Lustgartenseite des Berliner Schlosses

  • Ich glaube, da täuscht dich deine Wahrnehmung. Klagen über das Urheberrecht von Architekten habe ich schon vor 25 Jahren zu Studienzeiten gehört. Ich vermute eher, dass Du im Lauf der Jahre mehr für das Thema sensibilisiert worden bist...

    Das kann natürlich sein. Wobei es mir vom Eindruck ja nicht um die schiere Existenz der Urheberrechtsstreitigkeiten geht, sondern, dass es sehr intensiv genutzt wird und auf Fälle angewendet wird, die ggf. früher anders bewertet worden wären.

    So ist z.B. auch die Zahl von dezidierten Urheberrechtsanwälten in Deutschland von 9 im Jahr 2007 auf 438 im Jahr 2023 gestiegen.

    heißt ja nicht, dass wir das Allgemeinwohl vertreten.

    Ich finde schon, dass Wir das weitestgehend tun. Klar, bei einem derart multidimensionalen Thema deckt man nie alles ab, aber Wir haben Vorstellungen zu mehr Nachhaltigkeit, zu mehr Orientierung auf die Bedürfnisse der Menschen - weshalb Wir Uns psychologische Mechanismen anschauen, Sinneswahrnehmungen, soziale Effekte, Wir legen wert auf eine besondere Ortsbezogenheit, was eine den individuellen Anforderungen gerechte Gestaltung verspricht usw. Blinde Flecken haben Wir womöglich im Bereich schnelles und damit besonders günstiges Bauen.

    Dass "die Politiker" grundsätzlich gegen die Interessen der Allgemeinheit agierten, wie oft hier der Anschein erweckt wird, ist erkennbar Unsinn

    Das habe ich ja persönlich so nicht argumentiert. Meine Argumentation bleibt da viel oberflächlicher, indem sie einfach nur bewertet, wie viele Menschen von einer Regelung in welcher Intensität profitieren. Und im Falle vom Urheberrecht war die Idee jene, dass ein Künstler aus seinen Werken seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dies kann ein Architekt durch die Bezahlung seiner Planungen, seiner Bauleitung, und dies kann er auch, indem er Abbildungen, Pläne usw. seiner Werke vertreibt. Wozu benötigt er aber die ,,Einfrierung" eines Objektes bis zu 70 Jahre nach seinem Tod für seinen Lebensunterhalt? Ist die Werbung vor Ort tatsächlich derart relevant? Für die Allgemeinheit - also die absolute Mehrheit der Menschen, deren Lebensumfeld so definiert wird, bringt so eine Veränderungssperre nur geringfügig etwas: nämlich dass eine ggf. hervorragende Gestaltung konserviert wird, bis dann eventuell per Denkmalschutz eine weitere Bestandssicherung eintritt. Sonst eventuell noch, dass ein Objekt sich zur Bauikone entwickeln kann, und eventuell Prestige für den Ort bringen kann. Aber schon das ist weit hergeholt, und würde wohl auch durch Rückbau von Veränderungen möglich sein, wie es bei Gebäuden aus vergangenen Jahrhunderten ja auch ständig gemacht wird. Vielleicht fällt Dir ja noch mehr ein, wie tatsächlich die Allgemeinheit noch deutlich vor einer Individualperson, namentlich dem Architekten, von der Regelung profitiert.

  • Ich denke der rein finanzielle Aspekt ist beim Urheberrecht zu kurz gegriffen. Klar, er spielt eine wichtige Rolle, aber das Recht des Künstlers auf Selbstausdruck ist auch wichtig. Es hilft immer, die Frage auf andere Kunstgattungen wie z.B. die Literatur zu übertragen: die meisten Schriftsteller (so unterstelle ich) schreiben nicht im erster Linie, um Geld zu verdienen, sondern um ihre Sicht auf die Welt auszudrücken und zu verbreiten. Selbstmitteilung ist die Antriebsfeder. Es bereitet ihnen Genugtuung zu wissen, dass ihre Schöpfung, ihre Sicht auf die Wirklichkeit, von anderen geteilt wird - und zwar genau so wie sie sie geschaffen haben, nicht verfälscht oder verkürzt. Und das nicht nur ein paar Jahre, sondern auch noch 70 Jahre nach ihrem Tod.

