Und noch eine Ergänzung:
- Als Palast wird im Deutschen ein besonders repräsentativ ausgestatteter, in der Regel landesfürstlicher Wohn- und Regierungssitz in einer Stadt verstanden, der Begriff ist daher weitgehend identisch mit Residenzschloss (etwa Buckinghampalast, Apostolischer Palast, Palast von Caserta). Dieser Begriff, der häufig auch in Verbindung mit orientalischen oder antiken Herrschersitzen benutzt wird, ist dem italienischen palazzo entlehnt und geht ursprünglich auf das lateinische palatium zurück, den Eigennamen der Residenz der römischen Kaiser auf dem Palatin.
- Das Palais oder Stadtpalais war hingegen ein städtischer Wohnsitz einer Familie des Landadels oder Stiftsadels.
Wieder kein Bürgerpalais...