• Einige der ewigen Garnisonkirch und Stadtschlosskritiker(besser Hetzer) wie zB.Phillip Oswald werden niemals ein Einsehen im nachhinein haben, wenn diese Gebäude stehen und dann ein Erfolg in der Stadt sind.Wenn einige Menschen sich erst einmal eine Meinung in den Kopf gesetzt haben, rücken sie von ihr nicht mehr so leicht ab.Dann werden sie hart und unerbittlich ihren Standpunkt bis zum bitteren Ende auch durchsetzen wollen.Und auf solche sogenannten Kritiker kann man dann verzichten!

    Zuzugeben man habe sich hier und da Geirrt ist ein Zeichen von Stärke und diese Form von Stärke findet man sehr selten.

    Ach was...? Sagten wirs doch. Lasst das Schloss erst mal fertig werden und eröffnen und es wird ein voller Erfolg, wie noch jede Rekonstruktion.
    All diese erzwungenen, unnötigen Debatten tun dem keinen Abbruch. Der Ottonormalbürger freut sich einfach nur an Schönheit und eindrucksvollen Sammlungen.


  • Gibts eigentlich keine Farbilder oder zumindest kolorierte Bilder von der Schlosskapelle ?

    War das alles bunter Stuckmarmor ?

    Ah ja und noch ein lustiger Tipp für die Verlegung des Cafés in die Kuppel.... wegen der Höhe könnte man dieses Gewölbe mit Glas ersetzen und dort im Hohlraum ein riesigen Kronleuchter (ähnlicher Tipp wurde ja geäußert) anbringen, der dann von unten gesehen werden kann. Der Raum wäre damit nur optisch hoch praktisch aber besser zu heizen und niedriger.:thumbup:

  • Gibt es auch Aufnahmen von dem Kuppelbild? Hab es noch nie vollständig gesehen.

    "Moderne Architektur heißt seit über 50 Jahren: Rechtwinklig, weiß, kahl, leer, gebaut von immer schwarzgekleideten Architekten."

    -Gerhard Kocher

  • Bei entsprechendem politischen Willen wäre bezüglich der Hochhausregelung noch eine weitere Vorgehensweise denkbar: Man dehnt die Ausnahme für historische Bestandsbauten auf entsprechende Rekonstruktionen aus.

    Es ist ja aus sicherheitstechnischer Sicht auch schwierig zu argumentieren, dass eine Rekonstuktion einen höheren Brandschutzbedarf hat als es bei einem ungesprengten Originalschloss der Fall gewesen wäre.

    Die Grenze zwischen Original und Rekonstruktion ist ja sowieso fließend. Einerseits wurde bei den meisten Originalen im Laufe der Zeit ein Großteil der Bausubstanz ersetzt. Andererseits wäre es spannend zu diskutieren, ob die Dresdner Frauenkirche im Sinne des Brandschutzes als (repariertes) Original oder als Rekonstruktion gilt.

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    Gutmensch = Gut gemeint, nicht zuende gedacht, schlecht gemacht

  • Martintre Beschäftige Dich mal mit der rechtlichen Frage des aktiven Bestandsschutzes. Da wird dann klar, warum das mit der Rekonstruktion nicht funktioniert. Kurz gesagt, so wie ich es verstehe, und ich bin kein Jurist, besteht so die Gefahr, dass gültige Vorschriften umgangen werden können, was die Rechtssprechung ablehnt. Korrigiert mich, wenn ich das Problem falsch erfasst habe.

  • Bestandsschutz ist so eine Sache - da kann man nicht wirklich mit argumentieren.

    In einem Berliner Wohnhaus Baujahr etwa 1880 musste wegen Schäden an den Balken der Decke zum Dachgeschoß in EINEM Raum eine Bearbeitung von ca 25 Quadratmeter Deckenfläche durchgeführt werden.

    Nach aktueller Bauordnung sind somit in diesem Haus etwa 25 Quadratmeter Decke in F90 von unten ausgeführt - die "restlichen" 1.765 Quadratmeter im Bestand als Rohrstrohmattendecke, was in etwa F30 entspricht.

