Als ortstypisches Beispiel des Bauens in Brandenburg, als typisches und daher erhaltenswertes Brandenburger oder Hohen Neuendorfer Gebäude kann es jedenfalls nicht gelten. Der Denkmalschutz wird sich nicht für ein gerade mal 20 Jahre altes, absolut ortsuntypisches Gebäude missbrauchen lassen, dessen Erhaltung keinen Wert für die Dokumentation des Bauens der Vergangenheit hat.
Man findet das Gebäude halt interessant oder attraktiv und möchte es erhalten wissen. Da kann ja mal probieren, ob sich der Denkmalschutz dafür erwärmen kann. Der Zweck heiligt die Mittel.
Man könnte natürlich auch argumentieren, dass es im Sinne des Umweltschutzes wäre, die verbaute graue Energie und die Freiflächen zu erhalten und darauf zu verzichten, alles mit neuen Häusern zuzubauen. Aber Umweltschutz ist ja heutzutage nicht mehr gefragt. Alles dicht vollbauen ist gefragt.