Der dort dargestellte Hammelsprung ist übrigens unter dem amtierenden, die Geschäftsordnung des Parlaments missachtenden Bundestagspräsidium durch eine subjektiv-überschlägige Feststellung der Beschlussfähigkeit ersetzt worden.
Und das ist leider rechtens.
Im Speziellen handelt es sich um die nächtliche Sitzung am 27.06.2019 unter der Präsidiumsleitung von Claudia Roth (Grüne). Hier sollte um 01:30 Uhr (!) über eine Gesetzesvorlage zur "Anpassung des Datenschutzrechts" abgestimmt werden. Es waren ca. 90 von 709 Abgeordnete anwesend.
Der Antrag der AfD, einen Hammelsprung durchzuführen, weil offensichtlich zu wenige Abgeordnete anwesend sind, wurde vom Präsidium abgelehnt - die Beschlussfähigkeit "beschlossen".
Ich zitiere aus der Geschäftsordnung des Bundestages:
"Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden.
Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen." Zitat Ende.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, daß, wenn der Sitzungsvorstand diesen angemeldeten Zweifel nicht bejaht, die Beschlußfähigkeit gegeben ist - egal, wieviele Abgeordnete zugegen sind. Ein Skandal.
Also: dieser Teil der Geschäftsordnung führt sich selbst ad absurdum - kann doch der Sitzungsvorstand einfach bestimmen, daß die Beschlussfähigkeit gegeben ist, obwohl sie das de facto nicht ist.
Begründet wird dies damit, daß die Abstimmung im Bundestag zwar rechtlich notwendig, aber u.U politisch ohne Bedeutung sein kann, weil die Sache bereits in Ausschüssen und Fraktionen vorgeklärt ist.