Dresden - Neustädter Markt - Königsufer

  • Es ist mir ein absolutes Mysterium, was in den Köpfen der Stadtobersten von Dresden vor sich geht. Man sieht die enorme Aufwertung und Anziehungskraft, die Dresden mit dem Wiederaufbau des Neumarkts entwickelt hat...und man scheint das als abschreckendes Beispiel zu sehen, wie man es nicht am Neustädter Markt wiederholen soll? Häh?! Was?!
    Man will mehr Menschen über die Augustusbrücke auf den Neustädter Markt locken, aber Denkmalstatus von sozialistischer Einöde und Muff tut ganz klar das Gegenteil und schreckt weiterhin ab.

  • Im Grunde handelt es sich um eine kleine Minderheit, die einen Verein (Neustädter Freiheit) gegründet hat und sich engagieren, um ihre persönlichen Interessen durchzubekommen. Hämisch könnte man unterstellen, dass es doch gar nicht mal so schlecht ist, in einer DDR-Platte mit unverbaubaren Ausblick auf die wunderschöne Silhouette der Dresden Altstadt zu wohnen. Quasi der Canaletto Blick vom Balkon aus.

    Süffisanterweise ist einer der Gründungsmitglieder der Architekt Heiko Lieske, der damals selbst am Wettbewerb zur Gestaltung des Neustädter Markts teilgenommen hat, jedoch in der ersten Runde bereits rausgeflogen ist und dann die Seite gewechselt hat.

    Zudem scheint es eine enge Verbindung zu Personen vom Denkmalschutz zu geben, deren Entscheidung durchaus überraschend getroffen wurde.

    Bei der Podiumsdiskussion letztes Jahres wurde dazu vieles detailliert besprochen. Hr. Lieske ist vor allem im neunten Teil zu sehen:

    https://www.neumarkt-dresden.de/videos/

  • Sächsische Zeitung: Bürgerbegehren für Neustädter Markt offenbar unzulässig

    Dresdner Neueste Nachrichten: Warum das Bürgerbegehren zum Neustädter Markt in Dresden scheitern könnte

    Antwort des OB auf eine Anfrage der Linken:

    "Das Bürgerbegehren entspricht nicht den Vorgaben der Paragrafen 24 und 25 der Sächsischen Gemeindeordnung und dürfte deshalb unzulässig sein"

    Die abschließende Zulässigkeitsprüfung werde erst in Vorbereitung der Erstellung der Beschlussvorlage zur Zulässigkeitsentscheidung für den Stadtrat erfolgen, so zitiert die Sächsische Zeitung die Antwort weiter. GHND-Vorstand Kulke:

    "Wir haben im Vorfeld des Bürgerbegehrens dem Bürger- und dem Rechtsamt der Stadt verschiedene Fragestellungen vorgelegt. Daraufhin gab es Hinweise, die wir eingearbeitet haben"

  • Natürlich wird es nicht zulässig sein. Man hat ja keine best buddies in den Ämtern sitzen, die das nach außenstehenden Willen auch ohne Stadtrat, Bürgern oder anderen demokratischen Organen hintenrum "durchschlawinern" können. In Dresden pfeifft man auf Demokratie, Bürgerwillen und Respekt vor Mehrheiten. Da gilt nur, wenn Frau X im Bett mit Herrn Y war und sie nach dem Koitus entscheiden, was wie wo wann unter Berücksichtigung der Liebhabereien von Grüppchen Z und dem Amtsbruder Q gebaut, abgerissen, unter Schutz gestellt oder verhindert wird. Und alle machen mit und finden das noch vollkommen in Ordnung, weil sie lieber ihre Blendwahrheiten dem Bürger zur Wahl verkaufen wollen. Und da nehmen sich keine Parteien irgendwas. Nur dass die Grünen am ungeniertesten agieren.

  • Hm.... na ja... man sollte jetzt erst mal abwarten, was passiert.

    Interessanterweise scheinen einige Leute hier tatsächlich so eine derrmaßen große Angst vor dem BB zu haben, dass sie es JETT schon für ungültig erklären lassen. Nicht erst nach erfolgter Abgabe und Überprüfung der Unterschriften (was im üblichen Prozedere zuerst kommen muss). Das lässt tief blicken.

    Und man möchte beim Gegner natürlich v. a. psychologische Kriegsführung machen (wir sehen ja jetzt in der Ukraine, wie wichtig so etwas ist).

    Eigentlich ungloisch, dass man sich seitens der Ämter jetzt schon diese Arbeit macht. Herr Kulke ist mit dem BB noch nicht fertig, und könnte aber doch heute oder morgen verlautbaren lassen "Wir lassen es sein. Wir schaffen es nicht". Dann hätte man die gesamte Prüfungsarbeit umsonst gemacht....

    Nene... Andersrum wird ein Schuh draus: Da haben etliche Leute mächtig Schiss. Und ob dazu die Initivative vom SPA ausging, das gleube ich noch nicht einmal. Da sind gewisse andere Leute andere Wege über diverse Kontakte gegangen..... Gruselig

  • Wie gesagt, das war die Antwort des OB auf eine Anfrage der Linken - ganz normaler parlamentarischer Betrieb also, auch wenn die Anfrage derzeit weder auf der Fraktionswebsite der Linken im Stadtrat, noch im Ratsinformationssystem zu finden ist. Man hätte seitens der Verwaltung natürlich mit der Antwort warten, diese weniger konkret ausfallen lassen, oder den Anspruch auf Beantwortung (wie oft) bestreiten können, aber diese Gelegenheit, Unruhe zu stiften die eigene Ansicht zu dem Thema kund zu tun, wollte man sich wohl nicht entgehen lassen.

  • Habe ich jetzt nicht verstanden.

    Also OB Hilbert war/ist hier sicherlich nicht der Bösewicht. und die LINKE, wollte damit ja auch nur ihn treffen nach dem Motto: Bei der eigenen OB-Bewerbung ist man großzügig mit Formfehlern, aber bei engagierten Bürgern erklärt man alles kurzerhand für ungültig.

    Dieser für uns Nebenkriegsschauplatz entthüllte aber eindrucksvoll, was hinter den Kulissen bereits seitens der Verwaltung (nicht der Parteien im Stadtrat) vor sich geht. Und das ist (wieder einmal) erschütternd bezügl. deren Demokratieverständnis

  • Bei der eigenen OB-Bewerbung ist man großzügig mit Formfehlern, aber bei engagierten Bürgern erklärt man alles kurzerhand für ungültig.

    Das war die Interpretation von Linke-Stadtrat Tilo Wirtz, der nicht unbedingt genau die gleiche Position zu dem Thema vertritt, wie z.B. seine Parteikollegin Klepsch im Kulturressort der Verwaltung. Ob OB Hilbert vertritt zwar qua Amt die gesamte Verwaltung, auch wenn er gerade seine Beigeordneten als untätig und verantwortungslos bezeichnet, deren Aufgaben er ja alle alleine übernehmen müsste, damit sich was in der Stadt bewegte, aber ob er die Anfrage persönlich beantwortet hat, ist ja auch nicht sicher.

  • Natürlich wird es nicht zulässig sein. Man hat ja keine best buddies in den Ämtern sitzen, die das nach außenstehenden Willen auch ohne Stadtrat, Bürgern oder anderen demokratischen Organen hintenrum "durchschlawinern" können. In Dresden pfeifft man auf Demokratie, Bürgerwillen und Respekt vor Mehrheiten. Da gilt nur, wenn Frau X im Bett mit Herrn Y war und sie nach dem Koitus entscheiden, was wie wo wann unter Berücksichtigung der Liebhabereien von Grüppchen Z und dem Amtsbruder Q gebaut, abgerissen, unter Schutz gestellt oder verhindert wird. Und alle machen mit und finden das noch vollkommen in Ordnung, weil sie lieber ihre Blendwahrheiten dem Bürger zur Wahl verkaufen wollen. Und da nehmen sich keine Parteien irgendwas. Nur dass die Grünen am ungeniertesten agieren.

    Wo bleibt denn der allgegenwärtige Rotstift?

  • Muss ein Bürgerbegehren nicht sowieso immer vorher geprüft werden und muss es nach erfolgter Genehmigung (also bevor es startet) dann nicht auch automatisch rechtsgültig sein? Wenn nicht, wäre das eine (weitere) gravierende Lücke im sächsischen Kommunalrecht.

  • Das Bürgerbegehren (s. § 25 SächsGemO) ist laut Sächsischer Gemeindeordnung der Antrag der Bürger der Gemeinde auf Durchführung eines Bürgerentscheids (s. § 24 SächsGemO). Über dessen Zulassung entscheidet der Gemeinderat, in Dresden also der Stadtrat, und zwar durch eine Vorlage der Stadtverwaltung. Dass diese als Beschlussempfehlung die Ablehnung enthalten wird, hat der OB also in seiner Antwort auf die Anfrage angedeutet. Widerspruch ist möglich, über den die Rechtsaufsichtsbehörde, also die Landesdirektion, entscheidet. Zudem kann der Stadtrat mit Zweidrittelmehrheit trotzdem die Durchführung des Bürgerentscheids beschließen.

