Das heilige Bremen - Rom des Nordens

  • Dieser Themenstrang soll der mit Erzbischof Ansgar anhebenden Rolle Bremens als Missionszentrum für die Christianisierung ganz Nordeuropas, dem Patriarchatsplan Adalberts des Großen, den Beziehungen Bremens zu seinen Suffraganen sowie dem baulichen Niederschlag all dessen gewidmet sein.

    Als kleiner Vorgeschmack: Die allererste Erwähnung des amerikanischen Kontinents in der europäischen Literatur wurde in der Bremer Kathedralschule zu Pergament gebracht. Die Erzdiözese Riga, in deren kanonische Jurisdiktion das Baltikum und das spätere Ostpreußen fielen, war eine spätgeborene Tochter der Bremer Kirche. Auch die Königin der Hanse, das mächtige und turmreiche Lübeck, mußte sich in kirchlicher Hinsicht der Metropole an der Weser beugen...

    Man sieht also: Es dürfte eine spannende und reizvolle Aufgabe werden, die baugeschichtlichen Aspekte all dieser Beziehungen hier einmal näher zu betrachten !

  • Vorgeschichte


    Zur Absicherung der kriegerisch durchgesetzten Integration Sachsens in das fränkische Reich wurde das widerspenstige Stammesherzogtum von Karl dem Großen mit einem Netz von Bistümern überzogen, die gleichzeitig der Christianisierung dienen sollten. Neben Osnabrück, Minden und Hildesheim wurde damals auch Bremen – als rein binnenländisch orientiertes – Bistum aus der Taufe gehoben und der Kirchenprovinz Köln zugeordnet. Der um 745 n. Chr. in Northumbrien geborene und in York - also der Stadt, in der über vierhundert Jahre zuvor Konstantin der Große von seinen Truppen zum Kaiser proklamiert worden war – an der Kathedralschule erzogene Angelsachse Willehad, wurde 787 in Worms zum ersten Bischof der Diözese Bremen geweiht. Er starb leider schon kurz nach Fertigstellung des ersten – hölzernen – Bremer Doms im Jahre 789 n. Chr.. Willehad wurde in der von ihm geweihten Kathedralkirche beigesetzt. Nach allem gelten er und Karl der Große traditionell als die beiden Stadtgründer Bremens.

    Denkmal Kaiser Konstantins des Großen vor dem York Minster in dessen Schule der junge Willehad ausgebildet wurde.


    Ansichtskarte des 'Wilhadi-Brunnens' vor dem Bremer St.Petri Dom (während der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgestellt), der die Rolle Willehads für die Stadtgeschichte wieder mehr ins Bewußstein der Bremer rücken sollte.

    Karl-und-Willehad Fresko in der Oberen Rathaushalle von Bartholomäus Bruyn 1532 gemalt. Kaiser und Bischof halten eine Ansicht des Bremer Doms, was symbolisch auf ihre Eigenschaft als Stadtgründer hinweisen soll. (Foto von Jürgen Howaldt.)

    Einmal editiert, zuletzt von Pagentorn (4. Januar 2020 um 09:52)

  • Anders als die Wilhadi-Statue des gleichnamigen Brunnens, die im Zweiten Weltkrieg eingschmolzen wurde, hat sich die an Kaiser Karl erinnernde sandsteinerne Sitzfigur, die im Zuge der großen Domrestaurierung der 1890er Jahre enstand, bis heute erhalten können. Karl hält - in 'Stifter-Manier' - ein Modell des ersten Bremer Doms auf dem Schoß, so wie sich die bauhistorische Forschung um 1900 diesen vorstellte. (Manche behaupten ja, Karl trüge die Züge S.M. Kaiser Wilhelms II. - nun, das möge jeder für sich entscheiden... .)

    Position der Karls-Figur an der Westfassade des St.Petri Doms (rot eingekreist).


    Nahaufnahme der Karls-Figur von yeowatzup .

    Einmal editiert, zuletzt von Pagentorn (4. Januar 2020 um 09:51)

  • Nebenbei bemerkt: Wer sich fragen sollte, wie sich denn Willehad in seinem Missionsgebiet sprachlich überhaupt verständlich machen konnte, dem sei gesagt, daß wir hier von einem Zeitraum knapp dreihundert Jahre von der Schlacht von Hastings (1066) reden. Das auf der Insel gesprochene Angelsächsisch war daher noch nicht durch normannische Einflüsse ungeformt worden. Der aus Northumbrien gebürtige Willedhad konnte somit im Wigmodi-Gau (der Gegend von Bremen und dem weiteren Weser-Elbe-Dreieck) ohne Dolmetscher direkt mit den Einwohnern sprechen. Im Übrigen brauchte er ja nur die - den Zwangsdeportationen Karls ins Innere des Frankenreichs entgangenen [Sachsenhausen bei Frankfurt a.M. ist z.B. eine solche Ansiedlung von deportierten Sachsen] - Einheimischen zu missionieren. Die als Ersatz für die Deprotierten im Gebiet neu eingetroffenen fränkischen Bevölkerungsanteile waren ja schon Christen. Insofern dürften die bei Letzteren eventuell vorhandenen Dialektunterschiede zum Angelsächsischen nicht ins Gewicht gefallen sein. Und Liturgiesprache war ja eh das Lateinische.

