Institutionen des Denkmalschutzes in der Kritik

  • denken kann man gar nicht verbieten. auch nicht das nachdenken darüber, ob kritik anhand eines herbeiphantasierten beispiels überhaupt einen sinn ergibt.

    es steht selbstverständlich jedem frei, den denkmalschutz als "willkürlich" zu kritisieren. nur würde ich dann gern erfahren, was man sich so unter "unwillkürlichem" denkmalschutz vorzustellen hätte.
    (eine ähnliche situation gab es hier schon vor monaten, als philon im gegensatz zu einem "dogmatischen" denkmalschutz einen "undogmatischen" forderte. wie wohl der innere widerspruch von undogmatischen prinzipien seiner meiung nach aufzulösen wäre, hat er bis heute nicht verraten.)

  • Ich würde nicht unbedingt von "willkürlich" sprechen, vielmehr davon, daß auch der Denkmalschutz einem bestimmten Zeitgeist, Moden und Ideologien verhaftet ist. Es existiert somit auch kein "unwillkürlicher" Denkmalschutz, wohl ist aber einer denkbar, der einen anderen Zeitgeist, einen anderen Gedanken vertritt. So wäre zum Beispiel ein Denkmalschutz denkbar, der statt der Herausstellung von scharfen Kontrasten zwischen erhaltener und neu hinzugefügter Substanz, sich für eine harmonische Gestaltung ohne allzu deutliche Substanzunterscheidung einsetzt, um so vielleicht den ursprünglichen Geist eines Gebäudes besser sichtbar zu machen. Wie gesagt, es sind eben immer Entscheidungen hinter denen Menschen stehen - und Menschen können sich auch anders entscheiden.

    Eine Unterscheidung zwischen dogmatischem und undogmatischem Denkmalschutz würde mich auch interessieren, aber vielleicht wurde "Philon" auch nur durch die Festsetzung eines solch starren Gegensatzpaares nur unter Druck gesetzt. Ich könnte mir vorstellen, daß er mit einem "undogmatischeren" Denkmalschutz einen solchen meint, der weniger von Substanzfetischismus geprägt, sondern offener für Rekonstruktionen und harmonische Bauergänzungen ist.

  • Heimdall:
    ja, so ähnlich könnte es sein.

    um sich halt nicht dem vorwurf auszusetzen, einem bestimmten zeitgeist oder einer modelaune unterworfen zu sein, wird ein möglichst breites spektrum an bauwerken unter schutz gestellt. andere mögen das dann wiederum als substanzfetischismus kritisieren.

    nur: bei der frage, welche substanz von diesem fetischismus ausgenommen werden sollte, landet man dann wieder beim thema mode und zeitgeist...

  • VORSCHAU

    Thema "Denkmalschutz - früher und heute".

    SWR produziert zwei Sendungen in Rottweil
    ROTTWEIL, 12. November (pm) - Rottweil avanciert kurzfristig zur
    Hauptstadt auf der "filmischen Landkarte" in Baden-Württemberg:
    Sonja Schrecklein weilt mit dem Landesschau-Mobil voraussichtlich
    vom 26. bis 30. November in der ehemaligen Reichsstadt und wird
    eine Woche später jeden Tag eine Facette der Stadt vorstellen.
    Bereits nächste Woche dreht vom 21. bis 23. November ein
    Fernsehteam des SWR in Rottweil zum Thema "Denkmalschutz -
    früher und heute".
    Entstehen soll ein 30minütiger Film, der 2008 im Dritten Programm
    gesendet wird. Ein genauer Sendetermin steht noch nicht fest.
    Wie die Redakteurin Carola Grau mitteilte, geht es rund um das
    Thema "Denkmalschutz - früher und heute". Neben Objekten in
    Tübingen, Murrhardt und Tuttlingen fungieren in Rottweil das ehemalige
    Kapuzinerkloster sowie der Gewerbepark im Neckartal als Drehorte.
    Aber auch die Innenstadt soll mit Hilfe eines kleinen Kamerakranes
    filmisch erfasst werden. Hauptansprechpartner werden in diesem
    Zusammenhang der in Rottweil gut bekannte Prof. Dr. Michael Goer
    vom Landesamt für Denkmalpflege sowie Hermann Klos von der
    Holzmanufaktur im Neckartal sein...