  • Die Stadtverwaltung sieht sich angesichts der Besprechung in der Presse genötigt, ihre Sicht zu dem Thema in einer Pressemitteilung zu veröffentlichen und eine Mitteilung des Bürgeramtes zu zitieren:

    Schon im Juli 2021 teilte das Bürgeramt unter anderem mit: „[…] Im Ergebnis haben wir festgehalten, dass die vorgeschlagenen Fragestellungen als unzulässig anzusehen sind, da sie den formalen Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 SächsGemO nicht entsprechen und ein Bürgerentscheid, der Einzelheiten einer bauplanungsrechtlichen Abwägungsentscheidung vorwegnehmen soll, mit § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SächsGemO unvereinbar wäre. […]“

    Besagter Paragraf schließt Bürgerentscheide über "Anträge, die gesetzwidrige Ziele verfolgen" aus.

  • Besagter Paragraf schließt Bürgerentscheide über "Anträge, die gesetzwidrige Ziele verfolgen" aus.

    Schon richtig, nur wenn man dieser Sichtweise folgt, dann wäre der gesamte Neustädter Marklt-Wettbewerb von vornherein baurechtswidrig gewesen. Und das kann ja wohl nicht sein!

    Die Fragestellung des BB legt aber nichts im Detail fest, sondern fragt die Bürger nur, ob sie wollen, dass die beiden Wettbewerbssieger umgesetzt werden.

    So wie oben beschrieben argumentierte man aber schon 2002 beim Neumarkt-BB, da die GHND dort tartsächlich en détail sämtliche Leitbauten festgelegt wünschte (und auch ob dies rechtswidrig oder nicht war, gehen die Meinungen der Juristen auseinander. Bis heute ist die Klage hiergegen in der Schwebe - eigentlich....) Jetzt und heute ist dem aber nicht so. Haben die bei der Stadt die Fragestellung des BB eigentlich gelesen???? Ich finde es bleibt spannend.

    Ganz klar erkennbar ist aber die Absicht der Stadtverwaltung, dem BB jetzt schon, noch bevor alle Messen gelesen sind, sämtlichen Wind aus den Segeln zu nehmen und es kaltblütig abzuwürgen. Nochmals: Da haben einige Leute aber mächtig Angst..................

  • Hört sich so an, als ob die undemokratische Sächsische Gemeindeordnung mal geändert werden sollte. Mit welcher Legitimation wird dem Souverän Volk durch den Gemeinderat abgesprochen, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Sind wir dort immer noch in der DDR?

    Und was sind die demokratisch festgelegten und glasklaren Entscheidungskritierien? Wurde diese Gemeindeordnung 1990 etwa 1:1 aus Amigo-Bayern übernommen?

  • Mit welcher Legitimation wird dem Souverän Volk abgesprochen, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Sind wir dort immer noch in der DDR?

    Tut man doch nicht.

    Aber es die Bürger können BB durchführen soviele sie wollen - am Ende erklärt eine Koalition von Politik und Verwaltung sie einfach für ungültig. Und das wars dann. Der Bürger hat normalerweise nicht das Geld und die Kraft, dagegen zu prozessieren.... So einfach ist das

  • Der Bürger hat normalerweise nicht das Geld und die Kraft, dagegen zu prozessieren.... So einfach ist das

    Der Bürger nicht. Sehr viele Bürger zusammen aber womöglich schon. Die Stadtverwaltung sollte bloß der ausführende Hammer und die Stadtregierung als direkte Vertretung der Bürger der Schmied sein. Beim Narrenhäusel hat die Stadtregierung - wenn ich nicht irre - doch erkannt wie perfide die Stadtverwaltung agiert und ein Machtwort pro Rekonstruktion gesprochen. Der unbeschreiblich tolle Erfolg des Neumarkts sollte den Abgeordneten doch mittlerweile beide Augen geöffnet haben sollen! Eigentlich irre, dass die bornierten Beamten noch immer gegen die Interessen der Bürger so schamlos intrigieren!

  • Eben. Darum ging es beim Wettbewerb und beim BB.

    Aber durch die denkmalpflegerische Unterschutzstellung des gesamten Areals, sogar der Wiesen und der Straße (!) ist nun der gesamte Wettbewerb OBSOLET und für den Müll!!

  • Zumal, und ich sage es gern noch einmal, die Plattenbauten nie Gegenstand des Wettbewerbs waren, da außerhalb des Planungsgebiets liegend. Bereits da hatte die Verwaltung also schon den ersten Riegel vorgeschoben.

    "We live in the dreamtime-Nothing seems to last. Can you really plan a future, when you no longer have a past." Dead Can Dance - Amnesia