I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der Bundestagsbeschluss vom 1. Juni 2017 zur Realisierung des Entwurfes „Bürger in Bewegung" von Milla und Partner und Sasha Waltz (Drs. 18/12550), der aus dem Gestaltungswettbewerb für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal siegreich hervorging, wird aufgrund der gravierenden Bedenken, die das Landesdenkmalamt Berlin (LDA) in seiner denkmalrechtlichen Stellungnahme vom 3. August 2018 im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Projektes zum Ausdruck gebracht hat, aufgehoben.
2. Für das als Denkmal der Freiheit und Einheit Deutschlands ist ein neuer Standort zu suchen, der in einem symbolischen Zusammenhang mit der Demokratiebewegung der untergegangenen „DDR" steht und nicht eine Gefährdung eines bereits vorhandenen Denkmalbestandes nach sich zieht.
3. Die gut erhaltenen Mosaike, die die einst den Sockel des Kaiser-Wilhelm-Denkmals schmückten, sind an ihren ursprünglichen Platz zurückzuführen und die historischen Kolonnaden als bauliches Zwischenglied zwischen Schloss und Museumsinsel zu rekonstruieren.
Da jedoch dieser schöne Antrag von der Paria stammt, wäre es wohl zielgerichteter gewesen zu fordern: "Den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals umgehend beginnen und endlich Fakten schaffen sowie die beschleunigte Umsetzung unter Vernachlässigung der Einwände des Landesdenkmalamts zügig vorantreiben."