• In Meerbusch wurde vor einigen Jahren ein denkmalgeschütztes Haus ohne Genehmigung abgerissen. Der Eigentümer wurde zum Wiederaufbau verdonnert. Das Haus steht heute wieder.


    Könntest Du hierzu Fundstellen im Netz angeben oder ein Bild einstellen? Oder zumindest Straße und Hausnummer nennen?

  • (...) Könntest Du hierzu Fundstellen im Netz angeben oder ein Bild einstellen? Oder zumindest Straße und Hausnummer nennen?


    Ich habe lange suchen müssen, bin aber fündig geworden. Das war doch schon etwas länger her. Nämlich 1995 :smile:


    Zitat

    (...) Die Stadt kann, wenn es um den Schutz denkmalwerter Gebäude geht, sehr
    konsequent sein. Beispiele gibt es genug: Etwa das Landgasthaus Peters
    in Büderich, das mit Absicht zum Einsturz gebracht worden war. Das Haus
    musste Stein für Stein mit dem alten Baumaterial um die stehen
    gebliebene Fassade herum wieder hergerichtet werden. (...)

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/me…en-aid-1.896541


    Hier ist ein Bild des Hauses. Es steht auf der Moerser Straße 81 in Meerbusch.

  • Ach du meine Güte, da hat der Entwerfer des Anbaus mal wieder ganz tief in die Kiste der architektonischen Banalitäten gegriffen.
    Dabei stimmte mich die Artikelüberschrift – Kirche uneins über Neubau für Pfarrer – noch einigermaßen zuversichtlich. Aber die weitere Lektüre zeigte schnell, daß man nicht ob der nichtvorhandenen ästhetischen Qualität des Anbaus oder seiner optischen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Altbaus uneins ist, sondern lediglich angesichts der Frage, wie viele Quadratmeter der Herr Pfarrer für sich benötigen darf.
    Warum glauben eigentlich Denkmalschützer, daß mit solch einem Anbau das Denkmal keinen Schaden nimmt? Ja, es wird bei Betrachtung selbst dem Ungebildetsten klar, was alt und denkmalwürdig und was neu hinzugekommen ist, aber dies geschieht um den hohen Preis einer optischen Schädigung des eigentlichen Denkmals.

  • "Die Politik hat noch kein einheitliches Meinungsbild. Als kritisch wird gesehen, dass das Flachdach eigentlich gegen die Gestaltungssatzung von Osterath verstößt."

    Wenn dem so ist, bedarf es eigentlich keiner weiteren Argumente mehr, den Anbau so nicht zu genehmigen.

    Das man eher darüber diskutiert, wie viel (sicher nicht nur als Wohnung genutzter) Raum einem Pfarrer zusteht, als über die Auswirkungen eines solchen (selbstverständliche dem Denkmal Schaden zufügenden) Baues auf der Stadtbild, sagt auch Einiges.