Erbschaftssteuer-Reform 2023

  • Wurde es hier eigentlich schon thematisiert, daß die Erbschaftssteuer für Immobilien im kommenden Jahr deutlich erhöht werden soll?

    (...) Befürchtung: Konzerne kaufen Wohnhäuser auf

    Er befürchtet, dass große Konzerne die Wohnhäuser kaufen, wenn die Erben die hohe Steuer nicht bezahlen können - oder möchten. "Mieter sind dann bloß noch eine Nummer." (...)

    "Wir verkaufen unsere Heimat"

    Dann schiebt Äckerlein eine Immobile-Anzeige zu dem CSUler über den Tisch. Ein paar Straßen weiter, ein Haus, das abgerissen und neu gebaut wurde. "Fünf Millionen Euro kostet die Wohnung mit der Luxus-Ausstattung." Luxus betont Äcklein so als wäre es eine Beleidigung. Das Viertel, meint Äckerlein dann, sei nicht mehr das, was es einmal war. Handwerker zögen weg, Läden machten dicht, Arbeiter findet man heute hier fast keine mehr, sagt sie. "Wir verkaufen unsere Heimat." (...)

    Diese Gesetzesänderung wäre nur wieder ein Beschleuniger für den Kauf und Abriss von alten Häusern durch große Immobilienkonzerne. Der Staat hat dabei sicher wieder die sprudelnden Steuereinnahmen im Sinn, die er dann großzügig in alle Welt verschenken kann. Die eigenen Bürger haben das Nachsehen.

  • Dass der Staat Immobilieneigentümer abmelken wird, habe (nicht nur) ich schon seit einigen Jahren befürchtet. Einige Leute werden schon bei den steigenden Kreditzinsen in Probleme geraten. Dann können wir ahnen, dass die derzeit laufenden Angaben zur Grundsteuerreform allen offiziellen Beteuerungen zum Trotz für Steuererhöhungen genutzt werden dürften. Und über allem hängt ja, wenn es richtig ernst wird, noch das Damoklesschwert der Zwangshypothek auf Immobilien, wie sie die Deutschen in der Geschichte ja schon erlebt haben.

    All das wird den kleinen Eigentümer schädigen, während die großen Konzerne und Immobilienfonds bereit stehen, günstig einzusacken, was die Hausbesitzer, denen das Wasser irgendwann bis zum Hals steht, abstoßen müssen. Umverteilung von unten nach oben. Blackrock kann sich die Hände reiben.

  • Thematisiert wurde es noch nicht, aber ich habe es schon vor einiger Zeit aus einer anderen Quelle erfahren, derselbe Artikel wie oben stand auch schon in der Abendzeitung.

    Weitere Infos hier: Merkur

    Zitat

    Der Änderung liegt einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, nach der Immobilienwerte künftig auch für steuerliche Zwecke möglichst nahe am „gemeinen Wert“, also dem Verkaufswert, festgestellt werden müssen. Das bedeutet: Bei einer Erbschaft würde bei einem Haus der Verkaufswert angesetzt – und dies kann durch die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt dazu führen, dass auf einmal eine viel höhere Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt als früher. Denn die Freibeträge bei einer Schenkung oder Vererbung (zum Beispiel 400.000 Euro für Kinder) sind gleich geblieben. Doch Einfamilienhäuser in Boom-Regionen übersteigen diesen Wert mühelos um ein Vielfaches.

    Was sinnvoll klingt, die Angleichung an den realen Wert, müßte natürlich durch höhere Freibeträge oder eine Steuersenkung weitgehend ausgeglichen werden.

    Heute sind ja irgendwelche billig gebauten Nachkriegs-Einfamilienhäuser von "ganz normalen" kleinen Angestellten am Münchner Stadtrand formell Millionen "wert", was dann zu einer so hohen Steuer führt, daß ein Verkauf des Hauses unabdingbar wird.

    Die Notarkosten sind auch nicht ohne (siehe hier), da könnte man angesichts einer Preisexplosion in Großstädten bei den "Häuserwerten" gern auch etwas dem Bürger entgegenkommen, denn der Aufwand steigt ja nicht in gleichem Maße wie der Kaufpreis.

    "Wert" setze ich in Klammern, weil der fiktive angesetzte Preis nicht unbedingt der tatsächlich erzielte Verkaufspreis und damit eher virtuell ist.

    Easy does it.

  • Was sinnvoll klingt, die Angleichung an den realen Wert, müßte natürlich durch höhere Freibeträge oder eine Steuersenkung weitgehend ausgeglichen werden.

    Bayern setzt sich dafür schon seit Längerem ein, hier sind ja teilweise die Häuserpreise nochmal höher:

    Immobilienwerte: Bayern will Erbschaftsteuer regionalisieren und Freibeträge erhöhen

    Zitat von WIWO

    „Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind die Freibeträge so auszugestalten, dass bei Erwerbern aus dem engsten Familienkreis der deutlich überwiegende Teil, bei kleinen Vermögen der gesamte Erwerb steuerfrei bleibt.“ Da Gericht sehe hierfür den durchschnittlichen Wert selbst genutzten Wohneigentums als geeigneten Maßstab an.