Posts by newly

    Aber was sagt es dann über den Bremer Brunnen aus, wenn dieser von einer bürgernahen Stiftung für ein wohnliches Umfeld finanziert wurde und die Bürger selbst die Wahl hatten, ihren Brunnen auszuwählen? Offensichtlich, dass die Bürger genau diesen Brunnen für die Förderung ihrer Lebensqualität im öffentlichen Raum als richtig hielten. Wie können wir dann daherkommen und genau diesen Brunnen als negatives Beispiel für Stadtraumgestaltung heranziehen? Das erscheint mir doch recht paradox.

    Also die Bürger hatten damals die Wahl, unter drei Ihnen von der Stiftung vorgelegten Entwürfen einen auszuwählen.

    Dass "die Bürger selbst die Wahl hatten, ihren Brunnen auszuwählen" ist dann doch etwas anderes.


    Es wäre interessant zu wissen wie die beiden anderen Entwürfe waren.

    Trüby benutzt letztendlich die soziale Frage bzw. die allgemeine Wohnungsnot um seine seelenlose Architektur zu rechtfertigen bzw. auch noch am Molkenmarkt durchzudrücken. Der Versuch hat schon was Perfides


    Benni Als Reicher würd ich mit auch eher nach einem Herrenhaus oder einer Villa in Brandenburg umschauen. Aber selbst am Alex (es ist mir immer ein Rätsel warum es die Touristen dort hinzieht) soll es ja Käufer für "Luxusappartments" in den neuen Hochhäusern geben.

    Ich bitte dich - wir sind in Berlin: da kannst du doch nicht eine reine Hetero-Beziehung idealisieren!

    Nun für alle anderen wäre es eine der spannenden - auch berlintypischen - Kontraste.


    Aber wer könnte im Zuge der Gleichberechtigung etwas gegen eine zusätzliche Frau (Salicia) als Ikone im Stadtbild haben?


    Für jeden ist doch in meinem Vorschlag eine gewünschte Interpretation dabei. ; )



    Und die dritte Gruppe, nämlich die roten Politiker, will den Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus als Trophäe behalten.

    Ich glaube, eine vierte Gruppe ist wesentlich größer und hat einen profaneren Grund: der Ottonormal(ost)berliner, der von kleinauf gewohnt ist, dass der Neptunbrunnen als Postkartenansicht vor dem Roten Rathaus steht.

    In einer sich immer schneller verändernden Welt gibt es Vertrautes, das Menschen nicht verlieren wollen.

    Auch die gilt es mitzunehmen.

    Ich denke mit einer (teilweisen veränderten) Kopie könnten die meisten dieser Gruppe gut leben.

    Ehrlich gesagt, ich finde die Berolina ästhetisch nicht so dolle....ist aber wohl Geschmackssache.


    Mein Vorschlag wäre, das Original des Neptunbrunnens zurück zum Schlossplatz und vor dem Rathaus eine teilweise Kopie des Brunnens. Also dort keine 100 % prozentige Kopie, sondern lediglich die Figur des Neptuns durch Salacia ersetzen.

    https://www.astro.com/imwiki/de/thumb/Amphitrite_Aosta.jpg/450px-Amphitrite_Aosta.jpg


    Dann hätte man eine stimmiges, harmonisches Gegenüber (Mann-Frau). Die Schönheit des Brunnens würde sich dort wie da wiederfinden ohne lediglich als plumpe, etwas verwirrende 1:1 Nachbildung.

    Man wollte damals sicher keinen politischen oder historischen Bezug zu Deutschland herstellen, sondern eine repräsentative Gleichwertigkeit des Prestiges durch die Darstellung gleichwertiger künstlerischer Leistungen demonstrieren. Ich vermute, dass im Falle des Präsidentenpalastes ähnliche Erklärungsmuster greifen.


    Das Grundgebäude ist wohl ein neoklassizistisches Gebäude, ursprünglich für die kaiserliche Gendarmerie errichtet.

    Die moderne Kuppel wurde tatsächlich in Deutschland gebaut.


    Vor dem Gebäude gibt es wohl eine Skulptur, gestaltet vom ehemaligen georgischen Botschafter in Deutschland und einer Enkelin des letzten österreichischen Kaisers.


