1. Die Verbindung zwischen Interhotel, FH und Staudenhof ist durch das Zugpferd "Mercure" zur Stimmensammlung jetzt ein Bonus, fü den ggf. erfolgenden Bürgerentscheid ein Malus für die Initiatoren, die beiden Linksparteien.
2. Sollten die erforderlichen rund 13.500 Unterschriften (10 %) von in Potsdam Wahlberechtigten zusammenkommen (was angesichts von rund 30 % Wählern der beiden Linksparteien bei der letzten Kommunalwahl nicht verwunderlich wäre) würde die Fragestellung juristisch an § 15 der Brandenburgischen Kommunalverfassung geprüft. Diese Prüfung hatten die Initiatoren vorab bewußt unterlassen. Werden Unterschriften und Fragestellung als gültig und zulässig befunden, darf die SVV nicht mehr i.S. des Punktes 3 beschliessen.
3. Parallel dazu bemüht sich die Rathauskoalition das Leitbautenkonzept (Abbruch FH und Neubau von etwa 40 Häusern in 18 Baufeldern) in der SVV zu beschliesen und zwei B-Pläne aufzustellen. B-Pläne dürfen nicht Gegenstand von Bürgerentscheiden sein. Ob der Verkauf der Baufelder der FH ein unzulässiger Eingriff in das Haushaltsrecht der Stadt ist, ergibt die Prüfung durch das Rechtsamt.
4. Sind a) die erforderliche Zahl der gültigen Unterschriften abgegeben und b) die Fragestellung rechtlich für zulässig befunden und hat c) die SVV sich mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens beschäftigt (3 Voraussetzungen!) kommt es "unverzüglich" (Kommunalverfassung) zum Bürgerentscheid über exakt die gestellte Frage. Die Antworten dürfen nur "ja" oder "nein" lauten.
5. Für eine Gültigkeit des Bürgerentscheides muss die Gesamtheit der "Gewinnerstimmen" (also "ja" oder "nein") mindestens 25 % der Gesamtwahlberechtigten (das sind rund 135.000 Bürger bei etwa 167.000 Einwohnern) entsprechen. Bei der erwarteten knappen Entscheidung durch die Koppelung der drei Themen (viele wollen das Mercure erhalten aber die FH und der Staudenhof können weg) ist das de facto eine Mindestwahlbeteilung von über 40 %. Wird das Quorum von 25 % der Wahlberechtigten für die Gewinnerfragtion NICHT erreicht, ist der Bürgerentscheid gescheitert.
6. Ein Bürgerbescheid gilt wie ein SVV-Beschluß und gilt natürlich "nur" bis zur nächsten Kommunalwahl.
Spekulieren kann man jetzt viel über die Gültigkeit der Fragestellung oder das Erreichen des Quorums bei einer Abstimmung mitten in der Sommerpause.