6 Jahre 9 Monate Haft bei einem Delikt das eine Höchststrafe von 10 Jahre vorsieht ist eine deutliche Strafe zumal die Täter (dann) geständig sind und das Diebesgut zumindest teilweise wieder zurückgegeben wurde. Bei einer Verständigung kommt darüber hinaus immer etwas für den Angeklagten günstigeres heraus als ohne. Sonst würde es keine Verständigung geben. Sollte es tatsächlich zur Verständigung und dem angekündigten Urteil kommen ist dies aus e meiner Sicht akzeptabel.
Die Ausführungen von heimdall gehen im Übrigen an der Sache vollkommen vorbei. Wie erbse ausführt ist es doch völlig egal, welcher Herkunft die Täter sind, weil sie nicht wegen der Herkunft typische Täter sind. Bei der Strafzumessung ist dies auch in keiner Weise zu berücksichtigen.
Seien wir froh, dass nicht das wirklich organisieret Verbrechen hinter dem Diebstahl steckt, dann wäre nämlich erst gestohlen worden, wenn man einen potentiellen Abnehmer hat und die meisten Juwelen wieder da sind.