Potsdams historische Mitte - Allgemeines und Stadtpolitik

  • Off topic - erkläre mir das bitte nochmal mit der Gesamtstimmen-Zählweise. Habe ich das richtig verstanden: wenn ich in meinem Wahlkreis zB den drei letzten Listenkandidaten der CDU je eine Stimme gebe, zählt das für die Gesamtsitzverteilung - quasi auch für Listenplätze anderer Wahlkreise?

    Wir haben in Brandenburg bei den Kommunalwahlen ein personalisiertes Verhältniswahlrecht.

    In jedem der 6 Wahlkreise kandidiert eine Liste einer Partei oder Wählergruppe mit bis zu 18 Kandidaten. Insgesamt kann als jede Partei/Wählergruppe also insgesamt bis zu 108 Kandidaten aufstellen. Wählen kann jeder über 16 mit seinen drei (3) Kommunalwahlstimmen, und zwar nur Personer der Listen, keine Partei/Wählergruppe. Hierbei kann er kumulieren (drei Stimmen einer Person geben) oder panschieren (seine drei Stimmen unterschiedlichen Kandidaten geben, auch von unterschiedlichen Parteien/Wählergruppen.

    Dann werden nach reiner Verhältniswahl (hier: System Hare-Niemeyer) die Zahl der Mandate (von 56 Stadtverordneten) jeweils in den 6 Wahlkreisen ermittelt. Eine Prozenthürde gibt es nicht. Der OB hat stets eine zusätzliche Stimme (damit die Zahl ungerade ist), dieser ist aber direkt gewählt und steht deshalb formal nicht zur Neuwahl an.

    Das sah dann 2019 so aus:

    Diese Mandate, zum Beispiel 2019 sieben Sitze für die CDU, wenn sie 12,4 Prozent der Wählerstimmen erhalten hat, werden nun in den Wahlkreisen personalisiert, und zwar nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen für die einzelnen Kandidaten. Den ersten CDU-Platz erhält also der CDU-Kandidat mit dem meisten Stimmen und den zehnten Platz der CDU-Kandidat mit den zehntmeisten Stimmen. Dadurch, dass dieses Personalisierungsverfahren auf Wahlkreisebene und nicht auf der gesamtstädtischen Ebene geschiet kommt es zu skurilen Fällen: 2019 hat Regina Ryssel (CDU) im Wahlkreis 1 (Innenstadt) 1.449 Stimmen geholt und wurde nicht gewählt, Anna Lüdke (CDU) im Wahlkreis 2 hatte nur 1.108 Stimmen geholt und wurde auf Platz 2 gewählt.

    Damit kann sich also personell die von den Parteien aufgestellte Reihenfolge der Kandidaten auf den Listen z. T. erheblich ändern. Die Gesamtzahl der Mandate bleibt jedoch immer durch die Gesamtzahl der Mandate bestimmt, die durch das Verhältniswahlsystem ermittelt wurden. Eine Mindestanzahl von Stimmen pro Mandat gibt es also nicht: durch eine gleichmäßigere oder ungleichmäßigere Verteilung der Stimmen auf die Kandidaten kann es sogar sein, dass einen Partei ein Kandidat mit 1250 Stimmen (nicht Wähler!) zum Zug kommt während in einer anderen Partei ein Kandidat mit 1300 Stimmen nicht in die SVV gewählt wird.

    Insofern bestimmt jede Stimme für einen Kandidaten/in einer Partei in jedem WAhlkreis das Stimmverhältnis der Parteien, die Einzelstimmen lediglich die Personalisierung der Fraktionen.

    Der Stimmzettel sieht dann z. B. im Wahlkreis 2 so aus:

  • Wesentliche Unterschiede bei den kandidierenden Parteien gibt es eigentlich nur drei:


    - erstens hat sich die Linkspartei gespalten bzw. ein wesentlicher Teil der Linkspartei, vor allem ehem. SED-Genossen, kandidieren jetzt mit der Liste 10 als "Bündnis für Vernunft und Gerechtigkeit". Darunter ist der ehem. Parteisekretär der Richterakademie und Ex-OB-Kandidat der Linken, Hans-Jürgen Scharfenberg, der 2019 mit 7.721 Stimmen mit Abstand die meisten Stimmen bekommen hat (Platz 2 war Saskia Hüneke, Grüne, mit 4.102 Stimmen.

    - zweitens hat sich das Bürgerbündnis der CDU angeschlossen und

    - drittens treten zwei ehem. CDU-Politiker mit einer eigenen Liste an (Götz Friedrich und Wieland Niekisch).