  • Wie der einfache Bischofssitz Bremen zur Metropole einer Kirchenprovinz wurde

    Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich das Rad nicht zum zweiten Male erfinden und erlaube mir daher, einen eigenen Text aus dem Jahre 2004 hier in Kopie einzustellen. Für eine Architekturforum sicherlich eine recht sperrige und langatmige Kost, aber vielleicht interessiert der Inhalt ja trotzdem den ein oder anderen hier.


    1. Einleitung


    Die folgende Ausarbeitung folgt der These von Richard Drögereit, nach der die im 12. Kapitel der Vita Anskari beschriebene Errichtung eines Erzbistums Hamburg im Jahre 831 eine Fiktion ist, die aus bestimmten kirchenpolitischen Gründen nachträglich in die Lebensbeschreibung des Heiligen Ansgar eingefügt wurde. Der Verfasser ist sich der Komplexität und der (ehemaligen) Umstrittenheit des Themas bewußt, meint aber davon ausgehen zu dürfen, daß Drögereits Ansicht mittlerweile ganz herrschende Meinung ist. Deshalb verzichtet er auf eine Darstellung der (evtl. nur noch wissenschaftshistorisch interessierenden) Diskussion und schildert statt dessen zwei Beispiele für die Auswirkungen, die die Fiktion im weiteren Verlauf der Geschichte gehabt hat.

    2. Darstellung des Sachverhalts in der Vita Anskari

    Die Vita Anskari, die Lebensbeschreibung des Heiligen Ansgar, verfaßt von dessen Nachfolger im Bischofsamt, dem später ebenfalls kanonisierten Heiligen Rimbert (oder Rembert), berichtet in ihrem 12. und 13. Kapitel[1] von den Hintergründen und Umständen der Einrichtung eines Erzbistums in Hamburg im Jahre 831 n.Chr:
    Bereits Karl der Große habe, als er nach der Unterwerfung Sachsens dieses in Bistümer einteilte, den nordelbischen Landesteil für die Errichtung eines Erzstuhles vorgesehen. Folgt man der Vita, so stellte Karl dieses Vorhaben jedoch vorläufig zurück, übertrug einem Priester -gewissermaßen kommissarisch- die Wahrnehmung der dortigen kirchlichen Aufgaben und 'verbot benachbarten Bischöfen die Ausübung irgendwelcher Amtsgewalt über diesen Raum'[2]. Zu einer Realisierung sei es dann zu Karls Lebzeiten nicht mehr gekommen. Nach dessen Tod sei unter seinem Sohn, Kaiser Ludwig dem Frommen, eine vorläufige Aufteilung Nordelbiens unter die benachbarten Bischöfe erfolgt. Durch die sichtbaren Fortschritte der Mission in Skandinavien ermutigt, habe Ludwig dann aber den Plan seines Vaters in die Tat umgesetzt und ein Erzbistum für Nordelbien mit Sitz in der Burg Hamburg errichtet, das Vollmacht haben sollte, Bischöfe und Priester für die Länder des Nordens zu weihen. Auf einem Reichstag zu Diedenhofen am 10.oder 11.November 831[3] habe er Ansgar zum neuen Metropoliten weihen lassen, wobei u.a. die Bischöfe Helmgaud von Verden und Willerich von Bremen assistiert hätten, von denen der neue Erzbischof die ihnen anvertrauten Teile seines Sprengels zurückerhalten habe. Ansgar sei dann vom Kaiser zum Heiligen Stuhl gesandt worden, um all diesen Maßnahmen dauernde Rechtsgültigkeit zu verschaffen. Der Papst habe alles nicht nur urkundlich und durch Verleihung des Palliums bestätigt, sondern Ansgar darüberhinaus mit seiner persönlichen apostolischen Legatur zu allen Völkern des Nordens betraut.
    Als er, nach der in Kapitel 16[4] geschilderten Flucht aus dem von Wikingern überfallenen Hamburg letztendlich wie in den Kapiteln 22-24[5] beschrieben, das vakante Bistum Bremen als neue Wirkungststätte von Ludwig dem Deutschen zugewiesen bekam, wäre er somit bereits Metropolit gewesen. Somit wäre er als Erzbischof nach Bremen gekommen.

