Ja ein typischer Beamter (oder jetzt eben Pensionär): verweist auf Zuständigkeiten, verteidigt das System wie es ist, lobt das (ausgehöhlte) Denkmalschutzgesetz, fast kein Wort der Kritik, "man kann nicht alles erhalten", und verliert sich dann in seinen Antworten und fängt zu fabulieren an...
Wo ist der Denkmallöwe Egon Greipl hinverschwunden? Ach ja, dem Armen hat man ja vom Staat nach seiner Pensionierung noch eine deftige mitgegeben, seit Anfang des Jahres rechtskräftig. Wahrscheinlich war er zu unbequem...
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Ein Anrufer hat eine recht sinnvollen Vorschlag eingebracht (12:50); eine B-Variante für Denkmäler, die aus welchen Gründen auch immer nicht mehr unter die klassische Denkmalkategorie fallen, aber z.B. wichtig für das Ortsbild sind. Freilich muss man verhindern, dass Klasse A Denkmäler nicht bewusst in die B-Kategorie "gestoßen" werden, da könnte man z.B alle bisherigen Denkmäler als A Denkmäler festschreiben und dann ein Beispiel-Katalog für B Denkmäler erarbeiten, z.B. Gründerzeitler die bislang nicht gesondert eingetragen waren, Bauernhöfe, bei der zwar die Fassade noch vorhanden ist (und ortsbildprägend ist) aber innen schon zu viel verändert wurde, als das diese noch als Kategorie A Denkmal erfasst werden könnten/bzw aus der Denkmalliste gestrichen wurde etc. Die Antwort vom Profi: viel gesprochen, wenig gesagt...
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Leonhard die Passage findest du ab 18:57; die cleveren Tipps der Moderatorin und von Hr Vollmar: weiter anrufen und ans Bürgerportal der Denkmalschutzbehörde schreiben