    Quelle: http://www.nrwz.de">http://www.nrwz.de,

  • Kann mir mal einer erklären, was hier mit dem Denkmalschutz los ist? Während an anderer Stelle Gründerzeithäuser abgerissen werden, bisweilen gar Bauten aus der klassizistischen oder Barock-Epoche, steht hier eine häßliche Platte aus den 1980er Jahren bereits unter Denkmalschutz?

    Hier das Fundstück:

    http://www.immobilienscout24.de/44644714</a>

    Zitat

    Berlin, Kaulsdorf (Hellersdorf) , Lion-Feuchtwanger-Straße 52 (...) Objektbeschreibung
    5-Zimmer-WE in einem 9- bis 11-geschoss. MFH, genannt „Wuhletalterrassen“. Bj. ca. 1983. Sanierung/Umbau des Gebäudes zur Eigentumsanlage ca. 1999/2000. (...) Wohnhaus steht unter Denkmalschutz und steht auf Erbpachtland. (...) Der Bezirk liegt am nordöstl. Berliner Stadtrand und ist geprägt von Großsiedlungsgebieten überw. in Plattenbauweise, die überw. saniert und modernisiert sind (...)

    (Vielleicht kann jemand die Bilder einstellen, wenn das erlaubt ist, da ich nicht weiß wie lange der Link aktiv ist. Ich selber habe das Einstellen noch nie gemacht.)

    Einmal editiert, zuletzt von Heimdall (6. März 2011 um 20:13)

  • Wirklich rätselhaft. Wären wir in Afrika, würde der Denkmalschutz vermutlich 30 km² Wellblechhütten in der Vorstadt unter Denkmalschutz stellen, als "einmaliges Zeugnis kleinbürgerlicher Architektur". Plattenbauten verdienen meines Erachtens sowieso niemals Denkmalschutzstatus, da sie (auch gesellschaftliche!) Probleme verursachen, die weder bunter Anstrich noch Sanierung beheben können - der schlimmste Auswuchs der Moderne.

  • Deutschland wurde von viele Distastern getroffen die furchtbar viele schöne Bauten und ganze Stadtviertel ausradiert oder zerrissen haben und furchtbar viel Hässliches entstehen konnten.

    - 2. Weltkrieg (die dumme und menschenverachteten Bomberraids der Allierten angeführt von Massenmörder wie Bomber Harris und Portal);
    - Die Tsunami der "Modernen" (egoïsten ohne jedes Gefühl um für Anderen zu bauen), leichtgewicht Architekten die nur Kisten und Kasten entwerfen können, mit Vater die wahrscheinleich die Bunker der Atlantikwall und Westwall entworfen haben.
    - Alle Behörden die nur auf "Avantgarde" und "Trendy" setzen: aller welt Architektur statt heimische und historische Architektur;
    - die Bauherren die nur Profit machen wollen;
    - Denkmalschutz die vehement gegen Rekonstruktion der Vorkriegszustand war weil das gegen "das Original" verstösste (???)
    Hüter der "moderne Bunkern" ????? Und so Hässliches vor Abbruch schutzteP

    In welchen Welt der IRREN und EGOISTEN leben wir eigentlich????

    Deswegen sieht es heute so aus wie es aussieht: eine ungeheilte zerbrochen, zersprengte, vergewaltigte und zerrissen Städtelandschaft.

    Da kämpfen wenige Helden (wie die Dresdener GHND) gegen Massen von Dumköpfe!!! Andreas Hummel, Architektenbüro Stuhlemmer. Es sind nur wenigen im Meer der Banale und Pervertierten.

    Was kann mann da noch machen?

  • Interview aus der WELT mit dem Berliner Landeskonservator Jörg Haspel:

    Zitat

    Denkmalpflege bedeutet aber auch Toleranz gegenüber Leistungen der Vergangenheit, die keinen Vorbildcharakter für die Zukunft haben, und zwar ganz unabhängig vom eigenen Schönheitsempfinden.


    Quelle: http://www.welt.de/berlin/article1168335/Nachkriegsarchitektur_wurde_lange_als_eine_Bausuende_bewertet.html\r
    http://www.welt.de/berlin/article116833 ... ertet.html

    Bedeutet in diesem Fall: Alles erhalten, auch wenns der größte Mist ist...

