Wahlprüfsteine

  • 2019 wird am 26. Mai (Bremen/Europa), am 1.September (Sachsen, Brandenburg) und 27. Oktober (Thüringen) gewählt.

    Existieren bereits APH-Wahlprüfsteine und Vorstellungen, welche Änderungen an der Bauordnung der Länder oder Projekte man sich von den zur Wahl stehenden Parteien wünschen würde?

  • Wahlprüfsteine sind eine hervorragende Idee! Sowas wird grundsätzlich mit hoher Wahrscheinlichkeit gelesen und auch beantwortet.

    Es sind auch viele Kommunalwahlen abzusehen. Dort ist das sogar wichtiger als bei Landeswahlen, denn Baupolitik wird in erster Linie vor Ort gemacht! Selbst in den Stadtstaaten, siehe Berliner Bezirke.

    Wer würde mir dabei helfen, solche zu formulieren? Allein pack ich das zeitlich nicht.

  • Ich arbeite für eine Landtagsfraktion und wäre tatsächlich dankbar für Hinweise, wo genau in den Landesbauordnungen der Schuh drückt. Wo bestehen z.B. Hindernisse für eine geschlossene, parzellierte Blockrandbebauung? Müsste etwas an den Abstandsflächenregelungen geändert werden oder wäre der Hebel woanders anzusetzen?

    Ich bin leider kein Bauexperte, sondern nur architekturinteressiert. Ich hätte aber eventuell die Möglichkeit, Anregungen direkt ans zuständige Landesministerium weiterzuleiten. Für Hinweise und Reformvorschläge - gerne auch per PN - wäre ich dankbar!

  • Heutige GRZ und GFZ verhindern bereits grundsätzlich jegliche Blockrandbebauung.

    GRZ prozentuale überbaubare Fläche - heute meist bei 0,2 bis selten 0,8. Gründerzeit >0,8 - bis fast 1,0.

    GFZ Bauhöhe bzw. Anzahl der Geschosse. Heute irgendwas zwischen 1 und selten 3 (bei Mittelzentren), dann meist nur noch als Staffelgeschoss. Gründerzeit: 4, wobei die Bauhöhe der Geschosse ansich auch noch einen Meter mehr betrug...

    Zudem in Bebauungsplänen vorgeschriebene Abstandsflächen zu Straßenkanten und anderen Gebäuden lassen Blockrandbebauungen grundsätzlich nicht mehr zu.

    Damit bleibt dann nur noch die unmenschliche Blockmittenbebauung, die keine Vorder- und Rückseite von Häusern kennt.

    Alles wird zwangsläufig zur Einheitssoße. Alles wird öffentlich und un-privat, es gibt keinen privaten Rückzugsraum mehr, da der Hinterhof, das Refugium, seit 100 Jahren abgeschafft ist.

    Doch gerade die Trennung von öffentlichen und privaten Bereich machte das Zusammenleben in Städten angenehm und auch problemloser. Erst die totalitären Systeme des 20. Jahrhunderts entfernten dem Innenhof und bedienten sich der Bauhaus-Dogmatik aus "Licht und Raum statt "Enge"". Nicht jedoch, um einen Vorteil dem Bewohner schaffen zu wollen, sondern einzig um ihn besser überwachen zu können.

    Wo der private und damit öffentlich-unzugängliche Hinterhof fehlt, gibt es auch keinen Rückzugsort mehr. Nicht für spielende Kinder, nicht für eine sich herausbildende Hausgemeinschaft. Alles hat öffentlich zu sein. Alles hat überwachbar zu bleiben.

    Das ist auch der Grund, warum das Bauhaus als privates Wohnhaus oder auch Solitär funktioniert: der private Raum entsteht durch den umgebenden Garten. Doch in der urbanisierten Stadt kann es den dort nicht geben. Daher versagt das Bauhaus bei monolitischen Großstrukturen. Doch die Prinzipien des Bauhauses werden noch heute bei der Stadtplanung angewendet.

    Luftpost

    3 Mal editiert, zuletzt von Luftpost (26. Februar 2019 um 13:43)

  • Danke für die erste Einschätzung! Wobei GRZ und GFZ ja Gegenstände des Bauplanungsrechtes und insofern Bundessache sind, während die Landesbauordnungen dem Bauordnungsrecht zuzurechnen sind.

    Wo hakt es ggf. beim Bauordnungsrecht? Hier könnte ich, wie gesagt, kurzfristig noch Vorschläge in einen LBO-Reformprozess einspeisen. Und wo schon Bundesrecht angesprochen wird: Geht die 2017 eingeführte Kategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung nicht schon in die richtige Richtung?

    Ich weiß ja, dass es vor allem darauf ankommt, die Öffentlichkeit für die Schönheit und Machbarkeit klassischen Bauens empfänglich zu machen. Aber wenn es (städtebaulich) auch an rechtlichen Rahmenbedingungen hapern sollte und nicht nur am Können und Wollen von Architekten und Kommunen (was natürlich das Hauptproblem darstellt), wäre es enorm hilfreich, wenn Stadtbild Deutschland e.V. auch hier Forderungen formulieren könnte, um Verbesserungen zu ermöglichen. Aber ich weiß selbstverständlich um die begrenzten Ressourcen des Vereins.

