Zum Thema Steinbogenbrücke:
Es gibt verbindliche Richtlinien, in denen für Brückenneubauten das freizuhaltende Lichtraumprofil für die Schifffahrt geregelt ist. Im Fall der Waldschlösschenbrücke hat dieses Abmessungen von ca. 80 m Breite und 10 m Höhe (über Normalwasserstand). Mit einer Steinbogenbrücke im alten Sinn ist dieses Lichtraumprofil nicht einzuhalten, da ein Steinbogen statisch nicht in der Lage ist, eine Spannweite von 80 m zu überbrücken. Mit anderen Worten: Selbst wenn man eine solche Brücke bauen wollte, sie wäre unter den gegebenen Randbedingungen nicht umsetzbar.
Aus dem freizuhaltenden Lichtraumprofil lässt sich auch die gewählte Konstruktionsform des Bogens erklären. Die Fahrbahn liegt unmittelbar oberhalb der Lichtraumgrenze und damit so tief wie möglich. Eine Spannweite von mehr als 80 m kann man aber nicht mehr mit einem schlanken Balken überbrücken (Seht euch dazu die Elbebrücke in Riesa an. Hier liegt die Fahrbahn deutlich höher über dem Fluss.). Also wird eine andere Konstruktionsform gewählt und es bieten sich hier aus meiner Sicht nur der Bogen oder aber wie in Niederwartha die Schrägseilbrücke an. Der gewählte Brückentyp ist also unter Beachtung der gegebenen Randbedingungen schlüssig und richtig. Bevor ihr also so sinnlose Ideen wie eine Steinbogenbrücke vorschlagt, die aufgrund ihrer aufwendigen Fertigungsweise wohl kaum billiger wäre, beschäftigt euch erstmal mit den Gegebenheiten und vertraut auch mal Fachleuten.