Es lohnt sich, den längeren der beiden verlinkten RNZ-Artikel, der übrigens am 28. 1. 2009 erschienen ist, genau zu lesen.
Zitat
"Wir, die Stiftung, sind in die Pläne nicht eingebunden. Wir wissen nicht, was kommt. Wir sind jedenfalls mit unseren Plänen gescheitert - vorerst."
Das passt nicht zusammen. Entweder eine Sache ist gescheitert, dann ist sie endgütlig erledigt. Oder eine Entscheidung ruht so lange, bis neue Fakten vorliegen, die eine endgültige Entscheidung ermöglichen. Bis dahin fällt vorerst keine (positive) Entscheidung. Konsequent formuliert die RNZ daher auch im ersten Satz, die Stiftung lasse ihre Aktivitäten "ruhen". Das ist etwas ganz anderes als eine endgültige Formulierung wie z. B. "Die Stiftung wird aufgehoben" oder "Der Stiftung wird eine andere Zweckbestimmung verliehen", was rechtlich möglich wäre, wenn der Stiftungszweck nicht mehr erreicht werden könnte.
http://www.stiftung-hortus-palatinus.de/fileadmin/downloads/090128_RNZ_S3.pdf\r
http://www.stiftung-hortus-palatinus.de ... RNZ_S3.pdf
Seit letztem Jahr ist klar, dass das Land Baden-Württemberg entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzes einen Wettbewerb ausloben und ein Landschaftsgartenbüro mit der Ausarbeitung von Plänen beauftragen würde. Dass die Auflagen des Denkmalschutzes erheblich von den Plänen der Stiftung abweichen, ist auch schon lange klar. Allerdings lassen die Vorgaben des Landes für die Gartenneugestaltung durchaus Spielraum, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Renaissanceterrassen mit den dort möglichen Rekonstruktionen nur einen Teil der parkartig gestalteten Schlossumgebung ausmachen.
Um die Rekonstruktion von Teilen des Hortus Palatinus ist schon bald nach Bekanntwerden der Pläne der Stiftung ein heftiger Streit entstanden, in dem beide Seiten um markige Worte nicht verlegen waren. Es ist besser, man schaut auf die nüchternen Fakten.