Tut mir leid , das kann dann auch deaktiviert werden ....aber mir wird nurnoch schlecht was ich das sehe und und Höre , und komme zum einzigen Schluss , Haut den MistmüllClan endlich raus aus Deutschland !

Schatzkunst in den staatlichen Kunstsammlungen Dresden
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Das geht leider nicht. Die haben die hohen Hürden der Staatsbürgerschaft in diesem Land schon überwunden.
Arbeitslager bei Wasser und Brot. Und eine Fortbildung im Diamanten von Hand schleifen bis alles fehlende wieder da ist.
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Was hat das bitte mit "Geständigkeit" zu tun? Die steht doch eh außer Frage. Es geht um Schadensgutmachung. Die ist natürlich teilweise gegeben, wie hoch der Schaden ist, hat letztlich wohl ein Sachverständiger zu beurteilen.
QuoteIn welchem Umfang obliegt dem Gericht und wird auch nie Irgendjemand erfahren, weil im Urteil ja nicht ausgeführt wird, welche Strafe verhängt worden wäre, wenn nichts zurückgegeben worden wäre.
Irgendwie wird im Urteil schon drauf Bezug genommen werden. Man muss ja schließlich zwei Seiten überzeugen. Normalerweise heißt es: "mildernd: Teilweise Schadensgutmachung". Tatbildmäßig verurteilt wird natürlich die Höhe des Diebsgutes. Zu überlegen wäre jedoch auch eine Konkurrenz mit Schwerer Sachbeschädigung (inwieweit das haltbar ist, wäre zu prüfen. Laut österr. Judikatur ist dies im vorliegenden Fall möglich: RIS - Rechtssätze und Entscheidungstext 12Os82/05h (12Os83/05f) - Justiz (bka.gv.at) Hier wäre der Schaden natürlich konkret zu beziffern).
Jedenfalls täte das Gericht im vorliegenden Fall, wo die Qualifikation ja der sozusagen ideell-kulturell verursachte Schaden ist, schon gut daran, diesen auch zu beziffern. Das Problem bei diesen betragsmäßigen Qualifikationen ist ab einer gewissen Höhe natürlich, dass man immer behaupten kann, es gehe noch viel höher, da die Skala ins Unendliche offen ist. Aber falls das Gericht diese Höhe als Erschwerungsgrund werten will, was ja an sich angemessen scheint, bedarf es schon konkreteren Eingehens.
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ein langer strahl oben abgebrochen, teilstück da, ein stein fehlt. insgesamt deformiert, (leicht verbogen)
@Seebastian Was meinen Sie mit "Teilstück da", bei dem Bruststern aus der Brillantganitur? Ist damit gemeint dass der Strahl/ die Zacke noch vorhanden ist oder fehlt die abgetrennte Zancke??
Vielen Dank für die informativen Aussagen zu den zurückgegebenen Schmuckstücken, so detaillierte Informationen zu den genauen Angaben gibt es in der Presse nicht.
Wurden im Gerichtssaal auch Fotos von den beschädigten Stücken gezeigt?
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irgendwie wird im Urteil schon drauf Bezug genommen werden
Im Urteil wird stehen: "Strafmildernd ist hat die Kammer berücksichtigt ..... (oder ähnlich). Es erfolgen keine Ausführungen dahingehen: Wenn die Juwelen nicht zurückgeben worden wären, wäre eine Strafe von XX Jahren angemessen, so aber eine von XX Jahren.
Arbeitslager bei Wasser und Brot. Und eine Fortbildung im Diamanten von Hand schleifen bis alles fehlende wieder da ist.
Auch dies Beides wird nicht geschehen. Die Sanktion für eine Straftat nach deutschem Recht ist die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Dies ist auch gut so.
Die zweite von Dir erhoben Forderung wirst Du aber selber nicht Ernst gemeint haben. Im Übrigen wäre auch der wert von Schmuck nicht ein solch hoher, wenn ein jeder angelernte Straftäter diesen nach einer Fortbildung herstellen könnte.
Im Übrigen verstehe ich nicht so ganz was einige Foristen an meinen Ausführungen verwirrt da stehen lässt. Bei allem Ärger über die verübte Straftat und über die wohl auch noch recht unsympathisch (um dies milde auszudrücken) herüberkommenden Angeklagten: Unser Rechtssystem ist schon recht gut. Es wird sich zwar nie verhindern lassen, das Straftaten begangen werden, zumal sich Straftäter auch im Regelfall vor der Begehung einer Straftat über die Folgen für Opfer und auch sich selber keine Gedanken machen. Die Täter sind aber gefasst, es wird zu einer Verurteilung kommen und zumindest ein Teil der Juwelen ist wieder zurück.
