Meiner Meinung nach darfst du solange kein Gebäude nachbauen, bis der Urheberschutz erloschen ist. Während dieser Zeit geht das wohl nur mit der Erlaubnis des Eigentümers.
Nicht des Eigentümers, sondern des Urhebers. Ansonsten ist vieles hier Gesagte schon richtig, insbesondere:
Weiterhin ist wohl immer relevant, ob das abgebildete Objekt Schöpfungshöhe besitzt, damit also überhaupt urheberrechtlich geschützt sein kann (was bei individuell entworfenen Gebäuden wohl immer der Fall sein wird). Falls ja, erlischt der Schutz wie üblich 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers.