ohne GB-Zustimmung keine Baugenehmigung!
So. Das lese ich - nach diversen Diskussionen - jetzt so zum ersten Mal hier. Dabei heißt es in dem Tätigkeitsbericht des Beirats noch ausdrücklich "empfiehlt". Ich habe schon oft die Frage aufgeworfen (und keine Antwort erhalten): Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Erteilung einer Baugenehmigung von der Empfehlung dieser sturen Betonköpfe abhängig gemacht werden? Verzögert bearbeiten kann man den Bauantrag natürlich oder den Antragsteller sonstwie schikanieren und nerven. Aber so lange, bis dieser abspringt? Das wäre doch auch nicht im Sinne der Stadtverwaltung, die den Neumarkt ja irgendwann fertiggestellt sehen will. Und wie bitte will man die Genehmigung komplett verweigern? Wenn das Vorhaben gegen keine Vorschriften der sächsischen Bauordnung und des Baugesetzbuchs verstößt und die verlangten Antragsunterlagen vollständig sind, dann hat der Bauherr einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Daher frage ich mich nach wie vor, warum Bauherrn sich so etwas überhaupt bieten lassen.