Wie ich die Denkmalpflege bei uns kenne, gibt es zwei Hauptkriterien für die Unterschutzstellung eines Hauses:
- entweder ist es als Einzelbaudenkmal schützenswert und hat einen Seltenheitswert
- oder es ist Bestandteil eines schützenswerten Ensembles.
Als Einzelbaudenkmal ist das Eckgebäude sicher schützenswert, aber es besitzt keinen Seltenheitswert. Man müsste eben auch das Innere kennen. Zum Ensembleschutz: weiss da jemand genaueres? Ich kann mir vorstellen, dass die Denkmalpflege auf schwachen Beinen steht, wenn bei einem Neubau die Traufhöhe der Nachbarbauten übernommen wird, und eine massive Fassade hinkommt. Sie ist ja nicht alleinige Entscheidungsträgerin. So würde mindestens der Ensembleschutz nicht tangiert.
Aber dass hier auf das Argument des Investors wegen ungenügender Rentabilität eingegangen werden soll, stimmt mich auch sehr nachdenklich.
Ich würde ihm da ganz lapidar und die Schultern zuckend antworten "Sie hätten ja das Grundstück gar nicht kaufen müssen, dann hätten sie das Problem der ungenügenden Wirtschaftlichkeit auch nicht..." (sofern er es nicht schon seit Jahren besessen hat). Ich denke, dass die Stadt gar keine Möglichkeit hat, einen Abriss zu verhindern, wenn kein Denkmalstatus vorhanden ist.