  • Im Wikipediaartikel zum ehemaligen Kino Metropol in Bonn habe ich vor einigen Tagen etwas interessantes gelesen:

    Das Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Köln am 12. Oktober 2007. Darin wird die Klage der neuen Eigentümerin des Metropol auf Löschung des Gebäudes aus der Denkmalliste abgewiesen. Die Richter entschieden, dass der Denkmalschutz nicht durch nachträgliche bauliche Veränderungen des Gebäudes erloschen ist. In der Zeit nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 14. April 1987, mit dem die Klage der Voreigentümerin der Klägerin gegen die Eintragung des Metropol in die Denkmalliste rechtskräftig abgewiesen wurde, sind nach Auffassung des Gerichts keine die Denkmaleigenschaft beeinflussenden Veränderungen am Metropol vorgenommen worden. Die Richter führten hierzu aus, die nach dem genannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW genehmigten Veränderungen (im Wesentlichen: Abriss und Rekonstruktion von Bühnenrahmen und Brüstung der Empore, Erneuerung des Bodenbelages im Foyer, Sanierung der Fassade, Einbau des Behindertenaufzugs) hätten nicht dazu geführt, dass der Gesamteindruck und die Identität des Gebäudes verloren gegangen seien. Vielmehr habe die unter enger Beteiligung und nach den Vorgaben der Denkmalpflege erfolgte detailgetreue Restaurierung der ersetzten Bauteile dazu geführt, dass dieser Gesamteindruck heute dem Original aus dem Jahre 1928 näher sei als vor Beginn der genannten Veränderungen. Die geänderten Bauteile stünden daher dem Denkmalwert des Gebäudes nicht nur nicht entgegen, sondern nähmen an der Denkmaleigenschaft des gesamten Gebäudes teil.

    de.wikipedia.org/wiki/Metropol_(Bonn)

    In der Denkmalliste der Stadt Frankfurt gibt es soweit ich weiß sechs Gebäude (möglicherweise mehr), bei denen es sich um Rekonstruktionen mit einem sehr geringen bis nicht vorhandenen Anteil an Originalsubstanz handelt. Neben dem Goethehaus sind das die Hauptwache, der Südbahnhof, der Schönbornsche Hof, das Willemerhäuschen und die Villa Leonhardi.
    Es wäre interessant zu wissen, ob sie schon zur Zeit ihrer Neuerbauung oder erst später in die Denkmalliste eingetragen wurden. In den Fällen der Hauptwache, des Südbahnhofs und des Schönbornschen Hofs waren bereits die zuvor abgerissenen Gebäude Baudenkmale, vermutlich ist die Denkmaleigenschaft auf die Neubauten übertragen worden. Auch das Fragment des Portikus der Villa Leonhardi, das vorher im Clubhaus des ehemaligen Tennisclubs im Palmengarten eingebaut war, war bereits als Einzelbauteil denkmalgeschützt, soweit ich weiß erstreckt sich der Denkmalschutz heute aber auf das gesamte Gebäude.

    Sowohl am Beispiel Metropol als auch etwa am Beispiel Schönbornscher Hof sieht man, wie das Argument der Originalsubstanz zur Zerstörung von Baudenkmalen verwendet werden kann. Im einen Fall versucht ein Investor, in Verdrehung der Position der Denkmalpflege, unter Berufung auf Änderungen an der Originalsubstanz den Abriß eines größtenteils erhaltenen Baudenkmals zu erreichen. Beim Schönbornschen Hof liegt der Fall umgekehrt, hier legitimierte die Verwendung von Originalsubstanz bei der Rekonstruktion dreier Hoffassaden den Abriß eines der letzten, bis ins Mittelalter zurückgehenden, Bürgerhäuser der Frankfurter Altstadt. Die Rekonstruktion mag dem barocken Zustand näher sein als der mehrfach umgebaute und im Krieg beschädigte Altbau, dahinter verbergen sich Siebziger-Jahre-Bürogeschosse.

