Konstantindegeer
Mal ne Frage: wieso engagiert sich die Denkmalpflege eigentlich beim Wiederaufbau in Potsdam? Das sind doch Rekonstruktionen und reine Neubauten, die gehen die Denkmalpflege doch eigentlich rein gar nichts an.....
Und: ist das die Landesdenkmalpflege oder die Stadtdenkmalpflege?
Danke.
Weil wir Stadtverordnete das so beschlossen haben, letztendlich ist das bei der gesamten Umgestaltung der Potsdamer Mitte, also der Altstadt, ein juristischer Trick.
1. Alle Grundstücke, die in der Mitte neu bebaut werden, gehör(t)en der Stadt. Das hat historische Gründe, weil schon die Nazis kräftig Altstadtgrundstücke aus jüdischen Besitz enteignet haben und die Kommunisten zwischen 1945-48 diese Politik fröhlich fortgeführt hatten. Das Stadtschloß mit seinen Nebengebäuden (Marstall etc.) war eigentlich nach der Vermögensauseinandersetzung mit den Hohenzollern im Besitz des Freistaates Preußen, dessen Rechtsnachfolger das Land Brandenburg der DDR wurde, dann 1952 der Bezirk Potsdam der DDR. Dadurch, dass im Stadtschloß aber schon in der NS-Zeit kommunale Dienstellen waren - ein Großteil der Fläche war vom Bauamt genutzt - und das Schloß 1960 gesprengt wurde kam auch diese Flächen in kommunalen Besitz.
2. So ist in allen Blöcken I-V die Stadt der Eigentümer der Grundstücke und hat diese zu pro Block unterschiedlichen Verfahren privatrechtlich verkauft (oder im Fall des Stadtschlosses kostenfrei an das Land übertragen).
3. Die gesamte Potsdamer barocke Innenstadt ist seit 2016 - mit Ausnahme der DDR-Bauten - als Denkmalbereich ausgewiesen.
4. Da die Stadt überall der Verkäufer ist kann sie die Rahmenbedingungen eines Verkaufes bestimmen. Kann ein Investor ein Grundstück direkt kaufen hat man - ggf. auch trotz vorgeschalteten Wettbewerben - schwer Zugriff auf die tatsächliche Erstellung eines Bauantrages. Deshalb haben wir in Potsdam den Siegern der Wettbewerbe die Grundstücke bis zur BauG nur "an die Hand gegeben, d.h. ihnen Vollmachen zur Entwicklung erteilt. Stellt ein Vorhabenträger einen Bauantrag, der den Zielen den Stadt nicht vollumfänglich entspricht aber rechtlich genehmigungsfähig wäre können wir diesen so noch daran hindern. Erst nach der BauG kann der Investor kaufen.
5. Zu diesem Verfahren gehört auch, dass sich die Vorhabenträger freiwillig einer Zwangsberatung durch die kommunale Denkmalpflege unterziehen ("qualitätssicherung"), die in Potsdam pro Rekonstruktion eingestellt ist, und deren Empfehlungen folgt. Das ist aber alles nur privatrechtlich abgesichert, nicht durch Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht.
Alles in allem war diese Konstruktion ein aufwändiger Weg aber in toto sehr effizient. Dadurch, dass das Leitbautenkonzept mit seinen Nebenbeschlüssen mit 80-prozentiger Mehrheit verabschiedet wurde ist den Investoren auch klar, dass es hier kaum ein Entrinnen gibt. Dass mittelfristig Umbauten nur noch mit der Denkmalbereichssatzung zu kontrollieren sind ist klar - aber das funktioniert z. Zt. auch gut.