Rechte von Reprofotografen

  • Im Zuge einer Fotorecherche zum Pankower Holländerhaus habe ich mich an das Stadtmuseum gewandt.

    Wer es noch nicht wusste:

    Mit der Novellierung des Urheberrechts Ende 2021 sind die Rechte der Reprofotografen bei gemeinfreien Bildern weggefallen, so dass es keine Einschränkungen mehr bei der Verwendung gibt.


  • Das stimmt so nur in groben Zügen. Spannend wird es nämlich dann, wenn die Reproduktion selbst Werkcharakter trägt. Dann nämlich besitzt diese wiederum Schutzrechte. Die Übergänge dürften wie so häufig fließend sein. Mehr dazu: https://www.museumsbund.de/aenderung-des-…rechtsgesetzes/

    Kunsthistoriker, Historiker, Webdesigner und Fachreferent für Kulturtourismus und Kulturmarketing

    Mein Bezug zu Stadtbild Deutschland: Habe die Website des Vereins erstellt und war zeitweise als Webmaster für Forum und Website verantwortlich. Meine Artikel zu den Themen des Vereins: Rekonstruktion / Denkmalschutz / Architektur / Kulturreisen

  • Sehr, sehr interessantes Thema! Wie ist das aber jetzt z.B. mit einer 300 Jahre alten Uhr, die in diversen Publikationen abgebildet ist und die ich virtuell nachbaue? Grundbedingung: Es wird alles virtuell nachgebaut, keine Verwendung von Fotografien der Originale! Oder mit Meißner Porzellan des 18.Jh, welches ebenso in diversen Abbildungen vorkommt, bei unterschiedlichen Eigentümern gelistet ist etc. oder alten Architekturzeichnungen, die man in die 3.Dimension umsetzt. Kann man das machen oder gibt es Ärger? Anwendungsbeispiel: Palais xy im Besitz der öffentlichen Hand oder privat wurde zerstört und vereinfacht real wiederaufgebaut. Einzelne Planzeichnungen des 18.Jh. und Fotografien von vor 1945 finden sich in diversen Sammlungen (zumeist, aber nicht generell veröffentlicht), einzelne Ausstattungsstücke + Gemälde ebenso in diversen Sammlungen und veröffentlicht. Kann man das virtuell samt Innenräumen nachbasteln unter Verwendung von Material, welches keinem klassischen Urheberrecht mehr unterliegt ( alle Künstler + Fotografen seit mehr als 70 Jahren verstorben). Wenige Innenräume (z.B. Eingangshalle und Treppe sehen heute noch/wieder so aus, wie auf den alten Plänen / Fotos. Andere sehen komplett anders aus. Kann man das komplett virtuell nachbasteln inkl. Innenräume, so wie es vor 200 oder 300 Jahren mal gewesen sein könnte. Um die Arbeiten zu refinanzieren, würden die Ergebnisse hinter einer Bezahlschranke (sehr wahrscheinlich) oder durch Werbung (sehr unwahrscheinlich) refinanziert, wäre also aus Sicht des Finanzamtes kommerziell.

    Vorsichtig bin ich daher, dass ich mal mit einer Sammlung zu tun hatte, die mir die Nutzung meines Werkes verwehren wollten, da Fotos von deren Objekten die Basis von Ausstattungstücken gewesen wären und dies, obwohl keinerlei Bezahlung / Honorar vorgesehen gewesen wäre.

    Für Fans des Alten Dresden: es gibt mehr als ein Palais, wo dies mehr oder weniger so zutrifft.

    PS.: Wer sich wundert, dass ich noch hier bin - hab es mir halt doch noch mal überlegt und man möge mir nachsehen, dass einem gelernten Tischler in der Denkmalpflege beim Gedanken des 3D-Druckes von allerbesten Rokokozierrat die Sicherungen davon fliegen.... Wer sich an den threat erinnert - möchte hier aber nix aufwärmen

  • Arstempano

    Wir reden hier doch von gemeinfreien Werken, die virtuell nachgestellt werden sollen. Ich wüsste nicht, welche Rechteinhaber dies verhindern sollten.

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  • Alles was gemeinfrei ist (der Künstler ist vor mehr als 70 Jahren verstorben) kann in Deutschland auch frei genutzt und reproduziert werden. Du kannst also alle Innenräume virtuell oder sogar real nachbauen, auch kommerziell. Jeder kann heute den David von Michelangelo oder Die Geburt der Venus nachdrucken und kommerziell vertreiben (siehe Ebay). Lediglich geschützte Markensymbole (Meißner Porzellan) werden erneuert und dürfen nicht kopiert werden.

    Das Problem betrifft übrigens gerade auch Disney, welche bald die Rechte an Mickey Mouse verlieren können, da die ursprüngliche Version in "Steamboat Willie" von 1928 in 2024 gemeinfrei wird (Urheberrechte 95 Jahre bei Unternehmen in den USA).

    How Disney routinely exerted influence on the US copyright law to keep its greatest asset — Mickey Mouse
    The Walt Disney Company, commonly known as Disney, is going to lose its marquee character Mickey Mouse at the end of this year. As per the US copyright law,…
    www.wionews.com
    Steamboat Willie - Wikipedia
    en.wikipedia.org
  • Danke! Das heißt, wenn ich Digitalisate oder gedruckte Quellen von historischen Objekten virtuell nachbaue, kann dies nur der Markenschutz - siehe Meißner Porzellan - verhindern. Dort müsste man dann schauen, dass es, so erforderlich für den Raum, ähnlich den damals gebräuchlichen Stücken ausschaut. Wer will dann schon entscheiden: Meißen, KMP, Nymphenburg, Sevres etc. Weiterhin geht es ja darum den hist. Raum in seiner hist. Opulenz zu zeigen, da wäre das Einzelstück ja ohnehin Beiwerk. Zudem könnte man sich vorher mal in Meißen erkundigen. Aber bis dahin ist es eh noch ein weiter Weg und die Mühen der Ebenen sind lang.