    Wo sich die ‚positivistische’ Denkmalpflege auf den Wert als geschichtliche Information bezieht, hat auch eine Rekonstruktion in diesem Sinn einen Wert als geschichtliche Information. Der qualitative Unterschied liegt in der Art, der Aussagekraft und dem Umfang dieser Information. Das Goethehaus als Rekonstruktion sagt mehr über das bürgerliche Frankfurt des achtzehnten Jahrhunderts aus als ein paar Sandsteinreste des Schönborner Hofs an der Fassade eines Bürogebäudes. Auch wenn es sich um Originalsubstanz handelt, ihr Informationsgehalt ist praktisch nicht mehr vorhanden sobald sie aus ihrem Zusammenhang gerissen wird, abgesehen von der Zerstörung des restlichen Gebäudes und des damit einhergehenden Verlusts an Geschichtszeugnissen.

    Aus dem Vorangegangenen folgt also sowohl daß Rekonstruktionen im Sinne der Denkmalpflege einen Denkmalwert besitzen und daß die Ausweitung des Denkmalbegriffs auf Rekonstruktionen oder einzelne Bauteile das Denkmal als Gesamtheit erhalten oder zumindest in Teilen wiedererfahrbar machen kann, als auch daß die Befürchtungen der Denkmalpflege begründet sind und dieselbe Ausweitung des Denkmalsbegriffs zu einem willkürlichen Umgang mit dem Denkmal und im schlimmsten Fall seiner weitgehenden Zerstörung führen kann.

  • Die unrühmliche, dogmatische Rolle der Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg zeigte sich erneut im SWR-Beitrag "Von Bruchbuden und Denkmalschützern".

    Unter anderem wurden diese 3 Gebäude entlang der sog. Hochturmgasse in Rottweil gezeigt und bewertet hinsichtlich der Fenstergestaltung:

    Der Denkmalpfleger bewertete wie folgt:

    Oberstes Beispiel ausnahmslos positiv, auf Grund Erhaltung der Erkervorfenster und denkmalgerechte Herstellung neuer Fenster nach dem ursprünglichem Befund. Sie ersetzen wertlose Fenster aus den 60er Jahren.

    Mittleres Beispiel denkmalpflegerisch negativ: die farbliche Behandlung der Holzfenster mit Sichtholz, zu dicke, nicht profilierte Fenstersprossen.

    Unteres Beispiel wurde als positive Kombination aus modernen Elementen und der Bewahrung des mittelalterlichen Charakters bewertet.

    .........................................................................................

    Das obere Beispiel finde ich durchaus vorbildlich. Problematisch ist aber und symptomatisch die Bewertung des mittleren und unteren Beispiels.
    Die Kritik am mittleren kann nicht in einer negativen Bewertung gegenüber dem unteren Beispiel erfolgen. Ich habe beim unteren Beispiel große Probleme die Wahrung des Charakters eines mittelalterlichen Hauses zu erkennen. Das Gebäude hat einen modernistischen Stempel aufgedrückt bekommen. Die Fenster entsprechen in ihrer Ausführung nicht mehr der Denkmalpflege als die unbeholfene Versprossung im mittleren Beispiel. Zudem schreibt die Gestaltungssatzung der Stadt Rottweil in Abstimmung mit der Denkmalpflege vor, dass keine engobierten, glänzenden Ziegel im mittelalterlichen Stadtkern Verwendung finden dürfen. Wenn sich der Denkmalpfleger also schon von der Fensterbewertung entfernt und das untere Beispiel als vermeintlich positiv darstellt, sollte man auch dazu sagen, dass es genau wegen dieser Ausführung ein Rechtstreit zwischen Bauherr und der Stadt Rottweil gab. Die spartanische, modernistische Gestaltung mag einem gewissen Kreis durchaus gefallen, sie kann jedoch nicht verallgemeinernd als vorbildlich und im Einklang mit der Denkmalpflege dargestellt werden, während das mittlere zunichte geredet wird. Als abschätzig empfand ich die Aussage, dass das mittlere Gebäude von seiner Gestaltung als nicht denkmalgerecht, allenfalls als stadtbildsatzungsgerecht bezeichnet wurde...nur komisch, wo das untere Beispiel nicht mal diesen Aspekt erfüllt, jedoch wiederum aus denkmalpflegerischer Sicht! :augenrollen:

  • Eigentum verpflichtet

    Der scheidende Denkmalschützer Volker Caesar, Gebiet Überlingen a.B., über Möglichkeiten der Unterschutzstellung ganzer Anlagen. Erhaltungssatzung und / oder Gestaltungssatzung für NICHTDENKMALGESCHÜTZTE Gebäude und Gebiete.