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@Seebastian Was meinen Sie mit "Teilstück da", bei dem Bruststern aus der Brillantganitur? Ist damit gemeint dass der Strahl/ die Zacke noch vorhanden ist oder fehlt die abgetrennte Zancke??
Vielen Dank für die informativen Aussagen zu den zurückgegebenen Schmuckstücken, so detaillierte Informationen zu den genauen Angaben gibt es in der Presse nicht.
Wurden im Gerichtssaal auch Fotos von den beschädigten Stücken gezeigt
Das Stück ist abgebrochen. Aber noch/wieder da. Der Stein der sonst in der Bruchstelle gesessen hat fehlt.
Ja. Es wurden Bilder gezeigt. Leider war dann eine lange Mittagspause. Am Nachmittag hatte ich keine Zeit mehr. Daher fehlen mir die Details. Die Infos zu den anderen Stücken sind dann von einem Übersichtsbild was nur kurz gezeigt wurde, bzw. aus Aussagen.
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Auch dies Beides wird nicht geschehen. Die Sanktion für eine Straftat nach deutschem Recht ist die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Dies ist auch gut so.
Naja. Die Option Arbeitslager fehlt halt. Ist doch auch für die Resozalisierung besser.
Die zweite von Dir erhoben Forderung wirst Du aber selber nicht Ernst gemeint haben. Im Übrigen wäre auch der wert von Schmuck nicht ein solch hoher, wenn ein jeder angelernte Straftäter diesen nach einer Fortbildung herstellen könnte.
Das Diamantenschleifen ist nicht so aufwendig. Es dauert nur lange. Und das Rohmaterial war sehr kostenintensiv. Das ist heute nicht mehr ganz so gravierend. Die Wiederherstellung als Strafe ist daher gar nicht so abwegig und aus meiner Sicht ist es wünschenswert, natürlich nach festgelegten Qualitätsstandards. Das würde dem "Clientel" den Respekt vor der Arbeit und den Stücken beibringen, denn es dauert sicher eine ganze Weile. Wenn alles fertig ist können die gern auch vorzeitig entlassen werden. Das wäre ein Anreizsystem.
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Zu überlegen wäre jedoch auch eine Konkurrenz mit Schwerer Sachbeschädigung
In Deutschland entspräche dem die Gemeinschädliche Sachbeschädigung. Der Tatbestand könnte/dürfte vorliegend gegeben sein. der Strafrahmen wäre Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis drei Jahre.
Die Begehung wäre, so wie ich dies nach den hier uns vorliegenden Informationen einschätze tateinheitlich mit dem besonders schweren Fall des Diebstahls. Hier ist der Strafrahmen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren. Es dürften die Regelbeispiele 1, 2, und 5, ggf. auch 3 und 7, jedenfalls mehrere verwirklicht worden sein. Hinzu kommt, dass sich der Strafrahmen noch verschiebt weil ein schwerer Bandendiebstahl wohl verwirklicht ist
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Die sich allein hieraus ergebende Strafe dürfte in einer Größenordnung sein, dass sich die tateinheitliche Verwirklichung des Tatbestandes der gemeinschädlichen Sachbeschädigung kaum oder nur gering auf die Strafhöhe auswirken dürfte. Das die "Beute" teilweise nicht, teilweise beschädigt zurückgeben wird, ist bei der Strafzumessung natürlich zu berücksichtigen.
Edit:
https://www.gesetze-im-interne…20zu%20f%C3%BCnf%20Jahren.
(um nachzulesen, was mit en Regelbeispielen gemeint ist)
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Die Wiederherstellung als Strafe ist daher gar nicht so abwegig und aus meiner Sicht ist es wünschenswert
Das hört sich zwar zunächst gut an, funktioniert aber in der Praxis nur sehr selten. Ich habe das ein paar Mal in Verfahren mitbekommen (als Auflage im Rahmen einer Bewährung oder im Jugendstrafverfahren ist das ja durchaus möglich). Meist ging das jedoch furchtbar in die Hose und da ging es nur um das Streichen einer Wand oder aufräumen nach Vandalismus. Einmal hat das allerdings bei Jugendlichen Straftätern zum Umdenken geführt, die einen von Ihnen verwüsteten Kleingarten unter Aufsicht des Gärtners wieder bepflanzt und dabei gelernt haben wie viel Mühe das macht.
Im Ergebnis: Die Angeklagten von Dresden würde ich nicht an Diamanten und schon gar nicht an die Juwelen heranlassen.
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Wo ist der Strang zum Juwelenraub, liebe Moderatoren. Nun wird alles in den Strang Dresdner Schloss hineingepreßt.
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Das voraussichtliche Strafmaß für Bandendiebstahl und schwere Brandstiftung u.a.(~4-6 Jahre), sowie die Schadenshöhe (113 Mio €) sind bereits bekannt, habe heute einen Artikel gelesen, den ich gerade nicht mehr finde...
