• Es wundert mich wirklich, dass man mit einem so fantastischen Raum nicht mehr anzufangen wusste. Ihn in zwei zu teilen und den oberen Teil durch eine gewölbte Decke darunter erstmal nicht wirklich nutzbar zu machen, kann doch fast nur Geldmangel geschuldet sein. Oder wurde man sich einfach nur nicht einig was mit der Kuppel anzufangen ist?

    Hat die Schönheit eine Chance-Dieter Wieland

  • Das wurde doch nun gefühlt hundertmal in diesem Forum erklärt: aufgrund der Höhe der Kuppel würde sie als Hochhaus gelten, für das besondere feuerpolizeiliche Vorschriften greifen. Um dies zu umgehen, wurde der nutzbare Raum in der Höhe beschränkt.

  • Ich möchte auf keinen Fall eine neue Diskussion um die Dachterrasse führen. Aber wenn man das Kaffee in die Kuppel eingebaut hätte und die Scheiben der Kuppel so gestaltet hat, dass man rausschauen kann wäre das sicher auch toll gewesen. Man hätte ja in den Mittelpunkt der Kuppel einen schönen Kronleuchter einbauen können.

  • "Meister Lampe", es kann ja noch kommen. Vielleicht ändert sich in mittlerer oder weiterer Zukunft auch das Baurecht hinsichtlich der "Hochhaus"-Definition. Oder es gibt eine Sondergenehmigung. Ich bin da eigentlich optimistisch, denn - das sehen wir ja alle - der Raum hat Potenzial.

  • Das wurde doch nun gefühlt hundertmal in diesem Forum erklärt: aufgrund der Höhe der Kuppel würde sie als Hochhaus gelten, für das besondere feuerpolizeiliche Vorschriften greifen. Um dies zu umgehen, wurde der nutzbare Raum in der Höhe beschränkt.

    Verzeihung dann hab ich das wohl hundert mal überlesen.

    Hat die Schönheit eine Chance-Dieter Wieland

  • Die Bauordnung für Berlin definiert ein Hochhaus als ein Gebäude, in dem die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, im Mittel mehr als 22 m über Geländeoberfläche beträgt (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln). Sonst müßte ein Sicherheitstreppenhaus die Entfluchtung übernehmen.

  • Aber die Fußbodenoberkante würde sich doch bei einem Wegfall der Zwischendecke nicht ändern? Oder verstehe ich das jetzt falsch?

    Sicherlich aber könnte ich mir gewisse Probleme der Nutzbarkeit angesichts der Heizkosten für den sehr hohen Raum vorstellen.

  • Ich frage mich, ob man nicht Ausnahmen von der starren Regel machen könnte. Aber dafür bräuchte es wahrscheinlich eine Landesregierung, die der ganzen Sache offener gegenübersteht...

  • Es ist kein Zufall, dass in ganz Deutschland die Hochhausrichtlinie ab einer Höhe von 22m einsetzt: Es gibt bisher nur Rettungsgerät der Feuerwehr, das bis 23m retten kann, zumindest nach deutscher Normung. Ich kenne Feuerwehrleitern, die bis über 60m gehen, aber scheinbar stehen der Normung und damit Einführung in Deutschland gewichtige Gründe entgegen. Auch sind die physischen Grenzen von Feuerwehrleuten ab einer Höhe von etwa 30m Aufstieg erreicht, weshalb ab dieser Höhe ein Feuerwehraufzug nötig wird.

    Sprich nein, Ausnahmen wird es wohl nicht geben können.

  • Aber oberhalb des Grenz-Masses ist eben kein Aufenthalt möglich

    Das war mir eigentlich bewusst. An welchen dauerhaften Aufenthalt in der Kuppelhöhe war denn gedacht gewesen? Ein dauerhafter Aufenthalt oberhalb des Fußbodens würde ja bedeuten, dass man doch wieder Zwischendecken einzieht. Nein, ich dachte eigentlich nur, dass es dann eben eben der Raum ohne abgehängte Decke wäre, sich die Musik aber natürlich schon auf dem Fußboden abspielt. Und der wäre ja noch im Feuerwehr-Maß. D.h. die umlaufende Empore würde eben wegfallen, zumindest für eine Nutzung.

    Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_…s_berlin-01.jpg

  • Berliner Zeitung:
    "Toll! Großartig! Herrlich! Die Besucher, die am Sonntagvormittag auf die Dachterrasse des rekonstruierten Berliner Schlosses gekommen sind, äußern sich begeistert."
    "Die Suche nach Kritikern an Schloss und Kuppel blieb ergebnislos. Keiner meckerte!"
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropo…189262?pid=true

    Ach was...? Sagten wirs doch. Lasst das Schloss erst mal fertig werden und eröffnen und es wird ein voller Erfolg, wie noch jede Rekonstruktion.
    All diese erzwungenen, unnötigen Debatten tun dem keinen Abbruch. Der Ottonormalbürger freut sich einfach nur an Schönheit und eindrucksvollen Sammlungen.