    Weitere Informationen im englischsprachigen Wikipedia

    Zur allgemeinen Beruhigung mal ein anderes Thema bzw. eine vielleicht naive Frage, die mich schon öfters beschäftigt hat als ich am Tor war:


    An den Durchgängen des Tores sind doch Reliefs angebracht. Und darunter sind jeweils so große rechteckige "Hohlräume".

    Die wirken auf mich so, als ob da auch einmal Reliefs waren oder zumindest geplant waren.

    Weiß da jemand etwas drüber?

    Ich denke, wir müssen hier doch eindeutig von einer Aktion sprechen, die als Straftat einzuordnen ist.

    Also die Sprecherin der Gruppe behauptet, dass die Farben wasserlöslich sind bzw. sich leicht mit Wasser abwaschen ließe.


    Auch wenn es anders ist:

    Die eigentlichen Täter, also die gesprüht haben, können auf der Grundlage leicht behaupten, dass sie davon ausgingen, dass die Farbe mit dem nächsten Regen verschwindet.

    Und schon könnte bei diesen nach der Gesetzeslage der Vorsatz und damit die Strafbarkeit entfallen....

    Fahrlässige Sachbeschädigung ist nunmal nicht strafbar.

    Wir werden sehen.


    Aber ich will Euch nicht weiter langweilen...ist ja ein Architekturforum.

    Dir ist schon bewusst, dass Sachbeschädigung ein Antragsdelikt ist?

    Ist mir bewusst. Mir ist nur nicht klar, was du damit sagen willst.

    Antragsdelikt heißt, dass es eines Antrages bedarf, nicht dass zwangsläufig ein Antrag gestellt werden muss oder es wegen eines Antrages zu einem Prozess kommt.


    Bezüglich der Farbe kenn ich mich natürlich nicht aus, ich kann mir aber vorstellen, dass es Substanzen gibt, welche Farben nur für einen kurzen Zeitraum nicht abwaschbar machen. Snork muss sich nicht geirrt haben.


    Ich hab übrigens keinerlei Schaum vor dem Mund. Es ist nur traurig, wieviel Kräfte diese Aktionen binden und mit wieviel Publicity sie belohnt werden.

    Und der Gesellschaft sollte klar sein, dass es Möglichkeiten gibt, solche Zustände zu ändern. Es ist nichts, was ein Rechtsstaat so hinnehmen muss.

    Ich befürchte, dass du das Strafgesetzbuch in diesem Punkt vollkommen falsch verstehst. Das "vorübergehend" bezieht sich selbstredend nicht darauf, dass...

    Deine Befürchtung ist unnötig, ich habe dein "selbstredend" nicht falsch verstanden.


    Ich habe mir zunächst nur erlaubt, die Aussage

    "Auch das Verschmutzen mit Farbe, die wieder beseitigt werden kann, ist eine Sachbeschädigung

    (§303 Absatz 2)".

    zu korrigieren, weil sie so nicht stimmt und nicht im Gesetz steht.


    I.Ü. ist klar, dass sich Juristen über die Auslegung der o.g. Rechtsbegriffe ("nicht nur vorübergehend", "nicht nur unerheblich") lange streiten können, sich über die Honorare freuen und die LG über zusätzliche Publicity.


    Man hätte auch die Farbschmiererei am Grundgesetzdenkmal anders einordnen können -hat die Staatsanwaltschaft offensichtlich auch getan, sonst hätte sie den Fall nicht vor Gericht gebracht.


    Anwälte werden auch im Fall des Brandenburger Tores ihre Argumentationslinie finden.

    Z.B. war die Farbschmiererei wirklich erheblich? Im Fall zur Gesamtfläche des Tores doch eher klein....

    und dann noch mit harmonisierenden Farben.

    Und wer sagt, dass die Farbe nach drei starken Regengüssen mit etwas Zeitverzögerung nicht auch so abgehen würde.

    Weißt du es?


    Lass dich von der Argumentation der Verteidigung und dem Gutachter überraschen.

    Auch das Verschmutzen mit Farbe, die wieder beseitigt werden kann, ist eine Sachbeschädigung (§303 Absatz 2)

    Das denken viele, stimmt so leider nicht.