    Das Schloß ist ein Neubau - der ist demzufolge immer in der Ausführung zu erstellen, die der aktuellen Bauordnung (bei Abnahme - siehe BER) entspricht. Gegebenenfalls muss eben nachgebessert werden.

  • Denkfehler und bissel weiter gedacht: die Kellerreste wurden überbaut. Es wurde nicht angebaut. Der Überbau geschah berührungslos zu den alten Kellerfundamenten. Z.T. mit Punktfundamenten auf Betonpfeilern, die weit unter dem Bodenniveau der Keller gründen. Sprich die Fundamente des neuen Schloßes sind selbsttragend. Die alten Kellerfundamente tragen den Neubau nicht. Die Kellerreste sind archäologische Ausstellungstücke in situ in einem neuen Gebäudekeller. Quizfrage: Wie ist die Rechtslage nun? :cool:

  • Beim Brandschutz zu rätseln oder zu "diskutieren" über Ausnahmegenehmigungen und sonstige Vergünstigungen ist müssig.

    Beim oben benannten Beispiel wurde im Bestand erneuert. Wegen der Möglichkeit aus einer größeren Lagermenge 15-mm-Feuerschutzplatten zu benutzen, wurden diese montiert und in den Schlußbericht des Werkunternehmers eingetragen.

    Der Prüfstatiker hat gegenüber dem Bauamt die aktuelle Forderung nach F-90 begründet.

    Zusätzliche Handwerkerkosten entstanden in Höhe von rund 1.200 Euro.

    Zusätzliche Kosten für Genehmigungen und Prüfgebühren entstanden in Höhe von rund 2.000 Euro.

    Wer jetzt noch rätseln will, welche Norm anzuwenden ist, der kann mal überschlagsweise die benannten Kosten auf die Massen bei der Kuppelgestaltung umrechnen. Vielleicht gibt es ja Mengenrabatte.

  • Soweit ich weiß, setzt Bestandsschutz voraus, dass etwas besteht. Wenn von einem fünfstöckigen Haus der Keller noch da ist, dann hat der Bestandsschutz. Nicht aber das fünfstöckige Gebäude, das auf dem Keller wiedererrichtet wird.

    Wenn mein Einfamilienhaus, errichtet 1967, vollständig abbrennt und ich es nach einem halben Jahr wieder aufbaue, muss ich mich auch dabei an die aktuelle Bauordnung halten. Allenfalls Bereiche, die nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden, haben Bestandsschutz.

    Bauordnungen sind halt kein Wunschkonzert...

  • Der Punkt mit dem Bestandsschutz habe ich deswegen aufgeworfen, weil zur Diskussion gebracht wurde, ob man nicht einfach analog zu bestehendem Altbestand, der nicht angepasst werden muss, das ausnahmsweise auf das Schloss auch übertragen könnte. Wenn man dann sich mit dem Bestandsschutz auseinandersetzt, wird klar, dass dieser nicht - auch nicht in Ausnahmefällen - übertragen werden dürfte, und mit der entsprechenden Ablehnung des aktiven Bestandsschutzes in ähnlicher Konstellation die Begründung dafür liefert:

    Die Rechtsprechung in Deutschland lehnt den aktiven Bestandsschutz gänzlich ab, da die Anwendung dessen nicht mit Art. 14 Abs. 1 GG übereinstimmt und der passive Bestandsschutz bei Existenz dessen verdrängt werden würde.

    Aktiver Bestandsschutz beinhaltet auch den Ersatzneubau in ursprünglicher Gestalt, was dem Schloss schon nahe käme. Aber wie gesagt, bin kein Jurist, das war nur das erste was mir dazu als Anhaltspunkt kam.

  • Eine tolle Kolumne von Gunnar Schupelius über die Debatte zum Bibelspruch (B.Z.)

    https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne…wort-am-schloss

    Er bringt es auf den Punkt:

    "Müssen wir uns von Zitaten distanzieren, die ein König vor 177 Jahren hat anbringen lassen? Reicht es nicht aus, sie zu erklären?

