Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

  • Zitat

    Bei einer Schlüsselabstimmung im EU-Parlament hat sich eine Mehrheit der Abgeordneten heute in Brüssel für zwei Vorschläge ausgesprochen, die verheerende Folgen für die Freiheit im Internet haben könnten. Der Rechtsausschuss des Parlaments (JURI) unterstützt den Vorschlag des CDU-Abgeordneten Axel Voss für eine Reform des Urheberrechts und stimmte dabei für die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts sowie verpflichtenden Uploadfiltern für Internetplattformen.

    Quelle: https://netzpolitik.org/2018/schlag-ge…ngsschutzrecht/
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    https://www.heise.de/newsticker/mel…ht-4087028.html

  • Das erscheint mir eine ziemlich üble Angelegenheit, in der man sofort aktiv werden sollte (EU_Parlamentsabgeordnete anschreiben oder besser noch anrufen, damit das Plenum dagegen ist).
    So wie ich das sehe, verlangt man dann kleinen Bloggern (die ja allesamt als "kommerziell" gelten, weil sie Spenden einwerben) auch Geld für Pressezitate ab?! Und Bildverwendung wird noch mehr abgemahnt?!
    Bei fefe, den ich nicht mehr so oft lese, weil ich ihn politisch für inzwischen oft etwas arg albern halte, ist unter
    Thu Jun 21 2018 und davor was darüber zu lesen.
    Es ist eine Sache, von Youtube zu verlangen, daß es mehr Geld an die Inhaltehochlader ausschüttet, und eine andere, derartige Regeln zu formulieren, die jegliche publizistische Internet-Aktivität, die ein bißchen größer wird, von vornherein abwürgt.

  • auch Geld für Pressezitate ab?!

    Das Zitatrecht bleibt unangetastet.

    Und Bildverwendung wird noch mehr abgemahnt?!

    Du kannst schon heute nicht einfach so urheberrechtlich geschützte Bilder benutzen.

    Das Problem wird hier weniger der gemeine Blogger haben, als tatsächlich die Plattformen, bei denen User Content hochladen oder teilen. Wenn dann Upload-Filter zum Einsatz kommen sollten, besteht die Gefahr der Zensur, da diese Filter nicht zuverlässig arbeiten.

    Kunsthistoriker, Historiker, Webdesigner und Fachreferent für Kulturtourismus und Kulturmarketing

    Mein Bezug zu Stadtbild Deutschland: Habe die Website des Vereins erstellt und war zeitweise als Webmaster für Forum und Website verantwortlich. Meine Artikel zu den Themen des Vereins: Rekonstruktion / Denkmalschutz / Architektur / Kulturreisen

  • Das Zitatrecht bleibt unangetastet.
    Doch wohl nicht, wenn es um "sprechende Links" geht??
    "Privat" darf man einiges, aber wer gilt schon noch als "privat"? Nur der, der unter 1000 Seitenaufrufe im Jahr hat, vielleicht.

  • Doch wohl nicht, wenn es um "sprechende Links" geht??

    Sprechende Links sind keine Zitate noch dem Urhberrecht. Das Zitatecht ist nach § 51 UrhG geregelt und bleibt meines Wissens in Kraft.

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