    Der Artikel hierzu:
    http://www.suedkurier.de/region/ueberli…t2430,3123636,0

  • Satzungen - Differenzierung und Verstöße

    "1. Wer entscheidet, wo in welcher Größe gebaut werden darf?

    Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Der Gemeinderat entscheidet. Macht die Gemeinde von der Planungshoheit keinen Gebrauch, dann sind die bestehenden Vorschriften und Gesetze anzuwenden.

    2. Wie kann der Gemeinderat, falls erwünscht, eine zu dichte Bebauung verhindern?

    Über einen Bebauungsplan, in welchem um die bestehenden Gebäude ein Baufenster gelegt wird und weiterhin eine Festsetzung erfolgt, dass auf der verbleibenden Grundstücksfläche keine weitere Bebauung zulässig ist. Grünflächen können so beispielsweise erhalten werden.

    3. Und wenn kein Bebauungsplan vorliegt, etwa in gewachsenen alten Wohngebieten oder im Innenbereich einer Stadt?

    Dann muss sich das neue Gebäude u. a. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, darf also nicht höher oder wuchtiger werden als die Altbauten. Wenn in Ausnahmefällen dennoch eine größere Bebauung genehmigt wird, schafft dies politischen Druck, wonach weitere Anträge auf größere Gebäude ebenfalls nur schwer abzulehnen sind.

    4. Wie kann der Gemeinderat den Charakter eines Straßenzugs oder eines Stadtteils erhalten?

    Hierfür hat der Gemeinderat insgesamt vier Instrumente: Er könnte neben entsprechenden Festsetzungen in einem Bebauungsplan eine Gesamtanlagensatzung, eine Satzung über örtliche Bauvorschriften (z. B. Gestaltungssatzung) oder auch eine Erhaltungssatzung beschließen.

    5. Was ist eine Gesamtanlagensatzung?

    Veränderungen an dem geschützten Bild der Gesamtanlage bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde (Baugenehmigungsbehörde). Beispielsweise werden Markisen, Sonnenkollektoren oder Antennenanlagen in Absprache mit der höheren Denkmalschutzbehörde im Regierungspräsidium Tübingen nur genehmigt, wenn sie das schützenswerte Erscheinungsbild der Stadt nicht stören. Meersburg hat so eine Gesamtanlagensatzung erlassen.

    6. Wozu die Gestaltungssatzung?

    Die Gestaltungssatzung ist eine Satzung über örtliche Bauvorschriften. Sie regelt beispielsweise, welche Dachformen zulässig sind oder welche Farbe die Dachziegel haben müssen, wie Balkone gestaltet oder Vordächer auszusehen haben. Den Abriss eines alten Gebäudes kann man mit dieser Satzung nicht verhindern, aber immerhin erreichen, dass der Neubau sich der vorgegebenen Gestaltung anpasst. Dem Bauherrn kann vorgeschrieben werden, dass er historisch wertvolle Fenster oder Haustüren im Neubau wieder verwendet.

    7. Welche Wirkung hat die Erhaltungssatzung?

    Jeder Abriss wird damit genehmigungspflichtig. Soweit die Gemeinde intern keine anderen Zuständigkeiten geregelt hat, ist zunächst einmal grundsätzlich der Gemeinderat zuständig. Der Eigentümer kann von der Stadt die Übernahme des Grundstücks verlangen, sofern ihm Vermögensnachteile entstehen.

    8. Mit welchen Sanktionen müssen Bauherren rechnen, wenn sie sich nicht an die Vorschriften halten?

    Bei Verstößen gegen den Bebauungsplan (wer beispielsweise festgesetzte erhaltenswerte Bäume fällt) kann mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße belangt werden.