    Wo kommen wir da hin? Nach diesen Maßstäben müsste ganz Berlin mit Entschuldigungstafeln gepflastert sein."

    "Moderne Architektur heißt seit über 50 Jahren: Rechtwinklig, weiß, kahl, leer, gebaut von immer schwarzgekleideten Architekten."

    -Gerhard Kocher

  • Müssen wir uns von Zitaten distanzieren, die ein König vor 177 Jahren hat anbringen lassen?

    Das Zitat wurde meines Wissens 2020 (oder 2019 noch?) angebracht. Und sicher nicht von einem König. :zwinkern: Das Schloss ist einfach ein Neubau, das sollte man langsam mal akzeptieren. Und da ist die Frage berechtigt, ob man eine religiöse Anschrift anbringt. Mir persönlich ist das herzlich egal, ich akzeptiere es als Reminiszenz an die Vergangenheit. Mir wäre ein schöner Spruch der Aufklärung zwar lieber gewesen, aber meine Güte, was solls.

  • Naja...da ist schon ein Unterschied zwischen original historischen Bauwerken mit christlicher Symbolik und Texten, wo heute ja auch keiner zensieren will und einem kompletten Neubau, der von Anbeginn seiner Konzeption der Toleranz und Weltoffenheit gewidment ist, und an dem nun als Krönung ausgerechnet ein Spruch angebracht wird, der befiehlt, sich dem christlichen Glauben zu unterwerfen. Selbst ich, als absoluter Befürworter und Spender der originalgetreuen Rekonstruktion, und jemand dem die politische Korrektheit in diesem Land oft gewaltig auf den Keks geht, finde dass schon etwas widersprüchlich und ironisch.
    Man meinte nunmal, man müsse sich eine ganz bestimmte Mieterschaft ins Haus holen, und nun muss man sich auch nicht wundern, dass diese Mieterschaft sich beschwert, dass da ein fetter Bibelspruch über ihnen prangt. ;)

  • Das Schloss ist einfach ein Neubau, das sollte man langsam mal akzeptieren.

    Es geht darum, dass der Spruch damals entworfen wurde und niemand behauptet, das Schloss wäre ein Altbau.:D

    Dachte eigentlich das wäre klar.

    "Moderne Architektur heißt seit über 50 Jahren: Rechtwinklig, weiß, kahl, leer, gebaut von immer schwarzgekleideten Architekten."

    -Gerhard Kocher

  • In meinen Augen wäre das Ausdruck einer Überanpassung. Wo zieht man denn dann die Grenze, wenn religiöse Symbolik bei einer Rekonstuktion tabu ist. Muss dann auch die Symbolik der Monarchie aus der Fassade getilgt werden? Wir stehen immer noch auf den Schultern dieser jetzt plötzlich verpöhnten christlichen Kultur. Ein Kreuz in einer Amtsstube bedeutet auch nicht, dass der Beamte unfähig wäre andere Religionen gleich zu behandeln. Aber diese Diskussion ist gesellschaftlich ja eh schon lange verloren, außer in Bayern.

  • Die Entscheidung, die Schlossfassade zu rekonstruieren, wurde als Bundestagsbeschluss getroffen.

    Wenn sich jemand nun von einem Bibelspruch distanziert, dann tut er es gleich mit der ganzen Bibel.

    Denn der Spruch gehört dazu. Rosinenpicken gilt hier nicht.

    Der erste, der das hätte tun müssen, wäre der Bundestag selbst gewesen.

    Dann wäre der Spruch nicht angebracht worden. Ist aber nicht auch passiert.

    Insofern ist das ein historisches Zeugnis. Genauso wie der Beschluss des Parlaments.

    Für die Stiftung gilt daher: Eine neutrale Kommentierung wäre dagegen noch in Ordnung, aber eben keine Distanzierung.