    3. Einstufung als Fiktion durch die neuere Forschung

    Seit Georg Dehio[6] haben sich mehrere Historikergenerationen mit dieser Darstellung kritisch auseinandergesetzt, wobei auch die mit den genannten Kapiteln der Vita in Zusammenhang stehenden Urkunden Kaiser Ludwigs des Frommen (sog.'Gründungsurkunde' von 834), Papst Gregors IV. (sog.'Bestätigungsurkunde von 831/32) und Papst Nikolaus I. (von 864) herangezogen wurden. In zunehmendem Maße geriet dabei die Verläßlichkeit dieser Quellen in Zweifel. Einen erschöpfenden Überblick der bisherigen Forschung bietet Richard Drögereit, der daneben die verschiedenen überlieferten Versionen und Lesarten nicht nur einer sachlichen, stilistischen und wortschatzmäßigen Analyse unterzieht, sondern auch eine umfangreiche diplomatische Untersuchung anstellt. Dabei offenbart sich ihm die frühe bremisch-hamburgische urkundliche Überlieferung (und damit auch die einschlägigen Kapitel der Vita) als selbst für mittelalterliche Verhältnisse außergewöhnlich durch Interpolationen und Fälschungen geprägt.
    Seiner Meinung nach läßt sich über den historischen Hergang daher lediglich folgendes als einigermaßen gesichert feststellen[7]: Ansgar wurde 831 zum (einfachen) Bischof geweiht. Möglicherweise wurde ihm als Missionssitz tatsächlich das erst um 825 errichtete Kastell der Hammaburg in Storman als Stützpunkt zugewiesen und eine -allerdings erst potentielle- Diözese aus Teilen des 'alten' Bistums Bremen und des angrenzenden Missionsbezirks Bardowick (nachmals Verden) gebildet. 845 mußte er diesen Ort verlassen, der auch in seinen bereits vorhandenen kirchlichen Einrichtungen durch Plünderung und Brandstiftung den Dänen zum Opfer fiel, wenn auch von einer totalen Verwüstung und Aufgabe nicht die Rede sein konnte. Nach langen Verhandlungen wurde Ansgar 848 / 49 durch König Ludwig d. Deutschen in das seit dem Tod Leuderichs 845 verwaiste Bistum Bremen eingesetzt. Dabei behielt er aber weiterhin den Hamburger Sprengel, wie auch immer dieser kirchenrechtlich zu fassen war, ob als Bistum oder nur als Missionsbezirk. Spätestens im Jahre 864 erhielt Ansgar tatsächlich -hier liegt ein wohl echtes Schreiben Papst Nikolaus I. vor- die persönliche Würde eines Erzbischofs für die Dänen- und die Schwedenmission mit dem Sitz in Bremen.
    Ansgar kam somit als (einfacher) Bischof nach Bremen. Wenn es sich bei seinem Hamburger Bereich überhaupt noch um eine Diözese handelte, so war diese jedenfalls dem Bremer Sprengel kirchenrechtlich nicht übergeordnet. An die Kreation eines Erzbistums in Hamburg im Jahre 831 ohne Suffragane, ausgestattet lediglich mit zwei Taufkirchen, ist nicht zu denken. Sie darf als Fiktion angesehen werden die wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Abfassung oder der Interpolation der Vita Ansgars entstand.
    Diese von Drögereit formulierte Sichtweise ist bis heute die Meinung des ganz überwiegenden Teils der Forschung[8] und hat auch bereits Eingang in populäre Werke wie z.B. eine neuere Gesamtdarstellung der Stadtgeschichte Hamburgs gefunden[9].

    Einmal editiert, zuletzt von Pagentorn (5. Januar 2020 um 20:43)

  • 4. Unabhängigkeit Bremens von Köln als möglicher Grund der Fiktion


    Die Ansgarvita ist zwischen 865 und 876 abgefaßt worden. Die Vita Rimberti und Adam von Bremen nennen Rimbert als ihren Verfasser[10]. Von den drei heute noch erhaltenen Handschriften stammt die älteste aus dem 9. oder 10. Jahrhundert und wird in der Landesbibliothek Stuttgart verwahrt. Drögereit nimmt an, daß der Text des Originals in den Jahren 890-93 aufgrund folgender Umstände interpoliert worden ist:

