Ich hatte Gestern beruflich mit einem Rechtsanwalt für Baurecht / Denkmalrecht aus einer renomierten Düsseldorfer Anwaltskanzlei zu tun. Den hatte ich direkt mal auf den Pellerhausfall angesprochen, ob er dass auch so einschätzen würde wie ich es in Post 1410 beschrieben habe.
Es ist tatsächlich so, dass durch die geduldete Rekonstruktion des Innenhofes und Hinterhauses die Identität des unter Denkmalschutzstehenden Gesamtgebäudes im Sinne des Denkmalrechtes fraglich ist. Ein Antrag auf Streichung des Denkmals aus der Denkmalliste müsste gestattet werden.
Jetzt kommt das aber! Eine Streichung des Denkmals aus der Denkmalliste kann nur der Eigentümer des Denkmales beantragen. In dem Fall ist das die Stadt Nürnberg selber der Eigentümer. Da sie dies niemals tun wird, bleibt alles so wie bisher. Es sei denn sie verkauft das Gebäude an die Altstadtfreunde. Dann hätten diese neue Optionen zur Verfügung und könnten den lästigen Denkmalschutz loswerden, sofern dies gewollt ist. Pro / Contra Rechnung.