Zur Sache ist zu sagen, daß die rechtliche Situation des Wiederaufbaus von zwei Dingen bestimmt wird: vom Eigentums- und von Baurecht.
Eigentumsrechtlich hat die Landeshauptstadt Potsdam das gesamte Grundstück an die Kirchenstiftung notariell übertragen, und zwar zweckggebunden für einen Kirchenbau. Die Stadt wollte das so.
Baurechtlich ist der B-Plan Nr. 1 fesgesetzt worden, der die Kirche in ihrer historischen Kubatr festgeschreibt. Dieser B-Plan stellt noch heute das gültige Baurecht dar. Wenn die Stadt diesen ändern wollte wäre sie gegenüber der SGP zum Schadensersatz, also zur Erstattung aller im Vertrauen auf dieses Baurecht aufgewendeten Leistungen wie Architektenhonorare etc. verpflichtet. Zudem müßte sie eine Idee dafür haben, welche Ausweisungen die Festlegungen im B-Plan ersatzen sollen.
B-Plan Nr. 1, Auszug
Eine Bürgerbefragung zur Garnisonkirche hat es nicht gegeben. Den Antrag hierauf hat die SVV mit der Begründung zurückgewiesen, daß es sich hierbei um ein B-Planverfahren handelt, die von Bürgereintschieden ausgenommen sind. Zudem entziehen sich Fragen der freien Religionsausübung Volksabstimmungen, sonst müßte über die neue Synagoge auch abgestimmt werden. Das wollte niemand.
Die einzig repräsentative Erhebung zum Thema Garnisonkirche weist aus , daß zwei (2) Prozent der Potsdamer das Thema für dringlich halten. Die Themen Verkehr und Wohnen liegen mit ja fast 30 % auf den vorderen Plätzen. Der stets angeführte "Bürgerhaushalt" hat nur eine Beteiligung von wenigen hundert Potsdamern.
Was die politische Implikation betrifft geht der OB ganz offenbar davon aus, daß er bei dieser Frage den Linken und Anderen Stimmen abwerben kann. Das halte ich für Irrglauben, bis dato sinkt die Zustimmung der Potsdamer zur SPD ständig. Eine finanzierbare Nutzungsalternative für das Kirchenschiff hat der OB auch nicht - insofern ist dieses Herumeiern wenig konstruktiv und sicher für den OB nicht vorteilhaft. Anstelle des OB würde ich mit dem Erfolg für die "Kreativszene" werben ca. 5.000 qm subventionierte Flächen in der Bebauung des Neuen Langen Stalls geschaffen zu haben.
Tatsächlich wird 2022 der Turm fertig und 2023 das RZ abgerissen. Dafür sprechen der B-Plan, der Brandschutz, die stets knapper werdenden kommunalen Mittel und der ausgerufene Klimanotstand: schließlich soll anstelle des RZ eine Grünanlage und der Stadtkanal angelegt werden.