    Nach dem Tode Rimberts 888 versuchte Erzbischof Hermann von Köln seit dem Jahre 890 offenbar, die Diözese Bremen, die anscheinend 864 mit der Ernennung Ansgars zum Erzbischof de facto aus der Kölner Kirchenprovinz herausgelöst worden war, wieder in seinen Metropolitanbereich einzufügen. Mit fünf anderen Bischöfen seiner Erzdiözese wandte er sich in dieser Angelegenheit an Papst Stephan. Er beanspruchte Bremen als Teil der Kölner Kirchenprovinz, mußte jedoch einräumen, daß Bremen -heidnischen Gebieten benachbart- den Gebrauch des Palliums vom Papst verliehen bekommen hatte. Um die Berechtigung der Pallienverleihung zu untersuchen, wurden die beiden Kontrahenten Hermann und Adalgar, der Nachfolger Rimberts, vom Papst aufgefordert, nach Rom zu kommen, um die Rechtslage zu klären. Während Hermann der Vorladung nach Rom nicht Folge leistete, erschien Adalgar persönlich, um seine Urkunden vorzulegen[11]. Der Papst war jedoch noch nicht gewillt, eine Entscheidung zu treffen. Statt dessen setzte er eine Synode unter dem Vorsitz des Erzbischofs Fulko von Reims ein, die im Augst 892 in Worms tagen und das Problem beraten sollte. Wegen des Todes des Papstes fand die Synode nicht in der geplanten Form statt. Der Versuch Hermanns, bereits vor der erneut angesetzten Synode eine Parteinahme des apostolischen Stuhles zu seinen Gunsten zu erreichen, mißlang. Der neue Papst Formosus räumte zwar ein, daß Bremen in der Tat seit der Diözesaneinteilung Papst Leos III. und Karls des Großen zur Kölner Kirchenprovinz gehört hatte, daß aber andererseits zur Zeit Erzbischof Gunthers von Köln hinsichtlich Bremens ein Wandel in den Rechtsverhältnissen eingetreten sei; im übrigen verwies er Hermann an die Synode. Diese muß im Laufe des Jahres 892 unter der Leitung des Mainzer Erzbischofs in Frankfurt stattgefunden haben. Im Jahre 893 berichtet der Papst den Kontrahenten brieflich über die Ergebnisse der Synode und seine eigene Entscheidung (beide Briefe sind abschriftlich überliefert):Obwohl die auf der Synode erschienenen Kölner Suffraganbischöfe bezeugten, die Bremer Bischöfe seien von der Missionszeit bis hin zu Adalgar immer dem Kölner Stuhl unterworfen gewesen, verfügte der Papst nicht, daß Adalgar sich als Suffragan der Kölner Kirchenprovinz voll und ganz dem Erzbischof von Köln sofort zu unterwerfen habe. Dem widerspräche nämlich -so der Papst- eine Urkunde Papst Nikolaus I., in der auf Grund der Intervention König Ludwigs des Deutschen dem Hamburger Erzbischof Ansgar die bremische Kirche bestätigt worden wäre. Papst Formosus mochte unter diesen Voraussetzungen weder dem Kölner Erzbischof angestammte Rechte noch der Hamburger Kirche, die zur Heidenmission errichtet worden war, die notwendige Hilfe entziehen, so daß die Mission zum Erliegen kommen würde. Er entschied darum, daß die Bremer Kirche solange zu Hamburg gehören sollte, bis das Erzbistum eigene Suffragane hätte. Sobald das der Fall wäre, sollte Bremen an das Kölner Erzbistum zurückgegeben werden.

    Drögereit[12] hält die beiden Schreiben für die ersten einwandfreien Zeugnisse für ein Erzbistum Hamburg. Das Erzbistum Hamburg ist seiner Meinung nach eine aus kirchenpolitischen Erwägungen entstandene Fiktion mit dem Ziel, einen Kompromiß zwischen dem Bestreben der Bremer nach Anerkennung als Erzbischöfe und dem Wunsch des Kölner Erzbischofs nach Wahrung Bremens als Teil seiner Kirchenprovinz zu finden. Dementsprechend erkennt Drögereit nur einen von Papst Nikolaus an König Ludwig den Deutschen geschickten Brief als vollgültige Quelle für die frühe hamburg-bremische Geschichte an. In diesem sei von einer Übertragung der Erzbischofswürde von Hamburg auf Bremen, die ja hätte erwähnt werden müssen, wenn die Vita zuträfe, keine Rede, noch weniger von einer Vereinigung der beiden Diözesen Hamburg und Bremen.

    In Bremen schaltete man (so Drögereits Interpretation) während dieses Streites ganz auf das 'Erzbistum Hamburg' um: Adalgar, der ja schon in Rom gewesen war und 'Urkunden vorlegte', dürfte mit der -möglicherweise zu diesem Zweck- interpolierten Vita erreicht haben, daß sein jetzt erst angenommener Titel 'Erzbischof von Hamburg' in die Frühzeit zurückprojeziert wurde.

    Am Rande sei auf eine historische Parallele dieses Vorganges hingewiesen: Ebensowenig wie der Kölner Erzbischof innerhalb der alten Grenzen seiner Kirchenprovinz einen zweiten Metropoliten dulden wollte, der Bremer somit auf die Konstruktion Hamburg 'ausweichen' mußte, war es 800 Jahre später Kaiser Leopold I. nicht möglich, neben sich -in seiner Eigenschaft als König von Böhmen- einen zweiten König innerhalb der Grenzen des Heiligen Römischen Reiches zu dulden. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg mußte in das außerhalb der Reichsgrenzen gelegene Herzogtum Preußen ausweichen, um sich dort zum König in Preußen zu krönen.

  • 5. Die Rolle der Fiktion im Streit zwischen dem Bremer und dem Hamburger Domkapitel