    Stefan Hilser (Quelle: Amt für Kreisentwicklung):
    Wer sich nicht an die Erhaltungssatzung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Wer gegen die Gestaltungssatzung verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 51.129,19 Euro rechnen. Sie schützt bauliche Anlagen, ganze Straßenzüge oder einzelne Häuser, die das Ortsbild prägen oder von städtebaulicher, geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind, vor dem Abriss oder sonstigen baulichen Veränderungen. Auch wenn diese Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen. Die Gemeinden können im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde Gesamtanlagen, insbesondere Straßen-, Platz- und Ortsbilder, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, durch Satzung unter Denkmalschutz stellen.
    "

    Quelle: [url=http://www.suedkurier.de/region/ueberli…t313101,3144294]Baukultur: Die Stadt hat das Recht auf ihrer Seite[/url]

  • "Ich habe genug in Steine investiert"
    TV-Moderator Günther Jauch erhält Preis für seinen Kampf gegen Bürokratie im Potsdamer Denkmalamt
    http://www.morgenpost.de/content/2008/04/09/brandenburg/956249.html\r
    http://www.morgenpost.de/content/2008/0 ... 56249.html

    Zitat

    Das verrückteste Beispiel: In einem von Jauchs Häusern galt es, alte Kellerfensterstäbe zu erneuern. Die ursprünglichen Verzierungen waren neunfach geschwungen, aber so nicht mehr erhältlich. "Ich wollte so detailgetreu wie möglich ersetzen, also habe ich lange gesucht und schließlich welche gefunden, die siebenfach geschwungen waren. Das Denkmalamt hat die aber abgelehnt und mir mitgeteilt, ich solle doch neunfach geschwungene Stäbe für die Kellerfenster drechseln lassen", berichtete Jauch dieser Zeitung. Da sei ihm nun wirklich der Kragen geplatzt. "Ich hab mich lange im Stillen geärgert. Aber es ist Bürgerpflicht, sich zu wehren. Viele denken: Wenn ich katzbuckle und mich ganz klein mache, dann komme ich irgendwann weiter."

    Zitat

    Sein Preisgeld von 100 000 Euro wird er in Potsdam verschenken - aber nicht mehr in Sanierungsprojekte stecken. "Ich habe in den letzten zehn Jahren genug in Steine investiert. In Zukunft möchte ich Geld in Köpfe stecken, Menschen helfen." Mit dem Preisgeld unterstützt er Dreierlei: die Wiedereröffnung der privaten, katholischen Marienschule, die vor 69 Jahren durch die Nazis geschlossen wurde, das Exploratorium (Schulung von Kindern in Naturwissenschaften und Technik) und in die Gründung eines Ablegers der "Arche" in Potsdam. Der Verein holt Kinder und Jugendliche von der Straße.


    Schlimm, wie man einen solchen Menschen vergraulen kann.
    Ich denke, es müsste einen Mittler zwischen Bürger und Denkmalamt geben. Es darf nicht sein, dass willige Mäzene durch trottelige Büroheinis offenbar so sehr verärgert werden, dass sie ihr Geld anderweitig investieren (wobei die genannten Projekte natürlich ebenso das Geld benötigen und verdienen :daumenoben:).

  • >>>Virtueller Rundgang nach Umbau des ehemaligen Kapuzinerkloster in Rottweil

    Angesichts des obigen Videos habe ich mich an die Bürgerinitiative des Kapuzinerklosters/Sonnensaal in Rottweil gewendet. Die Gestaltung scheint mir trotz der beschränkten Möglichkeiten einer Visualisierung absehbar modernistisch und die Ablesbarkeit der Geschichte des Gebäudes zerstörend. Es wird auf starken Kontrast gesetzt, statt auf restaurative, geschweige rekonstruktive Maßnahmen. Ich weiß um öffentliche Gebäude in Rottweil, die vor 20Jahren noch ihren ursprünglichen Charakter zurückerhalten haben. Doch nun macht sich auch der Modernismus in Rottweil breit. Schlimmes ist zu erwarten!! Fragt man sich nun, müssen die Kulturdenkmale vor den Denkmalämter geschützt werden? Die dogmatische Entwicklung innerhalb der Denkmalpflege muss sich in den vergangenen Jahren wie ein Tumor vorgearbeitet haben, anders ist für mich diese Entwicklung nicht mehr nachvollziehbar. Angesichts des Videos kann man sich auch fragen, ob es nicht sinnvoller erscheint, Kulturdenkmale lieber abzubrechen anstatt dass sie denkmalpflegerisch-modernistisch überfrachtet und verstümmelt werden... :augenrollen:

    Mein Schreiben:

    Zitat


    ...

