Posts by Andreas

    6 Jahre 9 Monate Haft bei einem Delikt das eine Höchststrafe von 10 Jahre vorsieht ist eine deutliche Strafe zumal die Täter (dann) geständig sind und das Diebesgut zumindest teilweise wieder zurückgegeben wurde. Bei einer Verständigung kommt darüber hinaus immer etwas für den Angeklagten günstigeres heraus als ohne. Sonst würde es keine Verständigung geben. Sollte es tatsächlich zur Verständigung und dem angekündigten Urteil kommen ist dies aus e meiner Sicht akzeptabel.


    Die Ausführungen von heimdall gehen im Übrigen an der Sache vollkommen vorbei. Wie erbse ausführt ist es doch völlig egal, welcher Herkunft die Täter sind, weil sie nicht wegen der Herkunft typische Täter sind. Bei der Strafzumessung ist dies auch in keiner Weise zu berücksichtigen.


    Seien wir froh, dass nicht das wirklich organisieret Verbrechen hinter dem Diebstahl steckt, dann wäre nämlich erst gestohlen worden, wenn man einen potentiellen Abnehmer hat und die meisten Juwelen wieder da sind.

    Das hat sich heute dann doch noch erhöht, weil die ursprüngliche Absprache dann doch davon ausgegangen war, dass mehr Juwelen und diese auch unbeschädigt zurückgeben werden.


    Angeklagte aus Berliner Clan: Landgericht Dresden schlägt nach Juwelenraub mehrjährige Haftstrafe vor
    Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe drohen den Angeklagten mehrere Jahre Haft. Kurz vor Weihnachten war ein Teil der Beute zurückgegeben…
    www.tagesspiegel.de

    Die Wiederherstellung als Strafe ist daher gar nicht so abwegig und aus meiner Sicht ist es wünschenswert

    Das hört sich zwar zunächst gut an, funktioniert aber in der Praxis nur sehr selten. Ich habe das ein paar Mal in Verfahren mitbekommen (als Auflage im Rahmen einer Bewährung oder im Jugendstrafverfahren ist das ja durchaus möglich). Meist ging das jedoch furchtbar in die Hose und da ging es nur um das Streichen einer Wand oder aufräumen nach Vandalismus. Einmal hat das allerdings bei Jugendlichen Straftätern zum Umdenken geführt, die einen von Ihnen verwüsteten Kleingarten unter Aufsicht des Gärtners wieder bepflanzt und dabei gelernt haben wie viel Mühe das macht.


    Im Ergebnis: Die Angeklagten von Dresden würde ich nicht an Diamanten und schon gar nicht an die Juwelen heranlassen.

    Zu überlegen wäre jedoch auch eine Konkurrenz mit Schwerer Sachbeschädigung

    In Deutschland entspräche dem die Gemeinschädliche Sachbeschädigung. Der Tatbestand könnte/dürfte vorliegend gegeben sein. der Strafrahmen wäre Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis drei Jahre.


    Die Begehung wäre, so wie ich dies nach den hier uns vorliegenden Informationen einschätze tateinheitlich mit dem besonders schweren Fall des Diebstahls. Hier ist der Strafrahmen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren. Es dürften die Regelbeispiele 1, 2, und 5, ggf. auch 3 und 7, jedenfalls mehrere verwirklicht worden sein. Hinzu kommt, dass sich der Strafrahmen noch verschiebt weil ein schwerer Bandendiebstahl wohl verwirklicht ist

    .

    Die sich allein hieraus ergebende Strafe dürfte in einer Größenordnung sein, dass sich die tateinheitliche Verwirklichung des Tatbestandes der gemeinschädlichen Sachbeschädigung kaum oder nur gering auf die Strafhöhe auswirken dürfte. Das die "Beute" teilweise nicht, teilweise beschädigt zurückgeben wird, ist bei der Strafzumessung natürlich zu berücksichtigen.


    Edit:

    § 243 StGB - Einzelnorm

    https://www.gesetze-im-interne…20zu%20f%C3%BCnf%20Jahren.

    (um nachzulesen, was mit en Regelbeispielen gemeint ist)

    irgendwie wird im Urteil schon drauf Bezug genommen werden

    Im Urteil wird stehen: "Strafmildernd ist hat die Kammer berücksichtigt ..... (oder ähnlich). Es erfolgen keine Ausführungen dahingehen: Wenn die Juwelen nicht zurückgeben worden wären, wäre eine Strafe von XX Jahren angemessen, so aber eine von XX Jahren.

    Arbeitslager bei Wasser und Brot. Und eine Fortbildung im Diamanten von Hand schleifen bis alles fehlende wieder da ist.