    Aufgrund der kurialen Anerkennung der Fiktion im Jahre 893 betrachteten sich die Bremer Erzbischöfe vom 10. bis 12.Jahrhundert formalrechtlich als 'Erzbischöfe von Hamburg' und ihre Diözese eben als 'Erzbistum Hamburg'. Im 11. Jahrhundert unternahmen mehrere Erzbischöfe alle Anstrengungen, durch umfangreiche Baumaßnahmen und häufige Aufenthalte Hamburg zu einem kirchlichen Zentrum, ja zu ihrem Zweitsitz umzugestalten. Hier ist insbesondere Adalbert (I.) der Große (1045-1072) zu nennen, der das angebotene Papstamt ausschlagend die Idee eines Patriarchats des Nordens entwickelte und Hamburg als dessen Sitz vorsah. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß sein Hofchronist und Biograph, Meister Adam von Bremen, die von ihm verfaßte Kirchengeschichte mit 'Bischofsgeschichte der Hamburger Kirche'[13] überschrieb, die Bremer Kirche im Titel also gar nicht vorkommt.Unter Adalbert wurde auch der bereits von Erzbischof Bezelin (1035-1045) begonnene steinerne Neubau des Mariendoms fertiggestellt[14]. Aber bereits ein anderer von Adalberts Vorgängern, Erzbischof Unwan (1013-1029), hatte sich verstärkt dem Ausbau Hamburgs gewidmet. Ihm ist die Neubildung des Hamburger Domkapitels zu verdanken, denn er bestimmte insgesamt 12 Kanoniker aus dem Domstift zu Bremen, den Stiften Bücken, Ramelsloh und Harsefeld, sich zu diesem Zwecke an der Elbe einzufinden.

    Diese Kapitularen müssen dann die stürmische Entwicklung unter Adalbert -insbesondere den Plan vom 'Rom des Nordens' - als hohen Anspruch und als Verpflichtung an sich und ihre Nachfolger angesehen haben, den Rang der 'Hamburger Kirche' zu wahren und auszubauen. Die nachträglich konstruierte Fiktion von der angeblich 848 erfolgten Vereinigung eines 'Erzbistums Hamburg' mit dem rangniedrigeren Bistum Bremen paßte gut in diesen Rahmen und wurde sicherlich schnell verinnerlicht.

    Bald pochte man eifersüchtig gegenüber dem Bremer Domkapitel auf seine Rechte, insbesondere das Recht der Beteiligung an der Wahl des Oberhirten. Der Fiktion entsprechend wurde das Recht der Hamburger zur Teilnahme an der Wahl des bremischen Erzbischofs auf die Zeit der Vereinigung des Bistums Bremen mit Hamburg zu einem Erzbistum (848) zurückdatiert. In Bremen, in dem man sich wohl des 'Fiktionscharakters' der Konstruktion von 893 besser erinnerte, sah man das natürlich anders und bemühte sich, den Einfluß der Hamburger zu umgehen oder auszuschalten. Bei dem bald ausbrechenden Kampf zwischen den beiden Rivalen ging es neben dem Wahlrecht auch um die Titulatur des Erzbischofs und um die Rangfolge der Kapitel.

    Schon 1207 hatte das bremische Domkapitel bei der Wahl des Erzbischofs das hamburgische Kapitel umgangen. Als dann Erzbischof Gerhard I. 1219 starb, wählten die bremischen Domherren im Verein mit dem Wilhadikapitel Gerhard II., auch diesmal ohne die Hamburger heranzuziehen. Sofort legten diese Berufung bei der päpstlichen Kurie ein, verlangten sogar Vorrecht bei der Wahl und Benennung des Erzbistums nach Hamburg. Auf diese Weise kam es zu einem förmlichen Prozeß. Die Vertreter des bremischen Domkapitels verstanden es, die Verhandlungen immer mehr in die Länge zu ziehen und hinzuhalten. Nach langen Verhandlungen hin und her, Verurteilung der Bremer und Appellation an die Kurie, schloß Gerhard II. mit dem Hamburgischen Kapitel eigenmächtig einen Vergleich und versprach, wenn die Hamburger ihn zum Erzbischof wählen würden, sich nördlich der Elbe in Urkunden und auf Siegeln nur „Erzbischof von Hamburg und Bremen" oder „Erzbischof von Hamburg" zu nennen, falls der Papst nicht wollte, daß er sich überall „Erzbischof von Hamburg und Bremen" nenne. Dann wollte er alle Rechte der hamburgischen Kirche, besonders die Ranggleichheit mit Bremen, unverbrüchlich halten und die Auslieferung der Privilegien, die vom bremischen Domkapitel zurückgehalten wurden, bewirken. Die Provinzialsynoden wollte er in beiden Städten, die Generalsynoden nur in Hamburg abhalten. Endlich verpflichtete er sich, in Hamburg mehrere Hauptfeste zu feiern, und gestattete, daß die Hamburger sich das Chrisma (vom Bischof geweihtes Salböl) selbst schaffen durften. Das in diesem Prozeß eingesetzte Hildesheimer Schiedsgericht bestätigte den Vergleich ebenso wie der Papst. Allein das bremische Domkapitel fügte sich nicht und wurde daher von dem Gericht verurteilt. Die Antwort war eine Appellation nach Rom und eine Klage gegen den Erzbischof. Der Papst übertrug den Prozeß gegen Gerhard pikanterweise (man denke an die Vorgeschichte der Jahre 890-893) drei kölnischen Geistlichen, den Prozeß gegen Hamburg einem Schiedsgericht aus der Diözese Münster. Das kölnische Schiedsgericht fällte 1222 seinen Spruch und erklärte sämtliche von Gerhard dem hamburgischen Kapitel gemachten Zugeständnisse für ungültig, verbot ihm, sich „Erzbischof von Hamburg" zu nennen, den Hamburgern gleiche Rangstellung und gleiches Recht zu gestatten wie den Bremern, und in Hamburg Provinzialsynoden abzuhalten. Dem widersetzten sich die Hamburger und noch einmal wurde der Prozeß aufgenommen, bis dann endlich im Jahre 1223 die Hamburger mit den Bremern einen Kompromiß abschlossen, durch den der vierjährige Streit endgülig beigelegt wurde. Das hamburgische Kapitel gab zu, daß der Titel und die erzbischöfliche Würde dauernd bei der bremischen Kirche verbleiben soll (!!). Der Erzbischof sollte die Synoden, Kapitel und kirchlichen Amtshandlungen in Bremen wie in Hamburg abhalten. Alle zur hamburgischen Propstei jenseits der Elbe gehörenden Personen dürften nicht zur bremischen Synode gezogen werden außer bei Appellationen. Und nun die Hauptsache: Bei eintretender Vakanz des bremischen Erzbistums sollten zur Neuwahl drei hamburgische Domherren, der Propst, der Dekan und der Scholastikus, berufen werden und im Namen der hamburgischen Kirche den Erzbischof mitwählen. Der hamburgische Propst sollte seine Stimme nach dem bremischen Propst abgeben, der hamburgische Dekan nach dem bremischen Dekan und der hamburgische Scholastikus an letzter Stelle nach allen bremischen Domherren. Papst Honorius bestätigte den Kompromiß am 1. April 1224. So waren die Bremer aus diesem Kampfe als Sieger hervorgegangen, wenn sie auch ihre Absicht, die völlige Ausschließung der Hamburger, nicht erreicht hatten. Jener durch den Kompromiß geschaffene Zustand ist in den folgenden Jahrhunderten bewahrt worden; noch zu Anfang des 15. Jahrhunderts teilt das Stader Copiar mit, daß das bremische Domkapitel das Recht habe, zugleich mit drei hamburgischen Domherren den Erzbischof zu wählen[15].

