Wenn ich den o.g. Artikel so durchlesen, stelle ich fest, dass Meister Lampe so falsch nicht liegt mit seiner Aussage:
Zitat: "Ende vergangener Woche wäre das Urteil zur Ventehalle rechtskräftig geworden. Kurz zuvor ließen zwei Anwohner Beschwerde einlegen. Zu ihren Namen gab Gerichtssprecher Scharf keine Auskunft."
Nun darf man also nur vermuten, wer diese beiden Beschwerdeführer wohl sein könnten...