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Das hat sich heute dann doch noch erhöht, weil die ursprüngliche Absprache dann doch davon ausgegangen war, dass mehr Juwelen und diese auch unbeschädigt zurückgeben werden.
Angeklagte aus Berliner Clan: Landgericht Dresden schlägt nach Juwelenraub mehrjährige Haftstrafe vorIm Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe drohen den Angeklagten mehrere Jahre Haft. Kurz vor Weihnachten war ein Teil der Beute zurückgegeben…www.tagesspiegel.de -
Mal bitte wieder zurück zu den Stücken.
Du kennst dich doch etwas aus. Könntest was sagen, wie sich für dich die Wiederherstellbarkeit gestaltet? Kann man (einzelne) fehlende Steine (überzeugend) ersetzen?
Danke!
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Du kennst dich doch etwas aus. Könntest was sagen, wie sich für dich die Wiederherstellbarkeit gestaltet? Kann man (einzelne) fehlende Steine (überzeugend) ersetzen?
Danke!
Danke für die Loorbeeren. Aber es gibt größere Experten. Kurze Antwort: Mit dem nötigen Willen und den Mitteln ja.
Problematischer Weise geht das aber dann in die Museumsphilosophie...
Soll der Schaden sichtbar bleiben?
Ist eine Restaurierung nicht autentisch möglich dann bleibt es so. (siehe die Pilaster im Thronsaal)
Es müssten gerade bei den Stücken aus der Rosengarnitur substanzielle Eingriffe erfolgen um den Schaden zu beheben.
Steine raus, neue Folie darunter, wieder einfassen. Dabei kann immer was zerbrechen, das Metall muss verformt werden.
Ob das Museum das tut?
Aus meiner Sicht liegt der Wert der Sachsen auch in ihrer beabsichtigten Wirkung, natürlich unter Verwendung der richtigen Materialien sollte, meiner Meinung nach, wie bei der Frauenkirche eine Rekonstruktion erfolgen. Bei der Gelegenheit kann man gleich die fehlenden Steine bei der Schildpattgarnitur mit auffüllen.
Noch eine Anekdote aus Ulli Arnoldts Buch zu den Juwelen. Der Mittelstein der Epaulette aus der Rosengarnitur wurde Anfang des 19. Jhd. von einem Hofmitarbeiter gegen einen leichteren ausgetauscht. Nach einer Weile fiel der Schwindel auf. Der Beatme wurde festgenommen. Der echte Stein zurück erworben und wieder eingesetzt. Der Ausstauschstein ist heute die noch fehlende große Diamantrose.
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Ach sooo... Interessant.... Hätte nicht gedacht dass das mit den Fassungen so schwierig ist....
Na ja, dann sollen doch die verantwortliche Dame und Herren der SKD den bleibenden Schaden, den letztlich sie einer weltberühmten Sammlung zugefügt haben, auf ewige Zeiten sichtbar bleiben. Da hab ich gar nichts dagegen.
Werden sie aber aus den genannten Gründen nicht tun und alles säuberlich rekonstruieren. Allein der Wert, die Schönheit und die Opulenz der Sammlung gebieten dies! (der Vergleich mit dem PAG hinkt, denn die Pilaster dort sind schließlich auch nur patiniert, nicht aber ruiniert)
Irgendwann muss halt jeder mal an seine erste Reko ran, selbst gendernde westdeutsche Kunsthistoriker*innen.
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der Vergleich mit dem PAG hinkt, denn die Pilaster dort sind schließlich auch nur patiniert, nicht aber ruiniert)
Naja, nicht ganz...soweit ich weiß, hat man die Ende des 19. ruiniert in dem man sie in guter Absicht abgebeitz hat. Darum sind die zwei neben dem thron auch besser erhalten. Die wurden nicht mit behandelt.
Im übrigen wurden diese goldfadenarbeiten im 18. Jhd unter juwelenkunst gehandelt. Daher sei mir das Klugscheißen bitte gestattet.
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Ach das ist ja interessant.
Du bist aber ein netter Klug... äh.... was?
Ich dachte immer, die zwei hellen am Thron seien die einzigen behandelten gewesen? Danke!
P. S.. Wir wollten uns ja mal dort treffen eigentlich
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Ich finde es zum kotzen dass die Öffentlichkeit keine Fotos der ramponierten Juwelen zu sehen bekommt!! Warum wird uns das vorenthalten?
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Weil sich dann die Öffentlichkeit für deutlich härtere Strafen für die armen irregeleiteten Remmo-Jungs entscheiden würde...
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Die juwelen, Bilder davon, wurden in der Verhandlung öffentlich gezeigt. Es wird bestimmt noch Presse Bilder geben.