  • ...Wobei GRZ und GFZ ja Gegenstände des Bauplanungsrechtes und insofern Bundessache sind, während die Landesbauordnungen dem Bauordnungsrecht zuzurechnen sind.
    ...

    Jedoch wird die Umsetzung (die Festlegung der GFZ und GRZ) in jedem Planungsgebiet individuell durch die jeweilige Bauplanungsbehörde der Gemeinde / Stadt / Landkreis festgelegt. Daher ist dort sehr großer Gestaltungsspielraum, der auch direkt durch den Bürger beeinflusst werden könnte. Denn jeder Bebauungsplan muss vor Verabschiedung zunächst öffentlich ausgelegt werden. Jedoch wird diese Möglichkeit der Einflussnahme durch den Bürger meist nicht genutzt.

    Luftpost

  • Wir haben das Thema bundesweit etwas aus den Augen verloren leider. Womöglich kriegen wir jetzt am Wochenende noch was hin dafür?! Sodass an einige wichtige Städte und die Fraktionen noch eine Abfrage geht.


    Dafür teile ich dennoch hier mal die Wahlprüfsteine zu den Kommunalwahlen am 26. Mai von Stadtbild Mecklenburg-Strelitz für die Residenzstadt Neustrelitz mit:

    Wahlprüfsteinezur Kommunalwahl 2019 von Stadtbild Mecklenburg-Strelitz undResidenzschlossverein Neustrelitz

    Relevanz für ca. 5.200Wahlberechtigte in Neustrelitz über die von uns verwaltetenFacebook-Gruppen und –Seiten sowie Partner-Portale (u.a.Kulturlandschaft Mecklenburg-Strelitz, Stadtbild RegionalverbandMecklenburg-Strelitz, Residenzschlossverein Neustrelitz)

    1.) ZukunftSchlossberg

    UnserePosition: Wir streben den originalgetreuen Wiederaufbau desSchlossturmes von Neustrelitz an. Dieser hat Wahrzeichencharakter fürdie ganze Region.

    IhrePosition: Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion / Parteigliederung zumSchlossberg, in welcher Form soll der Schlossturm wiederaufgebautwerden?

    2.)NutzungSchlossturm und Schlosskeller

    DerSchlossturm bietet sich hervorragend als Aussichtsturm an, wie auchfür eine Café-Nutzung mit Toiletten und eine kleine Ausstellung zurSchlossgeschichte. Im Schlosskeller sollen möglichst wechselndeAusstellungen sowie Führungen stattfinden.

    WelcheNutzungen stellen Sie sich für den wiederaufgebauten Schlossturm unddie sanierten Schlosskeller vor?

    3.)Dasgroßherzogliche Parkhaus

    DasParkhaus ist der letzte großherzogliche Repräsentationsbau inNeustrelitz. Zudem ist es sehr gut erhalten, jedoch durch den Verfall bedroht. Der geplante Rückkauf durch das Land MV eröffnet neue Möglichkeiten für Nutzungskonzepte, etwa als Technikum-Nachfolger.

    Wie stehen Sie zur weiteren Entwicklung und Nutzung des Neustrelitzer Parkhauses?

    3.) Das östliche Kavalierhaus

    Das 1950 abgerissene östliche Kavalierhaus sollte äußerlich originalgetreu wiederaufgebaut werden. Es bietet sich als eine der ersten Maßnahmen auf dem Schlossberg an, um das Ensemble mit dem zweiten Kavalierhaus wiederherzustellen und ein voll nutzbares Gebäude am Schlossplatz zu erhalten. Nutzungen können gastronomisch, kulturell, museal, behördlich und/oder touristisch sein. Dauerwohnungen sollten auf dem Schlossberg nicht entstehen, um keinen Nutzungskonflikt mit Veranstaltungen und Tourismus zu erzeugen.

    Welche Nutzungsidee haben sie für das noch fehlende der zwei Kavaliershäuser auf dem Schlossberg?

    5.)Das Neustrelitzer Stadtbild - Gestaltungssatzung

    Neustrelitzist eine einmalige Stadtanlage und eine Besonderheit inMecklenburg-Vorpommern. Das Stadtbild mit seinem typischen Grundriss,den überwiegenden Mansard- und Walmdächern, der klassischenFensteranordnung und typischen Materialien und Elementen wiePutzfassaden und gliedernden Gesimsen, Risaliten und Pilastern. Wirwollen, dass diese Einzigartigkeit geschätzt, gepflegt und ausgebautwird.

    Wie steht es um den künftigenEnsemble-Schutz in Neustrelitz? Wie wollen Sie dafür sorgen, dassNeubauten sich harmonisch in die klassische Architektur der Stadteinfügen und eine nachhaltige Bereicherung für das Stadtbilddarstellen?