In Köln hat es einen ähnlichen Fall gegeben: Als der Stadtrat beschlossen hatte, den Platz vor dem Rathaus mit einem Museum zu bebauen, hat ein "Netzwerk Bürgerbegehren Rathausplatz", initiiert von den Freien Wählern, ein Bürgerbegehren gestartet und für eine kostengünstigere unterirdische Lösung die erforderliche Anzahl Stimmen gesammelt.
Der Stadtrat hat dann das Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt, womit sich die Initiative aber nicht zufrieden geben wollte und dagegen geklagt hat. Schlussendlich hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bürgerbegehren zu spät durchgeführt wurde, da es um eine konkrete Revision eines Stadtratbeschlusses gegangen sei und sich aus der Formulierung keine eigene, konkrete Sachentscheidung ableiten ließe. Die Klage wurde somit abgewiesen und als Resultat wächst aktuell ein architektonisch recht grausliges Gebilde neben dem historischen Rathaus in die Höhe.
Lächerlich gemacht hat sich damit allerdings niemand, im Gegenteil hat man die Erfahrung genutzt und will beim nächsten Museumsprojekt neben dem Dom ein Bürgerbegehren gemäß der rechtlichen Regularien durchführen.
Für Frankfurt sehe ich die Sache nicht anders. Manchmal kommt es eben zu Streitigkeiten, die man, wenn keine Einigung möglich ist, eben von einem unabhängigen Dritten klären lässt und dafür sind in unserem Rechtsstaat eben Gerichte zuständig.
Im Gegenteil, wenn man den Gang vors Gericht als lächerlich einschätzt, müsste man eigentlich auch das gesamte Bürgerbegehren als lächerlich und utopisch ablehnen.
Ein Stadtrat oder ein Amt sind doch keine heilige Institution, deren Entscheidungen man nicht anfechten darf. Genau dafür gibt es in unserer Demokratie und in unserem Rechtsstaat Werkzeuge, die man meiner Meinung nach auch nutzen darf. Lächerlich würde es erst dann, wenn man die Entscheidung des Gerichtes nicht akzeptieren würde.
In meinen Augen ist das eher eine Frage des Budgets und der Energie, die man in das Projekt noch stecken will. Aber wenn man schon so weit gekommen ist, sollte man meiner Meinung nach vor Gericht auch noch nachhören, wie die das sehen. So wasserdicht kam mir die Ablehnung des Bürgerbegehrens nämlich nicht vor.