    Inwieweit die Videosimulation die tatsächlich geplante Ausführung zeigt, darüber bin ich mir nicht im Klaren, dennoch hoffe ich, dass die Außenfassade nicht in der hier gezeigten Form kommt, so sie die geschichtlichen Spuren verwischt und in ihrer reduzierten Ausführung dem gestalterischen Ausdruck eines Neubaus gleichkommt...

    Man darf vielleicht auch hoffen, dass die Initiative durch Sie und ihre Mitstreiter soweit besetzt ist, dass auf Punkte wie historische Fenstergestaltung, gedeckte Farbgebung und Bewahrung von Zeitspuren (z.B. der "Sonne"-Schriftzug) als authentische und dem Gebäude gerecht werdenden Gestaltungselemente (ehemaliger Dachreiter) gesetzt wird und auch die neuen Gestaltungselemente nicht als modernistischer Kontrast, sondern als unterordnende Elemente ausgeführt werden. Die Verwendung von historischem Biberschwanzziegel für die Dachdeckung setzt hier sicher ein vorbildliches Zeichen. Wiederum ist insbesondere bei der inneren Gestaltung anhand der Simulation eine modernistische Überfrachtung zu erahnen...

    Die Antwort:

  • Hier eine Meisterleistung österreichischen Denkmalschutzes. Dazu ist anzumerken, dass die gezeigte Stadtburg den wichtigste Profanbau im Herzen einer Stadt darstellt, die für uns etwa die Bedeutung wie Rothenburg o.T für D. hat...

    http://www.gozzoburg.at/688235526f46e3…erie/index.html" onclick="window.open(this.href);return false;\r
    http://www.gozzoburg.at/688235526f46e39 ... index.html
    'Gozzoburg allgemein' anklicken und dann solang aufs jeweilige Bild klicken, bis die Außenansicht erscheint.

    Österreich ist bekanntlich kleiner und provinzieller, daher besteht ein enormer Profilierungsbedarf...

    Augustinus (354-430) - Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat
    14. Buch 9. Kapitel
    Der Staat oder die Genossenschaft der nicht gottgemäß, sondern nach dem Menschen wandelnden Gottlosen dagegen, die eben infolge der Verehrung einer falschen und der Verachtung der wahren Gottheit Menschenlehren anhangen oder Lehren der Dämonen, er wird von den bezeichneten verkehrten Gemütserregungen geschüttelt wie von Fieberschauern und Stürmen.

  • Keine Absprache mit Sanierungsbeirat
    Ausdinghaus der Katzensteigmühle abgerissen


    ROTTWEIL, 8. Dezember (mm) - Still und leise ist ein Stück Rottweiler Geschichte verschwunden: das ehemalige Ausdinghaus der Katzensteigmühle in der Au, direkt unterm Viadukt, einer Mühle, deren Geschichte bis ins 13. Jahrhundert und vielleicht noch weiter zurückreicht, ist nicht mehr. Das Gebäude stand seit zehn Jahren leer, aber unter Denkmalschutz, und gehörte zur ENRW. Der Abriss erfolgte ohne Rücksprache mit dem Sanierungsbeirat der Stadt.

    Bereits 2006 hatte die ENRW den Abbruch beantragt, "da eine weitere Nutzung des Gebäudes für die ENRW, verbunden mit hohen Investitionskosten, nicht tragbar war. Wenn - wie hier - ein baurechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt wird, hat die Denkmalschutzbehörde eine Zustimmung zu erteilen", heißt es beim Energieversorger. Bestandspläne und eine Fotodokumentation waren Voraussetzung für den Abriss.

    "Die staatlichen Vorgaben hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Energieversorgungsunternehmen haben sich erheblich verändert (Stichwort Regulierung; dabei werden die Kosten von der Regulierungsbehörde im Detail geprüft). Vor diesem Hintergrund kann die Geschäftsführung der ENRW die Aufrechterhaltung und den Betrieb von Gebäuden, mit denen sich keine wirtschaftlich tragbaren Ergebnisse erzielen lassen, nicht verantworten." schreibt die ENRW.

    Zwar sei der Verkauf des Gebäudes Thema gewesen, es gab Verhandlungen mit der Stadt, doch die habe "nach Prüfung der notwendigen Aufwendungen für Instandsetzung und Betrieb des Gebäudes - auch unter Berücksichtigung möglicher Zuschüsse des Denkmalamtes - von einem Kauf Abstand genommen.!!!!! Die Nutzung für andere Interessenten schied wegen der Lage des Gebäudes auf dem Betriebsgelände der ENRW aus.", so die ENRW.

