Was ist mit den Architekten Stella und dem verstorbenen Herrn Stuhlemmer. Gilt deren Werk, wie wir hier vor kurzem noch besprochen haben, nicht also geschützt vor irgendwelchen Veränderungen und Umbauten gegen deren Einverständnis?
Ich gehe davon aus, dass genau deswegen diese Lösung gewählt wurde. Gegen technische Aufbauten, die noch dazu so gestaltet sind, dass die Fassade dahinter nicht verdeckt wird, hat man wahrscheinlich eher keine Handhabe. Oder wie ist das bei Geschäften, die ihren Unternehmensschriftzug beleuchtet an die Fassade hängen? Hat da außer der Stadt und Hauseigentümer jemand Mitsprachrecht, z.B. der Architekt?