Dass es mit dem Denkmalschutz in Baden-Württemberg nicht weit her zu sein scheint, erleben wir ja andauernd. Und damit meine ich nicht nur die absolute Situation, die ja auch in anderen deutschen Ländern unbefriedigend ist. Ich meine mehr den Umstand, dass in punkto Denkmalschutz in Baden-Württemberg die Uhren anscheinend ganz anders gehen als in den anderen Ländern. Die Großzügigkeit, wie hier mit dem historischen Erbe umgegangen wird, scheint mir beispiellos.
Heute habe ich aber das hier entdeckt, und da war ich echt bedient:
ZitatDie Lage in Baden-Württemberg ist (im Sinne der Wikipedia) desolat. Die Infoseite der Stadt Stuttgart zum Denkmalschutz gibt einen Überblick:
Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württembergs sieht gemäß deklaratorischem Prinzip vor, dass für die Kulturdenkmaleigenschaft keine besondere Erklärung oder Erfassung in irgendwelchen Listen nötig ist. „Einfache“ Kulturdenkmale nach § 2 DSchG BW werden (aus Gründen der Praktikabilität) dennoch in internen Listen erfasst, die aber nicht veröffentlicht sind, und „eine Auskunft zur Denkmaleigenschaft eines Gebäudes ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Landesdatenschutzgesetz nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers glaubhaft dargelegt wird“ (zumindest in Stuttgart, s. Infoseite der Stadt Stuttgart). Ob überhaupt für jede Gemeinde im Land eine solche Liste existiert, ist unklar; für Wüstenrot bspw. existierte noch 1999 keine Liste. „Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung“ nach § 12 DSchG BW werden in ein Denkmalbuch eingetragen, das aber ebenfalls nicht öffentlich ist: „Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.“ (§ 14 Abs. 2 DSchG BW)
(http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia…%C3%Bcrttemberg)
Nochmal: Es gibt offenbar noch nicht einmal Denkmallisten für alle Gemeinden! Eine Erfassung in Listen sei nicht nötig! Begründet wird das mit der Tatsache, dass sich die Eigenschaft eines Objektes daraus ergibt, dass es der (freilich höchst schwammigen) Legaldefinition von Denkmälern entspricht. Das ist im Prinzip vernünftig und wird auch in Bayern so gesehen. In der Praxis aber ist es für den Schutz der Denkmäler erforderlich, die zu schützenden Objekte dennoch irgendwie zu deklarieren. Eine vernünftige Vorgehensweise wäre es m. E., das Gebiet von Altstädten gesamtheitlich in einer Denkmalliste aufzuführen und alle Bauvorhaben denkmalrechtlich zu behandeln. Diese Auffassung hat unser früheres Mitglied Georg Friedrich bereits formuliert:
Wenn es nach mir ginge, hätte man sich gar nicht lange mit einer Einzeldenkmalerfassung aufgehalten, sondern einfach den gesamten Altstadtbereich sofort unter strengsten Denkmalschutz gestellt, wovon sämtliche Vorkriegsgebäude automatisch betroffen wären.
Wir sehen ja immer wieder, wie unsicher sich die Einzelerfassung von Denkmälern darstellt. Immer wieder wird erst beim Abbruch eines Gebäudes sein hohes Alter festgestellt.
Es gibt in Bayern den Widerspruch, dass man offiziell zwar auch dem Grundsatz der Legaldefintion folgt (Denkmaleigenschaft richtet sich nach objektiven Eigenschaften der Objekte, Denkmalliste ist demzufolge nicht deklaratorisch, sondern nachrichtlich), die nicht in der Liste eingetragenen Denkmäler in der Praxis aber keinen Schutz besitzen. Und so sieht es auch aus: Diese Gebäude können unter bestimmten Umständen ohne große Vorwarnung beseitigt werden. Das ist natürlich genau das, was mit Hilfe des Denkmalschutzes verhindert werden sollte.
In Bayern aber gibt es immerhin flächendeckend Denkmallisten. Und mehr noch: Sie sind veröffentlicht, auch im Internet einsehbar. Die Grundidee ist die, dass das, was als Denkmal bekannt ist, einen besseren Schutz genießt.
In Baden-Württemberg aber erfolgt die Erstellung von Denkmallisten scheinbar auf freiwilliger Basis. Und mehr noch: Eine Einsichtnahme oder Auskunft für jedermann ist nicht vorgesehen. Die Begründung mit dem Datenschutz erscheint mir vorgeschoben. Bei dieser Geheimniskrämerei muss einfach der Verdacht aufkommen, dass die Behörden und Kommunalverwaltungen einfach schalten ubd walten wollen, wie es ihnen beliebt. Eine Nachvollziehbarkeit des Verwaltunsghandelns durch die Bürger stört da natürlich. Zumindest einige Kommunen aber zeigen mehr Transparenz. Der Landkreis Biberach gehört offenbar dazu.
So sympathisch mir Baden-Württemberg als unser Nachbarland auch sein mag, aber der Umgang mit den Denkmälern ist einfach nur schlimm!