Ich habe mal eine Frage die mir vielleicht jemand hier beantworten kann.
Wie wurde baurechtlich mit der Frauenkirche umgegangen als diese wieder rekonstruiert wurde?
Meiner Meinung nach ist die Frauenkirche kein denkmalgeschützes Gebäude, da:
Fakt: Das Gebäude fiel in sich zusammen, wobei eine Ecke stehen blieb.
1. Die Reste genossen Bestandsschutz aus der Historie herraus (quasie einer Baugenehmigung entsprechend)
2. Diese Reste müssten doch noch denkmalgeschütz gewesen sein, weil die Kirche denkmalgeschütz war?
Dann wurde bei der Rekonstruktion die Kirche neu genehmigt. Durch die neue Genehmigung erlosch die alte Genehmigung, der Bestandsschutz sowie damit auch der Denkmalschutz.
Demnach ist die Kirche dann formell ein Neubau und kein Denkmal mehr.
Ironischerweise hat somit die Denkmalbehörde durch die Rekonstruktion der Kirche, der "formellen" vernichtung eines Denkmals zugestimmt, dass nie ganz weg war?!?
Ist dies so?