  • Als erste Maßnahme in der Schlosskuppel wären ja Erläuterungen und Bilder des ursprünglichen Zustandes vor der Zerstörung dringend fällig. Nicht jeder Besucher kennt die damalige prachtvolle Ausschmückung der Schlosskapelle.




  • Es ist kein Zufall, dass in ganz Deutschland die Hochhausrichtlinie ab einer Höhe von 22m einsetzt: Es gibt bisher nur Rettungsgerät der Feuerwehr, das bis 23m retten kann, zumindest nach deutscher Normung. Ich kenne Feuerwehrleitern, die bis über 60m gehen, aber scheinbar stehen der Normung und damit Einführung in Deutschland gewichtige Gründe entgegen. Auch sind die physischen Grenzen von Feuerwehrleuten ab einer Höhe von etwa 30m Aufstieg erreicht, weshalb ab dieser Höhe ein Feuerwehraufzug nötig wird.

    Sprich nein, Ausnahmen wird es wohl nicht geben können.

    Das sehe ich aber anders. Man könnte z.B. feststellen, dass es aus dem Raum mehr als einen Fluchtweg gibt, man könnte alternative Rettungswege einrichten (bspw. Strickleitern), man könnte speziell für das Schloss eine längere Feuerwehrleiter anschaffen und die Feuerwehrleute regelmäßig daran üben lassen, so dass die Normierung überflüssig wird... Bei Bestandsgebäuden sind ja auch immer wieder Ausnahmen möglich, warum also nicht hier?

  • UrPotsdamer Ja, machen kann man vieles, aber nehme ich nur mal den Vorschlag, solche Fahrzeuge einfach anzuschaffen:

    Größere Drehleitern als die DLA(K) 23/12 sind in Deutschland in der Regel nicht erforderlich und werden in der Regel nur von Werkfeuerwehren benutzt, da größere Leitern die zulässige Gesamtmasse von 16 t deutlich überschreiten. Dies ist insofern wichtig, als alle Aufstellflächen und Zufahrten für die Feuerwehr nach DIN 14090 für eine maximale Belastung von 16 t bei einer Achslast von 10 t zugelassen sind.

    Man erkennt, es gibt immer auch einen Rattenschwanz, nicht unüberwindbar, aber fraglich, ob im Verhältnis stehend.

  • Ach was...? Sagten wirs doch. Lasst das Schloss erst mal fertig werden und eröffnen und es wird ein voller Erfolg, wie noch jede Rekonstruktion.
    All diese erzwungenen, unnötigen Debatten tun dem keinen Abbruch. Der Ottonormalbürger freut sich einfach nur an Schönheit und eindrucksvollen Sammlungen.

    Völlig richtig, Treverer.

    Das ist ja gerade der Grund, warum man Rekonstruktionen und historische Architektur so verbissen und gnadenlos bekämpft: Weil Politik und Modernistenlobby genau wissen, dass wenn sie einmal stehen, sie praktisch immer ein Erfolg sind. Also am besten jede öffentliche Diskussion darüber gleich im Keim ersticken, und als "Disneyland" oder "rückwärtsgewand" brandmarken.

    Die fakemoderne Kastenkistenkuben-Architektur hat einfach rein gar nichts zu bieten gegen die Vielfalt der Formen historischer Architektur. Das wissen diese Leute auch genau, und anstatt ihr erfolgoses Model endlich sein zu lassen und umzudenken, beharren sie auf dem Irrweg und attackiern lieber den "Mitbewerber". Stehen die Rekos aber erst einmal, wird noch eine Weile gehetzt, aber das versiegt dann sehr bald. Als die ersten Barockhäuser am Neumarkt in Dresden standen, und die "Disneyland"-Beschimpfung ausgeleiert war, nannte ein Journalist den Neumarkt "den Platz der toten Augen". LOL! Darauf bezogen, dass (noch) keine Mieter in den Wohnungen waren, daher war der Platz nachts etwas tot da keine Lichter in den Fenstern. Nun, diese Albernheiten waren schnell beendet. Das Schloss steht, und die Dresdner Altstadt ebenso - niemand kann das ändern. Jedenfalls nicht in Friedenszeiten. ...

    "Die Modernisten sollten sich endlich eingestehen, dass sich die Qualität einer Stadt konventioneller Architektur verdankt" - (H. Kollhoff).