    § 303 Absatz spricht davon, dass für eine Strafbarkeit "das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert" werden musste.


    Entsprechend wurde eine "Aktivistin" nach den umfangreichen Farbschmierereien am Grundgesetzdenkmal nahe des Bundestags freigesprochen.

    Im Vorfeld solcher Aktionen erfolgt wohl durch die Organisation der LG schon eine genaue Rechtsberatung, was wie am Rande der Strafbarkeit noch ablaufen kann.


    Der Gesetzgeber könnte natürlich einfach die Formulierung "nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend" aus dem Text streichen (bzw. zumindest für denkmalgeschützte Bauten).

    Man kann natürlich aber auch alles so lassen, weil die Strafverfolgung ja ohnehin schon so schrecklich streng ist und das Engagement der "Aktivisten" sowieso nicht gebremst werden kann. Ansichtssaache.

    Ich habe den Eindruck, dass du immer noch nicht den Unterschied zwischen einem Unterbindungsgewahrsam und einer Haft aufgrund einer Straftat verstehst.

    Um es zu verdeutlichen: auch diese "Aktion" der großflächigen Farbschmierereien am Brandenburger Tor wird voraussichtlich faktisch keinerlei Konsequenzen für diese "Aktivisten" haben.

    Zivilrechtliche Ansprüche werden von der dahinterstehenden Organisation beglichen, strafrechtliche Sanktionen gibt es (mangels Strafbarkeit) wahrscheinlich auch nicht.

    Ein Unterbindungsgewahrsam kommt, da rein präventiv, ohnehin nicht in Frage.


    Ich bin sicher kein Hardliner, aber deine Kommentierung

    Du übersiehst dabei, dass die Klimaprotestler bereits mit schärfsten Mitteln rechtlich bekämpft werden.

    erscheint da schon surreal. Das sind doch nicht ansatzweise die schärfsten Mittel, die ein Rechtsstaat aufbieten könnte, wenn er denn wollte. Da lässt sich der Rechtsstaat vielmehr auf der Nase rumtanzen.

    Die o.g. kurzen Haftstrafen die du nennst, liegen andere Straftaten wie Missbrauch von Notrufen u.a. zugrunde.


    Ein Minimum an Rechtskenntnissen würde dir i.Ü. zumindest helfen zu erkennen, dass selbstredend der Gesetzgeber leicht Polizei und Gerichte in die Lage versetzen könnte, gegen diese "Aktivsten" ganz anders vorzugehen.

    Wenn sich Journalisten hinsetzen und monatelang recherchieren und zum Schluss kommen, dass der eingeschlagene Weg vom Staat nicht zielführend ist, dann brauche ich kein Jurastudium, um diese Meinung zu übernehmen und dank der ausführlichen Recherche für nachvollziehbar zu halten

    Dass du die Meinung von einem Journalisten einfach übernommen hast, ist mir schon klar.

    Ich wüsste jedoch nicht was irgendwelche Journalisten neues an Erkenntnissen durch "ausführliche Recherchen" bei diesen Fällen gebracht haben was nicht schon längst bekannt ist.


    Wenn du der Meinung dieser Journalisten, die ihre Recherche wohl im "hinsetzen" gewonnen haben, jedoch mehr folgen willst als Praktikern, kann ich dir jedoch auch nicht helfen.




    Die Denkweise, Motivation, Ideologie und Taten der IS-Terroristen mit denen dieser Aktivisten quasi gleichzusetzen und als "ähnlich ideologisch gelagerter Fall" zu betrachten ist übrigens ebenso mehr als skurril. Dazwischen liegen Welten.

    Im Übrigen funktioniert das in anderen ähnlich ideologisch gelagerten Fällen genauso wenig, oder wie schätzt Du die Erfolgsaussichten ein, dass die ganzen IS Kämpfer seit Jahren in Lagern eingesperrt in Syrien leben.

    Ich kann mich nur wiederholen: Es gab bereits Klimaaktivisten, die 30 Tage eingesperrt waren. Die wurden danach interviewt und haben durch die Bank angegeben nun noch mehr motiviert zu sein. Ich sehe daher wenig Erfolgsaussicht, wenn man Hoffnungen hegt, dass plötzlich dann nach 2 oder 4 Monaten Haft die Haltung fundamental anders wäre. Und das war nicht ,,cool" mal bisschen irgendwo auf einer Entnüchterungszelle für ein zwei Tage. Die waren im ganz normalen Knast. Recherchier doch mal, bevor Du solche Aussagen als ,, Unsinn" titulierst.

