• Das schaut leider nicht sonderlich denkmalgerecht aus, da wird die Mauer flächig mit mausgrauem Zementmörtel verschmiert?
    Gibt es an anderer Stelle noch mehr Bilder davon, sodass man besser urteilen kann?

  • Ohje. Mag sein, dass ich da jetzt auch etwas vorschnell bin, aber bei dem Begriff "Zementmischung" und "extra fett, damit es lange hält" bekomme ich direkt Schmerzen.
    Die Eigeninitiative hat nun möglicherweise die Mauer endgültig und vollständig ruiniert. Hält jetzt nochmal etwas länger und ist nach dieser etwas längeren Zeit überhaupt nicht mehr sanierbar. Alle Steine mit Zement zugekleistert. Wenn kein Maurer dabei ist, wurde möglicherweise eine romantische Vorstellung einer "alten Steinschichtung" realisiert ("Ei, die lieje doch all so dorschenanner").
    Ich habe leider auch die Erfahrung gemacht, dass viele sehr engagierte Laien sich nur ungern in ihr festgefügtes Konzept reinreden lassen, auch wenn dieses eindeutig nur Pfusch ist. Dann kommt man mit Baumarktmaterialien und richtet wesentlich mehr Schaden an, als ohne das Zutun überhaupt entstanden wäre. Meist sind diese Schäden dann auch so verheerend, dass die Originalsubstand nicht mehr zu retten ist.
    Abgesehen mal von der Frage, worin jetzt der Mehrwert besteht, wenn die historische Mauer mit einer dicken Zementschicht zugekleistert ist und sich somit nicht mehr als solche erkennen lässt.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert...wenn das Schwert sehr stumpf ist und die Feder sehr spitz!

    -Terry Pratchett

  • Wer kommt denn da eigentlich in solch einem "Schadensfall" auf, wenn im Nachhinein noch mehr Murks gemacht wurde? Es gibt ja Wohngebäudeversicherungen, wie z. B. diese hier , aber greifen diese in solchen Fällen? Haben gerade in unserer Gemeinde einen ähnlichen Fall und daher die Frage...

    Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Prair1 (27. November 2015 um 12:06)

  • Es handelt sich ja bei der Mauer um kein Wohngebäude. Es kommt generell darauf an, welcher Schaden entsteht. Ein Eigentümer müsste, wenn er Entschädigung haben möchte, eine Klage gegen die verursachenden Personen / Unternehmen einreichen. Sind die Beschuldigten insolvent oder verstorben, wird es schwierig. Eventuell ist ein Vergleich mit den Erben möglich.

  • Wer kommt denn da eigentlich in solch einem "Schadensfall" auf, wenn im Nachhinein noch mehr Murks gemacht wurde? Es gibt ja Wohngebäudeversicherungen, wie z. B. diese hier , aber greifen diese in solchen Fällen?

    Es handelt sich ja bei der Mauer um kein Wohngebäude. Es kommt generell darauf an, welcher Schaden entsteht. Ein Eigentümer müsste, wenn er Entschädigung haben möchte, eine Klage gegen die verursachenden Personen / Unternehmen einreichen.


    Eine Haftung für eine fehlerhafte Sanierung, dürfte im vorliegenden Fall ausscheiden.

    Eine Wohngebäudeversicherung haftet schon nicht, weil ein Versicherungsfall nicht eintreten ist. Eine fehlerhafte Reparatur ist nämlich hier nicht mitversichert.


    Ansprüche könnten gegen den die Reparatur durchführenden bestehen, wenn die Arbeiten nicht nach dem Stand der Technik ausgeführt wurden. Dies setzt aber voraus, dass zwischen dem Auftraggeber (etwa dem Eigentümer) und dem Auftragnehmer ein Werkvertrag geschlossen wurde. Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn die Arbeiten - wie hier- ehrenamtlich ausgeführt wurde. Vertragliche Ansprüche scheiden daher in der Regel aus.

    Eine Haftung aber dann eintreten, wenn die Mauer vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt wurde. Dies könnte -fahrlässig- hier der Fall sein. Es ist aber davon auszugehen, dass dem Eigentümer der Mauer klar war, wie diese repariert wird, so das er hier wohl sein Einverständnis mit der Art der Reparatur erklärt hat, dies schließt dann Schadenersatzansprüche aus.

    Der Tod des den Schaden verursachenden schließt eine Haftung der Erben nicht aus, diese können allerdings die Haftung auf die Höhe des Erbteils beschränken oder - um der Haftung ganz zu entgehen - das Erbe ausschlagen.