m fehlen ja schon Jahrzehnte

    Wenn der letzte Abschnitt des E-A-Ufers fertiggestellt ist, kann die Bundestraße B170 verlegt werden. Erst dann können die Arbeiten an der Großen Meißner Straße und Köpckestraße beginnen. Mehr steht dazu nicht im Artikel. Aufgrund der im Artikel genannten Zeiten müsste das E-A-Ufer wohl vor 2030 fertiggestellt werden.