Leipziger Denkmalstiftung - Gründungsstifter gesucht!

  • Immer mal wieder wurde hier in letzter Zeit das Thema LEIPZIGER DENKMALSTIFTUNG angesprochen:

    Website
    http://www.leipziger-denkmalstiftung.de/\r
    http://www.leipziger-denkmalstiftung.de/

    Werden Sie Gründungsstifter der Leipziger Denkmalstiftung
    http://www.stadtforum-[lexicon='leipzig'][/lexicon].de/fileadmin/user_upload/PDFs/Leipziger_Denkmalstiftung.pdf\r
    http://www.stadtforum-[lexicon='leipzig'][/lexicon].de/filead ... iftung.pdf

    Und nun die gute Nachricht: Es gibt immer noch die einmalige Chance, zu den Gründungstiftern zu gehören, da die Hoffnungen noch nicht ganz erfüllt sind!


    Liebe Mitstreiter und Freunde des Stadtforums [lexicon='Leipzig'][/lexicon],

    wir rufen Sie auf, sich als GRÜNDUNGSSTIFTER an der Errichtung der Leipziger Denkmalstiftung ( http://www.leipziger-denkmalstiftung.de/\r
    http://www.leipziger-denkmalstiftung.de/ ) zu beteiligen. Die Gründung erfolgt vor dem Hintergrund des drohenden Verlustes von ca. 2.000 Baudenkmalen in [lexicon='Leipzig'][/lexicon], ca. 10.000 Baudenkmalen in Sachsen und weiteren tausenden Baudenkmalen in der gesamten mitteldeutschen Region. Ziel der Stiftung ist der aktive Einsatz für den Erhalt dieser Denkmale. Dabei geht es um den Erhalt von deren Schönheit sowie der Geschichte und Zukunftsfähigkeit Leipzigs und der Region. Mit einem Stiftungsbetrag setzen Sie sich selbst ein Denkmal. Ihr Stiftungskapital wird - selbst unangetastet - in Zukunft die Erträge für die Arbeit der Stiftung erwirtschaften.

    Insgesamt müssen wir für die Gründung 50.000,- EURO sammeln, um die Stiftung bei der Stiftungsbehörde (Landesdirektion [lexicon='Leipzig'][/lexicon]) anmelden zu können. Erst nach Überschreiten dieser Hürde können wir die Arbeit aufnehmen. Wir hoffen, den Betrag spätestens bis Januar 2009 zusammen zu haben. Als Stifterbetrag orientieren wir auf einen Mindestbetrag von 500,- EURO (Idee: 100 Stifter reichen).

    Wir haben diesen Betrag jedoch nicht förmlich festgesetzt, um nicht Interessenten die Möglichkeit zum Mitstiften zu verschließen, die einen Betrag in dieser Höhe nicht stemmen können (insbes. Studenten, Arbeitslose, etc.). Wegen des mit dem Stiftungsgeschäft verbundenen rechtlichen und technischen Aufwands haben wir jedoch eine verbindliche Untergrenze für Stiftungen bei 200,- EURO festsetzen müssen. Beträge unterhalb dieser Grenze nehmen wir als - ebenfalls dringend benötigte - Spenden an.

    Rechtlich muss jeder Stifter ein sog. Stiftungsgeschäft aufsetzen und zusammen mit allen anderen Gründungsstiftern die Gründungssatzung ( http://www.leipziger-denkmalstiftung.de/fileadmin/user_upload/Downloads/LeipzigerDenkmalstiftung_SatzungsEntwurf.pdf\r
    http://www.leipziger-denkmalstiftung.de ... ntwurf.pdf ) unterzeichnen.

    Technisch können Sie das Geld vor der Gründung - also ab jetzt - auf das von uns eingerichtete Treuhandkonto überweisen oder Sie verpflichten sich im Stiftungsgeschäft verbindlich zur Übertragung des Geldes erst nach Gründung. In letzterem Fall müssten Sie das Geld dann unmittelbar nach der Gründung auf das Konto der Stiftung überweisen und diese Übertragung mit Beleg der Stiftungsbehörde (Landesdirektion [lexicon='Leipzig'][/lexicon]) anzeigen. Einfacher ist die Zahlung auf das Treuhandkonto. Für uns ist der erforderliche Nachweis des Vorhandenseins des Gründungskapitals leichter, den wir für die Gründung ggü. der Landesdirektion erbringen müssen. Zudem entfällt der nachfolgende Nachweis der Übertragung. In beiden Fällen ist über die Bestimmung im Stiftungsgeschäft gesichert, dass Ihr Geld ausschließlich zur Gründung der Stiftung verwendet werden darf.

    Wir würden für Sie die Aufsetzung des Stiftungsgeschäfts übernehmen entsprechend Ihres Wunsches - Zahlung auf Treuhandkonto vor Gründung bzw. verbindliche Verpflichtung zur Zahlung nach Gründung. Wir übernehmen für Sie ansonsten auch alle anderen Meldungen an das Finanzamt und die Stiftungsbehörde.

    Da die Stiftung als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt wird, kann für jeden Stiftungs- und Spendenbetrag ein Spendenbeleg ausgestellt werden (Ausstellung erfolgt nach Erlangung der Rechtsfähigkeit).


    Wenn Sie Gründungsstifter werden möchten, benötigen wir daher von Ihnen folgende Angaben:

    - Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift),

    - die Auskunft, ob Zahlung aufs Treuhandkonto oder erst nach Stiftungsgründung gewünscht wird,

    - die Angabe der Höhe Ihres Beitrages sowie

    - die Mitteilung, ob Ihr Name als Gründungsstifter öffentlich genannt werden soll.


    Die Kontodaten des Treuhandkontos finden Sie auf Seite 2 des Stifteraufrufs ( http://www.leipziger-denkmalstiftung.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Stifter_gesucht.pdf\r
    http://www.leipziger-denkmalstiftung.de ... esucht.pdf ).


    Ihr Angaben für das Stiftungsgeschäft sowie eventuelle Fragen senden Sie bitte an LeipzigerDenkmalstiftung[at]web.de

    Sie können uns auch auf dem Postweg schreiben oder anrufen. Die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.leipziger-denkmalstiftung.de/Kontakt.10.0.html\r
    http://www.leipziger-denkmalstiftung.de ... .10.0.html.

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniela Bensch, Dieter Deissler und Wolfram Günther

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    http://www.stadtforum-[lexicon='leipzig'][/lexicon].de\r
    http://www.stadtforum-[lexicon='leipzig'][/lexicon].de