    "Sehr schade" findet Dr. Winfried Hecht dies. Der ehemalige Stadtarchivar musste jetzt den in Entstehung begriffenen Mühlenatlas umschreiben "abgebrochen November 2008" steht jetzt beim Ausdinghaus. "Wir haben jahrelang um die Mühle gekämpft. Die Katzensteigmühle war eine der ältesten Rottweils", so Hecht, der betont, die Bereitschaft der ENRW, sich im Sinne der Heimat zu engagieren, sei "nicht gerade überschäumend gewesen".

    Seitens des Geschichts- und Altertumsvereins habe man schon lange andere Nutzungsformen für das Gebäude vorgeschlagen - auch als Jugendhaus, doch leider erfolglos. Auch sei der Sanierungsbeirat nicht vom Abriss informiert worden, erst, als Beiratsmitglied Dr. Jürgen Mehl selbst nachhakte, wurde es bekannt. "Das lächelnde Gesicht der Stadt Rottweil ist nun zahnlos", bedauert Hecht. "So sollten wir nicht weitermachen."


    Kommentar:

    Weil die ENRW Unterhaltskosten sparen will, wurde das ehemalige Ausdinghaus der Katzensteigmühle Anfang Dezember 2008 fast heimlich abgerissen. Der Abriss des seit zehn Jahren leer stehenden Gebäudes erfolgte offenbar ohne Rücksprache mit dem Sanierungsbeirat des Rottweiler Gemeinderats. Die ENRW hat schon im Jahr 2006 einen Antrag auf Abbruch des Gebäudes bei der Baurechtsbehörde der Stadt Rottweil eingereicht, "da eine weitere Nutzung des Gebäudes Katzensteigmühle für die ENRW, verbunden mit hohen Investitionskosten, nicht tragbar war", so die ENRW. Das Landesdenkmalamt hat den Abbruch genehmigt, wenigstens wurde von der ENRW für die Freigabe zum Abbruch noch die Erstellung einer Fotodokumentation und von Bestandsplänen zum Ausdinghaus gefordert. Aber warum genehmigte das Landesdenkmalamt den Abbruch eines eingetragenen Kulturdenkmals?

    Mit dem Ausdinghaus ist nun der letzte Rest der einstigen Katzensteigmühle absichtlich zerstört worden, die Geschichte der Mühle reichte bis ins 13. Jahrhundert zurück. Der Rottweiler Geschichts- und Altertumsverein hatte für die Rettung des Kulturdenkmals schon lange andere Nutzungsmöglichkeiten vorgeschlagen, auch eine Nutzung als Jugendhaus, doch leider ohne Erfolg. In einem Leserbrief an den "Schwarzwälder Boten" äußert sich Winfried Hecht zum Abriss: "Von Rottweils Katzensteigmühle, einst eine der stattlichsten Anlagen ihrer Art in der ältesten Stadt Baden-Württembergs, sei als letzter Rest das Ausdinghaus abgebrochen worden, erfährt man bezeichnenderweise nachträglich aus der Zeitung - leider ohne Bild der Verantwortlichen und des denkmalpflegerisch todgeweihten Objekts obwohl die 'Helden' sonst bei jedem 'Heckenbeerlesfest' ins Objektiv lächeln". Hecht weiter: "Ich denke von daher an die Schindelbrücke von 1804 in der Au. Hoffentlich hat sie auf Dauer mehr Glück als das abgebrochene Ausdinghaus der Rottweiler Katzensteigmühle".



    Januar 2008


    Dezember 2008

    Quellen:
    http://www.nrwz.de" onclick="window.open(this.href);return false;\r
    http://www.nrwz.de
    http://www.rwbilder.de" onclick="window.open(this.href);return false;\r
    http://www.rwbilder.de

  • Manchmal denke ich, eine derart historisch-selbstzerstörerische Zeit, in der es offenbar möglich ist, dass sowas abgerissen wird, und keinen interessiert's, hat es nicht besser verdient als wie es hier wieder einmal gekommen ist. Auch wenn das blanker Zynismus ist.