    Der Streit hatte aber noch eine andere Dimension: 1201-1225 stand Hamburg unter dänischer Herrschaft. König Waldemar II. hatte Dithmarschen, Holstein und Storman (und damit auch Hamburg) erobert und seinem Reich angegliedert. Kaiser Friedrich II hatte ihm allerdings formell die Oberhoheit über das Land nördlich der Elbe übertragen. Waldemar war natürlich bestrebt, den Einfluß fremder Mächte in den neuerworbenen Landen möglichst auszuschließen und darüberhinaus -sofern möglich- auch noch Mitsprache im Gebiet südlich der Elbe zu erlangen. Es galt für ihn also hinsichtlich des hier interessierenden Problems, den Einfluß eines in Bremen - also jenseits seiner Machtsphäre - gewählten Erzbischofs in Nordelbien möglichst dadurch einzudämmen, daß man ihn,wenn schon nicht ausschließlich so doch vorrangig,durch das Hamburger Kapitel wählen ließ. Ein ihm gewogener Oberhirte hätte ihm zusätzlich auch noch Einfluß in den südelbischen Teilen der Diözese gebracht. Die Fiktion von der seit 831 höheren Würde der Hamburger Kirche paßte selbstverständlich bestens in dieses Konzept. Nachdem der König 1223 (bis 1225) in die Gefangeschaft des Grafen Heinrich von Schwerin geriet, verlor sein Reich die von ihm gewonnenen Gebiete und damit büßte auch das Domkapitel in Hamburg seinen 'spiritus rector' ein, worauf der Kapitelstreit noch im gleichen Jahre (1223) durch den Kompromiß beigelegt wurde.

    Die Bedeutung dieses Kompromisses liegt auch darin, daß sowohl 'kirchenamtlich' als auch im Selbstverständnis der Diözese der Erztitel nach Bremen 'heimkehrte', ohne daß die Fiktion dadurch entkräftet wurde.

    Dehio formuliert es so: 'Der Verlauf der Hamburg-Bremischen Geschichte zeigt uns, was zugleich Ziel der mittelalterlichen Kirchenentwicklung überhaupt ist: Das allmähliche Eindringen rein staatlicher Momente in das kirchliche Leben, ihr Umsichgreifen und schließlich Überwiegen. Merkwürdig und ganz singulär ist es aber, wie diese Doppelnatur in unserem doppelhäuptigen Erzstift äußerlich zur Erscheinung kam: An den Namen Hamburg knüpften sich die geistlichen Herrschaftsrechte, um Bremen konzentrierte sich die weltliche Gewalt. Wie es das Bedürfnis nach einer materiellen Besitzgrundlage war, was die Union Hamburgs mit Bremen veranlaßt hatte: so ließ sich auch im weiteren Verlaufe durchgehend und genau beobachten, daß Hamburg stets in den Vordergrund trat, so oft die rein kirchliche Tendenz sich wieder kräftig geltend machte - ich erinnere nur an Unwan, Adalbert und auch noch Adalbero - und um so bedeutungsloser wurde, je mehr die weltlichen Fragen in der erzbischöflichen Politik überwogen: So war es nur folgerichtig, daß jetzt, wo einerseits die Missionstätigkeit zu Ende ging, andererseits, die Verweltlichung der Kirche absolut wurde, daß diesem Wandel entsprechend Hamburg seinen Vorrang an Bremen abtrat'[16].