    Auch dies Beides wird nicht geschehen. Die Sanktion für eine Straftat nach deutschem Recht ist die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Dies ist auch gut so.


    Die zweite von Dir erhoben Forderung wirst Du aber selber nicht Ernst gemeint haben. Im Übrigen wäre auch der wert von Schmuck nicht ein solch hoher, wenn ein jeder angelernte Straftäter diesen nach einer Fortbildung herstellen könnte.


    Im Übrigen verstehe ich nicht so ganz was einige Foristen an meinen Ausführungen verwirrt da stehen lässt. Bei allem Ärger über die verübte Straftat und über die wohl auch noch recht unsympathisch (um dies milde auszudrücken) herüberkommenden Angeklagten: Unser Rechtssystem ist schon recht gut. Es wird sich zwar nie verhindern lassen, das Straftaten begangen werden, zumal sich Straftäter auch im Regelfall vor der Begehung einer Straftat über die Folgen für Opfer und auch sich selber keine Gedanken machen. Die Täter sind aber gefasst, es wird zu einer Verurteilung kommen und zumindest ein Teil der Juwelen ist wieder zurück.

    Eine Verfahrensverständigung setzt selbstverständlich voraus, dass sich alle Beteiligten auch an das halten über was eine Verständigung erzielt worden ist. Eine (zumindest Teil.-)Geständnis ist da schon die erste Voraussetzung. Das Gericht kann ja einen nicht geständigen Angeklagten nicht verurteilen, wenn seine Beteiligung an der Straftat nicht geklärt ist, nur weil dieser einer Verurteilung zustimmt. Auch wären die gestohlenen Kunstwerke vollständig herauszugeben, wenn dieses Grundlage der Verständigung wäre. Ansonsten kommt eben keine zustande.


    Aber auch ohne Verständigung kann das Gericht ja verurteilen, wenn die Beweisaufnahme das hergibt. dann wäre aber auch die Rückgabe der Juwelen oder eines Teils davon strafmildernd zu berücksichtigen. In welchem Umfang obliegt dem Gericht und wird auch nie Irgendjemand erfahren, weil im Urteil ja nicht ausgeführt wird, welche Strafe verhängt worden wäre, wenn nichts zurückgegeben worden wäre.

    Solange nicht alles wieder zu 99 Prozent auftaucht sollte es keinen Strafrabatt geben.

    Den wird es aber geben und das ist auch grundsätzlich richtig so. Es ist schon sinnvoll dass einem Täter ein Anreiz gegeben wird, die Folgen seiner Tat zu korrigieren. Dies geschieht ja nicht um Straftätern einen Gefallen zu tun, sondern um die Folgen für die Opfer abzumildern Dies ist erst recht dann sinnvoll, wenn wie hier eine wirkliche Schadenswiedergutmachung durch Zahlung einer Entschädigung eigentlich ausscheidet.


    Allerdings wird die Strafmilderung selbstverständlich desto höher ausfallen müssen, je mehr zurückgegeben oder umgekehrt ausgedrückt so geringer, je weniger zurückgegeben wird.

    Das ist doch keine Ruine oder sehe ich da was nicht auf den Bildern?


    Immerhin: Die Kritiker des Abrisses argumentieren mit Wohnungsnot und Klimaschutz. Ein Neubau sei eben nicht billiger als eine Sanierung wenn man den Schaden für das Klima mit einrechne.

    Wie gesagt, es sind zwei verschiedene Führer

    Den ich habe:


    Albert Geyer, Die historischen Räume im Berliner Schloss, Deutscher Kunstverlag 1926.


    Darin ist auch ein Grundriss in dem die zu besichtigenden Räume eingezeichnet sind. Es waren wohl die "Ehemaligen Kaiserlichen Wohnräume" und die "Wohnung König Friedrich Wilhelm IV" die als historische Wohnräume zu besichtigen waren.


    In anderen Räumen war wie Du ja geschrieben hast, die Sammlungen des Kunstgewebemuseums ausgestellt.

    Es ist ja wohl eher das "reichlich diffus" auf das UrPotsdamers Beitrag sich bezog. Jedenfalls liegt keine "konstruktive Alternative " in Form einer "Planung" vor. Aber das scheint einigen Foristen ja zu reichen. UrPotsdamer weist aber zurecht auf dieses Problem hin. Das wollte ich unterstützen.

    weniger nach Planungen als nach Ideenskizzen


    Diese Meinung sei Ihnen unbenommen.


    Allein es stellt sich die Frage, was Ihnen diese Behauptung hier bringt ?

    Das was UrPotsdamer geäußert hat ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Die Behauptung ist auch richtig und bringt daher schon aus diesem Grund etwas.