  • Es hilft immer, die Frage auf andere Kunstgattungen wie z.B. die Literatur zu übertragen.....Es bereitet ihnen Genugtuung zu wissen, dass ihre Schöpfung, ihre Sicht auf die Wirklichkeit, von anderen geteilt wird - und zwar genau so wie sie sie geschaffen haben, nicht verfälscht oder verkürzt. Und das nicht nur ein paar Jahre, sondern auch noch 70 Jahre nach ihrem Tod.

    Dieser Vergleich zwischen Gartenbauarchitekten und Schriftstellern hinkt aber gewaltig.

    Der Schriftsteller hat ein literarisches Werk verfasst, das an selbstredend den Urheberschutz genießt. Er hat z.B. einen Roman oder eine wissenschaftliche Abhandlung geschrieben. Das Skript wurde gedruckt, der Verlag hat Bücher drucken lassen, die verkauft werden etc.

    Nun kann aber natürlich jeder Eigentümer einer dieser Bücher faktisch nach Belieben in seinem eigenen Buch herumkritzeln, eigene Anmerkungen dazuschreiben, Seiten herausreißen wie auch immer. Kein Schriftsteller wird ihn deshalb wegen Urherberrechtsverletzung vor Gericht zerren.

    Beim Gartenbauarchitekten liegt der Fall ganz anders. Hier ist nicht nur seine schöpferische Idee geschützt, also sein schöpferischer Plan eines Gartens (den so selbstredend niemand einfach übernehmen dürfte), sondern darüber hinaus die konkrete Umsetzung im Einzelfall, also die Bepflanzung eines einzelnen Gartens.

    So kommt es dann zu Gerichtsprozessen, in denen der Gartenbauarchitekt den Garteneigentümer wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, weil dieser es nach Jahren gewagt hat, in seinem eigenen Garten eine Statue dazuzustellen...und so angeblich das Werk verändert wird.

    I.Ü. ist das Pflanzen eines Baumes oder Strauches selbst ebensowenig ein künstlerischer Akt wie der Druck eines Buches.

    Zur Frage des Urheberrechts: Ich mag zwar nicht die Schöpfungshöhe der Gartenanlagen beurteilen, aber es steht jedem Auftraggeber frei, mit dem Urheber entsprechende Vereinbarungen im Vorfeld zu treffen. Insofern kann ich den Vorwurf der Einseitigkeit der Rechtslage nicht nachvollziehen. Das Gesetz regelt doch lediglich den Fall, falls keinerlei vertraglichen Bestimmungen getroffen wurden. Zwar kann man das Urheberrecht selbst nicht veräußern, aber vertraglich so einschränken, dass vieles möglich ist

    Ich glaube da machst du es dir zu einfach. Natürlich kann ein Aufttraggeber entsprechende Vereinbarungen treffen. Voraussetzung wäre aber, dass er überhaupt Kenntnis von der Rechtslage hat und so Regelungsbedarf sieht.

    Also ein normaler privater Auftraggeber (der weder Jurist noch Architekt ist), geht doch nicht davon aus, dass er nach der Gesetzeslage seinen eigenen Garten jahrzehntelang nicht mehr verändern darf, nur weil er dann von der (von ihm bezahlten) ursprünglichen Planung des Gartenbauarchitkten abweicht.

    Anders liegt der Fall bei öffentlichen Auftragvergaben wie den Schlossterrassen (insoweit gebe ich dir Recht).

    Da stellt sich wirklich die Frage, warum die öffentliche Hand nicht einfach auf entsprechende Vereinbarungen besteht, die Streitereien über Urheberrechtsverletzungen von vornherein ausschließen.

  • Nö, das wär nicht die korrekte Analogie, weil die geannten Beispiele wie auf der Bank Zeitung lesen und spaziergengehen nur flüchtige, vorübergehende Ereignisse ohne bleibende Auswirkungen sind.

  • Bleistiftnotizen sind auch nur flüchtig und vorübergehend... 😜

    Spaß beiseite: das ist halt auch die Grenze jeder Analogie, weil die Natur der verschiedenen Kunstgattungen sich eben doch unterscheidet. Bücher werden in Auflagen von mehreren hundert bis mehreren hunderttausend gedruckt, während Gartenanlagen in der Regel nur einmal errichtet werden.