  • 6. Die Verwendung der Fiktion bei Rangstreitigkeiten im Rahmen der Hanse


    Die Fiktion hatte Auswirkungen auch in Bereichen, in denen man es auf den ersten Blick gar nicht vermuten würde, z.B. im bürgerlich-städtischen Bereich. So sehr man sich auch sonst vom weltlichen Einfluß der Kirche zu emanzipieren bemühte -zumal in Bremen, wo der Erzbischof gleichzeitig Landesherr war, während man in Hamburg zwar dem Grafen von Holstein untertan war, den Erzbischof aber als lästigen Herrn der Domimmunität dulden mußte-, so bediente man sich doch gerne kirchlicher Argumentationen, wenn es darum ging Konkurrenten auszustechen. Das Verhältnis der beiden städtischen Kommunen Hamburg und Bremen war nicht erst seit den maßgeblich auf Betreiben der Hamburger demütigend gestalteten Aufnahmemodalitäten Bremens in die Hanse nichts weniger als einfach. Ein Beispiel wie in diesem Zusammenhang auf die alte Fiktion der Kirche zurückgegriffen wurde, bietet ein Auszug aus der Bremer Stadtchronik von Rinesberch und Schene bzgl. von Rangstreitigkeiten mit Hamburg auf dem Hansetag 1374[17]:

    '[...]Ihr Verhalten wollen die Hamburger auf mancherlei Weise beweisen. Erstens lassen sie verlauten, daß sie älter sind. Es läßt sich jedoch unzweifelhaft beweisen, daß Bremen wohl 60 Jahre früher Bischöfe hatte als Hamburg, weil die Bremer schon drei Bischöfe hatten, bevor die Hamburger überhaupt nur einen Bischof hatten, und der heilige Ansgar war der vierte Bischof in Bremen. Allerdings hatte Ansgar das Erzbistum zuerst nach Hamburg gebracht, wo er gerne ein besonderes Stift gegründet hätte, weil er dort doch viele Jahre gewirkt hatte; doch wurde er daran durch die Heiden gehindert und deshalb mußte er das Erzbistum auf das Stift Bremen übertragen, weil Bremen zuvor wohl schon 60 Jahre im christlichen Glauben Bestand hatte.

    Somit ist die heilige Bremer Kirche die höchste Kirche in den Bremer Kirchenprovinzen und besitzt einen Erzbischof, dem drei Bischöfe unterstellt sind. Und das Domkapitel der Bremer Kirche steht über dem Hamburger Domkapitel. Daher kommt das Recht, daß die Bremer sowohl geistlich als auch weltlich bezüglich ihrem Rang und ihrer Stellung über den Hamburgern stehen.

    Und darüberhinaus gebührt es den Bremern wegen ihres Stadtherrn vor den Hamburgern zu gehen, weil die Bremer einen geistlichen Fürsten als Stadtherrn haben, wohingegen die Hamburger einen Grafen von Holstein zum Herrn haben.

    [...]Auch ist Bremen eine Metropolitane gleich Köln, und jede dieser zwei Städte nennt sich in Deutschland eine freie Erzhauptstadt über alle Kirchenprovinzen, womit Hamburg und manch andere große Stadt nicht konkurrieren können. Und diesen zwei Erzstädten steht seit alters her in der Deutschen Hanse nichts Vergleichbares zur Seite und deshalb sind diese zwei Städte die höchsten bei den Zusammenkünften dieser Städte. Mit welcher Berechtigung können die Hamburger gemäß dem eben beschriebenen Sachverhalt den Vorzug vor den Bremern beanspruchen? Gemäß dem Recht auf jeden Fall nicht.

    Ferner wurden die ganze Kirchenprovinz von Bremen und die Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden erst von Bremen aus zum christlichen Glauben gebracht und da die Königreiche noch jedes Jahr zum Sendgericht nach Bremen geladen werden, wie sie dies ehemals jedes Jahr aufzusuchen pflegten, ist Hamburg auch in dieser Hinsicht unterlegen. Weil Hamburg demnach von Bremen aus zum Christenglauben gekommen ist, deshalb sollen sie Bremen loben und den Bremern ihren Rang mit gutem Willen gönnen, der ihnen doch von Rechts wegen zusteht, wie es hier auf mancherlei Weise geschrieben steht.'

    7. Fortleben der Fiktion in der Gegenwart

    Ja selbst in der Gegenwart hat die Fiktion noch Auswirkungen: Im Zuge der Amtseinführung des ersten Oberhirten des neu errichteten Erzbistums Hamburg Ludwig Averkamp im Jahre 1995 äußerte der damalige Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Henning Voscherau, daß niemals mehr ein Hamburger Erzbischof (sic !) genötigt seien möge, aus der Stadt zu fliehen; schon gar nicht nach Bremen !

