Hallo zusammen,
nachdem wir nun das "Bauwerk des Jahres" erfolgreich etabliert haben, ist es meiner Meinung nötig, auch einen Gegenpreis für außerordnetlich schlechte aktuelle Architektur zu küren. Mein Vorschlag für diese "goldene Himbeere" lautet "Deutscher infantilistischer Architekturpreis".
Bedingungen zur Teilnahme: außerordentlich schlechte Architektur.
Kriterium 1: es kann von einem normal-durchschnittlichem Kleinstkind, zwischen 2 bis 5 Jahren, ohne Hilfe, mittels Lego, zusammen gesteckt werden.
Kriterium 2: es ist im selbigen Jahr in Planung (der Allgemeinheit veröffentlichte Planung, wie unteres Bauschild) oder bereits in Errichtung oder im selbigen Jahr fertig gestellt.
Kriterium 3: muss auf dem Gebiet der BRD in Planung, Bau oder fertig gestellt sein.
Und hier gleich mein Vorschlag für eine Nominierung 2018:
das neue Go:Inn II, ein Gewerbezentrum für Labor-(Forschungs-)Unternehmen.

Warum ist dieses Gebäude für den neuen infantilistischen Architekturpreis geeignet?
- einfachste Grundstruktur aus geometrischen Grundkörpern,
- keine Gliederung der Fassade, nicht einmal der Haupteingang (gibt es den?) ist erkennbar,
- das besondere Merkmal: die invertierte Treppenstruktur führt zur einseitigen Belastung des Bau-Körpers. Dieser kippt nach rechts ab und führt damit zu einem massiven Ungleichgewicht. Jedes Kleinstkind würde nach einmaligem Bauen eines solchen Körpers die Instabilität erkennen und dies ab dieser Erfahrung vermeiden.
Wer würde gern auch nur einen Tag in dieser Luftleere unter sich verbringen?
Auch wenn es auf der grünen Wiese errichtet wird, zeigen doch die Nachbarbauten, dass auch anders zeitgenössisch gebaut werden kann.

Im Hintergrund das Go:Inn, der erste Bau, der nach ca. 10 Jahren Nutzung nun aus allen Nähten platzt, weshalb seit mehreren Jahren nun schon ein Erweiterungsbau von den Nutzern gefordert wird...
Grüße
Luftpost
nachdem wir nun das "Bauwerk des Jahres" erfolgreich etabliert haben, ist es meiner Meinung nötig, auch einen Gegenpreis für außerordnetlich schlechte aktuelle Architektur zu küren. Mein Vorschlag für diese "goldene Himbeere" lautet "Deutscher infantilistischer Architekturpreis".
Bedingungen zur Teilnahme: außerordentlich schlechte Architektur.
Kriterium 1: es kann von einem normal-durchschnittlichem Kleinstkind, zwischen 2 bis 5 Jahren, ohne Hilfe, mittels Lego, zusammen gesteckt werden.
Kriterium 2: es ist im selbigen Jahr in Planung (der Allgemeinheit veröffentlichte Planung, wie unteres Bauschild) oder bereits in Errichtung oder im selbigen Jahr fertig gestellt.
Kriterium 3: muss auf dem Gebiet der BRD in Planung, Bau oder fertig gestellt sein.
Und hier gleich mein Vorschlag für eine Nominierung 2018:
das neue Go:Inn II, ein Gewerbezentrum für Labor-(Forschungs-)Unternehmen.

Warum ist dieses Gebäude für den neuen infantilistischen Architekturpreis geeignet?
- einfachste Grundstruktur aus geometrischen Grundkörpern,
- keine Gliederung der Fassade, nicht einmal der Haupteingang (gibt es den?) ist erkennbar,
- das besondere Merkmal: die invertierte Treppenstruktur führt zur einseitigen Belastung des Bau-Körpers. Dieser kippt nach rechts ab und führt damit zu einem massiven Ungleichgewicht. Jedes Kleinstkind würde nach einmaligem Bauen eines solchen Körpers die Instabilität erkennen und dies ab dieser Erfahrung vermeiden.
Wer würde gern auch nur einen Tag in dieser Luftleere unter sich verbringen?
Auch wenn es auf der grünen Wiese errichtet wird, zeigen doch die Nachbarbauten, dass auch anders zeitgenössisch gebaut werden kann.

Im Hintergrund das Go:Inn, der erste Bau, der nach ca. 10 Jahren Nutzung nun aus allen Nähten platzt, weshalb seit mehreren Jahren nun schon ein Erweiterungsbau von den Nutzern gefordert wird...
Grüße
Luftpost
Brandenburgische Bauordnung
§ 8
Gestaltung
(1) Bauliche Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Baukunst durchzubilden und so zu gestalten, dass sie nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe nicht verunstaltet wirken.
(2) Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung derart in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören.
§ 8
Gestaltung
(1) Bauliche Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Baukunst durchzubilden und so zu gestalten, dass sie nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe nicht verunstaltet wirken.
(2) Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung derart in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören.
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