    Dennoch sehe ich die Analogie so: Der Leser macht sich Notizen im Buch, der Gartenbesucher setzt sich zum picknicken hin. Der ungezogene Leser kritzelt mit Kugelschreiber hinein, der schlechte Gartenbesucher lässt seinen Müll liegen und pinkelt in die Botanik.

  • Die Figuren entlang der Attika sind gar nicht erst eingeplant - weder die bereits stehenden am Fuße der Kuppel, als auch die noch kommenden. Schade, dass man den Blinden nicht ein Bild der vollen Ausprägung zur Verfügung stellt. Das Kuppelkreuz wird wohl verschraubbar konstruiert worden sein, um Sachbeschädigungen beheben zu können. Was wohl umgekehrt beim jetzigen Fehlen dieses Teils heißt, dass bereits dieser Teil des Modells beschädigt oder gleich ganz gestohlen wurde. Bin ich mir nicht sicher, wie oft und dauerhaft hier Ersatz für das Modell angefertigt wird, bis man den jetzt dokumentierten Zustand einfach belässt.

  • Auch das Eosanderportal ist auf dem Modell rudimentär dargestellt - so fehlen die geschwungenen Formen im Mittelteil und die große Wappenkartusche.

    In der Architektur muß sich ausdrücken, was eine Stadt zu sagen hat.
    Eine Stadt muss ihren Bürgern gefallen, nicht den Architekten

  • Das hübsche Sanchi-Tor scheint endlich seine gestalterische Einbindung gefunden zu haben.

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    Schön ist das, was ohne Begriff allgemein gefällt.
    (Immanuel Kant)

  • Das sieht bisher (ist ja zugegeben noch nicht fertig) ziemlich scheußlich aus. Und ich war einer von denen, die dem "Wintermarkt" sehr positiv entgegen sahen. Ich dachte allerdings der kommt auf den südlichen Schlossplatz...
    Ein wildes Sammelsurium an Zeugs mit denen man mal wieder nur all zu gerne die Schlossfassade zustellt.
    Die fetten Betonpoller, die großen Straßenschilder und beschmierten Verteilerkästen geben dem Ganzen dann noch ein typisch berlinerisches Flair, das ich eher weniger mit Winter- und Weihnachtszauber verbinde... :wink:

  • Also wirklich stilvoll wirkt es noch nicht. Vielleicht muss man den Veranstaltern aber auch zubilligen erst noch ihre Erfahrungen zu sammeln, es ist schließlich der erste Weihnachtsmarkt am Schloss.

    Kleiner Trost: 1. Im Dunkeln sieht es nicht mehr so schlimm aus.

    2. Es kommt bald wieder weg.

    Wobei...das schwarze Gebilde links könnte auch eine moderne Interperation des Sanchi-Tores sein, wollen wir mal nicht hoffen, dass es bleibt.

  • und Tonnen von Tannenbäumchen und Tannenreisig aus Brandenburger Forsten, zur Kaschierung!

    Ja, das trifft zu. Aber dann doch nicht ganz so viel; und Tannen eher nicht aus Brandenburg. :zwinkern:

    Im Dunkeln sieht es nicht mehr so schlimm aus.

    Und in kalter, klarer Nacht kann die angestrahlten Fassaden dann optisch auch nicht mehr so viel trüben. Dann noch ein paar Becher heiß-süße Plörre und die ganze Welt ist plötzlich wieder schön.

    Am 1. Dezember ist Eröffnung.

    Schön ist das, was ohne Begriff allgemein gefällt.
    (Immanuel Kant)

  • In den 30er Jahren fand der Weihnachtsmarkt auf der gesamten Fläche zwischen Schloss und Altem Museum statt. Dafür wurde sogar die Straße mit einbezogen,wie man auf den alten Postkarten sehen kann. Der Verkehr wurde hinter der Schloßbrücke auf die Schloßfreiheit geführt, also westlich und südlich am Schloss vorbei.

    Alte Ansichtskarte: Foto-AK Berlin, Weihnachtsmarkt, Lustgarten 1938, Eingang zum Weihnachtsmarkt mit SchlossAlte Ansichtskarte: AK Berlin, Weihnachtsmarkt im LustgartenAlte Ansichtskarte: Foto-AK Berlin, Weihnachtsmarkt, Lustgarten 1938 bei Nacht, Eingang