    Auch die Presse titelt damals -fast unisono- : Hamburg nach 1150 Jahren wieder Erzbistum[18].


    [1] In der Übertragung von Werner Trillmich (1961) S. 42-49

    [2]Trillmilch (1961) S. 45, Zeile 8-9

    [3] Ort und genaues Datum sind nicht in diesem Kapitel genannt, ergeben sich aber aus anderen Quellen,z.B. aus der Kirchengeschichte Adams von Bremen (I, 36)

    [4] Trillmilch (1961) S.51-53

    [5] Trillmilch (1961) S.71-79

    [6] Dehio (1877), Bd.1, S.36 ff.

    [7] Drögereit (1975), S.206 f.

    [8] vgl. z.B. Hägermann (1989), S.19 f.; anderer Ansicht: Seegrün (1974), S.1-16

    [9] Richter (1982), S.47

    [10] Trillmich (1961) S.5

    [11] MGH Epp. Bd. VII S.364 f., Nr.5

    [12] Drögereit (1970), S. 68-69

    [13] 'Gesta Hammaburgensis Ecclesiae Pontificum'

    [14] Mathieu (1973), S.78

    [15] die Schilderung des eigentlichen Kapitelstreits folgt im wesentlichenDehio (1877) Bd II, S.151-159 undMüller (1908), S.82-84

    [16]Dehio (1877) Bd II, S.158 f.

    [17] Stadtchronik (1968), S.166-169 (Rdnr.506), übertragen von Dr. Ulrich Weidinger

    [18] Ausschnittsarchiv des Verfassers

  • Bibliographie

    I. Quellen

    Bremer Stadtchronik von Gert Rinesberch und Herbort Schene, in: Die Chroniken der

    deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert, Bd.37, (Hrsg.) Historische

    Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bremen 1968


    Rimbert, Leben Ansgars, in: Quellen des 9. und 11. Jahrhunderts zur Geschichte der

    Hamburgischen Kirche und des Reiches, (Hrsg.) Werner Trillmilch und

    Rudolf Buchner, Darmstadt 1961


    II. Schrifttum


    Dehio, Georg: Geschichte des Erzbistums Hamburg-Bremen bis zum Ausgang der

    Mission, 2 Bde., Berlin 1877


    Drögereit, Richard: Hamburg-Bremen, Bardowick-Verden. Frühgeschichte und

    Wendenmission, in: Bremisches Jahrbuch Bd.51, 1969, S.193-208


    _____Die Verdener Gründungsfälschung und die Bardowick-Verdener

    Frühgeschichte, in: Dom und Bistum Verden an der Aller, Rotenburger

    Schriften, Sonderheft 10, Rotenburg 1970, S.1-102


    _____Erzbistum Hamburg, Hamburg-Bremen oder Erzbistum Bremen ?,

    in: Archiv für Diplomatik Bd. 21, 1975, S.136-230


    Hägermann, Dieter: Mission, Bistumsgründung und fränkischer Staatsaufbau

    zwischen Weser und Elbe, in: Bremen.1200 Jahre Mission, Schriften der Wittheit zu Bremen. Neue Folge Bd.12, 1989,S.9-31


    Mathieu, Kai: Der Hamburger Dom.Untersuchungen zur Baugeschichte und eine

    Dokumentation zum Abbruch; Mitteilungen aus dem Museum für

    Hamburgische Geschichte,Neue Folge Bd.VIII, 1973


    Müller, Albert: Das Bremische Domkapitel im Mittelalter, (Diss.), Greifswald 1908


    Reinecke, Karl: Das Erzbistum Hamburg-Bremen und Köln 890-893, in: Stader Jahrbuch 1973, S.59-76


    Richter, Klaus: Hamburgs Frühzeit bis 1300, in: Jochmann, Werner; Loose, Hans-Dieter (Hrsg.): Hamburg. Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner, Bd. I, Von den Anfängen bis zur Reichsgründung, Hamburg 1982


    Seegrün, Wolfgang: Das Erzbistum Hamburg - eine Fiktion ?, in: Zeitschrift des

    Vereins für Hamburgische Geschichte Bd. 60, 1974, S.1-16

  • Ansgar legte somit den Grundstein zu Bremens Aufstieg

    Um das obige in wenigen Sätzen zusammenzufassen:

    Ansgar brachte das Pallium und damit die erzbischöfliche Würde mit nach Bremen. Aber nicht aus Hamburg, sondern direkt aus der 'Ewigen Stadt' . Damit legte er den Grundstein zu Bremens späterer Rolle als 'Nordisches Rom'. Daß die seinerzeitige Vakanz der Bremer bischöflichen Kathedra und der Überfall der Nordmänner auf die Hammaburg so gut 'abgestimmt' waren, war dabei natürlich hilfreich. Hamburger und Kölner ärgert das bis heute... ;)

    Das marmorne Ansgar-Denkmal von Carl Steinhäuser, 1865 zwischen Gewerbehaus und Anschari aufgestellt. Seit dem Turmsturz ist es verschollen.