Ja, äußerlich erscheint der Bau tatsächlich recht belanglos und wäre in anderen Gefilden wahrscheinlich nicht unter Denkmalschutz gestellt worden. Hier aber nachfolgend die Begründung, woraus hervorgeht, dass wohl der Keller bauhistorisch relevant ist.
Grundstück hatte Braugerechtigkeit 1. Klasse. Im Kern vermutlich ein zweigeschossiger, traufständiger Ziegelbau des 18. Jh. Putzfassade von fünf Achsen Breite, die mittlere Risalit, darin Haustür. Mittlerer Durchgangsflur mit einläufiger, unten gewendelter Treppe in Ausbuchtung auf der linken Seite hinten. Die Kelleranlage birgt ältere Teile, wohl mittelalterlich der Rechteckraum unter dem vorderen Teil des Hauses rechts mit Tonne rechtwinklig zur Straße, etwas jünger der links daneben liegende Raum mit Tonne parallel zur Straße. In der zweiten Hälfte des 19. Jh. Haus um ein weiteres Geschoß aufgestockt, neues Satteldach und Innenausbau (Treppe, Türen), ehem. einfache Stuckfassade. Nach 1957 Fassade modernisiert.
Auf dem Hof Quergebäude, ein zweieinhalbgeschossiger verputzter Ziegel-Fachwerkbau mit Pultdach (ca. mittleres 19. Jh.), darunter große Kelleranlage (Kappen zwischen flachbogigen Unterzügen). Schuppen hinten links mit Tür in expressionistischen Formen.