    Also erstmal wiederholst du dich nicht, oben hast du noch von drei Monaten geschrieben, nun von 30 Tagen.

    Im Übrigen bist du schon drollig, du hast nicht die grundlegendsten Rechtskenntnisse oder einen Polizei-Hintergrund, und gibst Tipps "erstmal zu recherchieren".


    Falls irgendwelche Klimaaktivisten "30 Tage eingesperrt" also im Unterbindungsgewahrsam waren (was du fälschlicherweise "Präventivhaftstrafe" nennst) kann das höchstens in Bayern gewesen sein.

    Denn - wie getippt - ist dieser in anderen Bundesländern höchstens ein paar Tage und nicht zufälligerweise gibt es die Aktionen dieser "Letzten Generatioin" eher außerhalb Bayerns.


    Und falls eine strafrechtliche Verurteilung möglich wäre, könnte die Strafe im Wiederholungsfall sicher länger sein als "zwei oder vier Monate Haft" und hätte nebenher auch andere Konsequenzen. Aber selbst ein Monat zeigt schon beim Unterbindungsgewahrsam eine andere Wirkung als wenige Tage.

    Was i.Ü. irgendwer in einem Interview oder gegenüber seinen Kumpels angibt und wie seine Motiviationslage wirklich ist, ist eine ganz andere Sache. Natürlich spielen sich alle nach außen als Helden auf.

    Dass bei all diesen "Aktivisten" das Strafrecht keine abschreckende Wirkungen hätte, ist schlicht vollkommen unrealistisch.


    I.Ü. habe ich nichts von einer "Entnüchterungszelle" geschrieben und ich weiß, wo die untergebracht werden.


    Mir fällt nicht zum ersten mal auf, dass du dich hierdrin zu allen möglichen - ganz unterschiedlichen - Themenbereichen - wie ein Fachmann generierst.

    Man kann bei vielem unterschiedlicher Meinung sein, aber wenn du zu diesem Thema solche Dinge schreibst, hast du schlichtweg keine Ahnung, tut mir leid.

    In manchen Bundesländern wurden Aktivisten einen Monat lang festgehalten. Maximal möglich waren bis vor Kurzem ich meine 3 Monate ohne Gericht.

    Es sind in allen Bundesländern nur wenige Tage, bis auf Bayern da ist ein Monat (und eine nochmalige Verlängerung) möglich.


    Und es ist völlig unbedeutend, ob die Präventivhaft nun als rechtliche echte Sanktion zu werten ist. Von den Eingesperrten wurde es als solche Sanktionierung wahrgenommen und es hat sie noch weiter angestachelt.

    Also sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Natürlich hat eine strafrechtliche Verurteilung eine andere Wirkung.

    Salopp gesagt: einige wenige Tage präventiv eingesperrt zu sein, mag für mancheinen noch "cool" sein.

    Zumal man dies ja beliebig oft wiederholen kann, ohne dass eine "Steigerung" der Haftdauer erfolgt.


    Eine strafrechtliche Verurteilung mit einer ggf. monatelangen Haftstrafe (zumindest im Wiederholungsfall) ist für die meisten schon weniger lustig.

    Du übersiehst dabei, dass die Klimaprotestler bereits mit schärfsten Mitteln rechtlich bekämpft werden. U.a. lange Präventivhaftstrafen

    Nö...übersehe ich nicht, deshalb schlag ich ja oben eine Verschärfung des Strafrechts vor.

    Es gibt i.Ü. keine "Präventivhaftstrafen". Du meinst wohl den Unterbindungsgewahrsam, auch "Präventivhaft" genannt.

    Dieser hat mit einer "Strafe", einer strafrechtlichen Sanktion nichts zu tun.


    Der Unterbindungsgewahrsam bzw. die Präventivhaft dauert i.Ü. in Berlin maximal zwei Tage, was daran lange sein soll erschließt sich mir nicht.