München - Obere Grasstraße 1, illegaler Abbruch

  • Brutal, das heißt, dass sich illegaler Abriss ganz offiziell lohnt. 100.000 Euro ist ein Witz. Das Geld hat er doch bei den Münchner Quadratmeterpreisen schon beim Verkauf von nur einer Küche drin. "Schock" trifft es schon ganz gut. Das wird Nachahmer finden, meint ihr nicht?

  • Na ja, das ist ja "nur" das strafrechtliche Verfahren. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht ist davon gesondert zu betrachten. Nach meinem Kenntnisstand muss der Eigentümer nach einem dortigen Urteil das Haus weitgehend original wieder aufbauen.

    Kunsthistoriker, Historiker, Webdesigner und Fachreferent für Kulturtourismus und Kulturmarketing

    Mein Bezug zu Stadtbild Deutschland: Habe die Website des Vereins erstellt und war zeitweise als Webmaster für Forum und Website verantwortlich. Meine Artikel zu den Themen des Vereins: Rekonstruktion / Denkmalschutz / Architektur / Kulturreisen

  • Eine empfindliche Strafe im Strafprozeß hätte ich bei dieser Tat und der dreisten Lügerei (im Sinne von "Irrtum des Baggerfahrers, wir wußten ja von nix") jedenfalls begrüßt.

    Der Wiederaufbau ist im Prinzip schon in Ordnung, andererseits ist es bei diesem höchst einfachen und völlig belanglosen Bau aus dem 19. Jahrhundert auch irgendwie unangemessen und albern.

  • Der Wiederaufbau ist im Prinzip schon in Ordnung, andererseits ist es bei diesem höchst einfachen und völlig belanglosen Bau aus dem 19. Jahrhundert auch irgendwie unangemessen und albern.

    Wenn der Bau völlig belanglos wäre , wäre der Denkmalschutz ja auch unbegründet, oder ? Da das Haus unter Denkmalschutz stand, ist aber auch der Wiederaufbau angemessen.

  • Es war eines der wenigen erhaltenen Handwerkerhäusln aus der Biedermeierzeit, das die alte Bebauung der Vorstadt Giesing anschaulich machte; es hatte also sicher mehr kulturgeschichtliche Bedeutung als künstlerische, aber das ist ja nicht minder wertvoll. Das einzige, was den Denkmalwert vielleicht etwas mindern könnte, ist, dass das Uhrmacherhäusl im 2. Weltkrieg bereits schwer beschädigt und danach wiederaufgebaut wurde und also auch vor dem illegalen Abriss nicht mehr ganz original war. Aber ich bin ja eh der Meinung, dass es mehr um den ideellen Wert eines Gebäudes als um die Frage nach der Originalsubstanz gehen sollte, von daher war der Denkmalschutz für das wiederaufgebaute Häusl für mich auf jeden Fall sehr nachvollziehbar und positiv zu bewerten.

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  • Leonhard

    Gibt es in Haidhausen oder Giesing eigentlich noch Handwerkerhäuschen oder Herbergen, die außen wie innen (halbwegs) im Originalzustand bewahrt worden sind? Was ich so nebenher sehe, ist zum Teil noch heruntergekommen, aber schon mit Nachkriegsfenstern und häßlichen Metalltüren ausgestattet. Viele sind auch ´liebevoll saniert´, aber fast immer fehlt dann das rechte Maß, weil es natürlich nicht nach Arme-Leute-Häuschen aussehen soll, was es aber war. Innen wird in beiden Fällen sowieso spätestens in den 60ern oder 70ern abgebrochen / durchgebrochen / ´aufgeräumt´ worden sein.

    Den Spezialfall Kriechbaumhof würde ich mal in der Betrachtung weglassen. Da würde aber vermutlich auch nur ein fensterloses Gerippe stehen, wenn alle erneuerten / geänderten Teile durch Zauberhand wegfliegen würden.

    Gibt es also (renovierte) Herbergshäuschen, die bei einem Dieter Wieland Gnade finden würden? Doppelfenster, alte Fensterläden, alter Putz, keine späteren Gauben, halbwegs originale Grundrisse?

  • 100k Strafe ist schon empfindlich. Die Frage ist, wie viele Tagessätze das sind, ab 90 ist man vorbestraft.

    Plus das Verfahren wegen eines Wiederaufbaus.

    Jetzt lasst mal bitte die Kirche im Dorf. Zumal es sich um ein Häuschen handelt, wo heute sowieso kaum noch jemand drin leben möchte.

    In DD beim Abriss auf der Tolkewitzer Str. ist mir kein Strafverfahren bekannt.

  • 100k Strafe ist schon empfindlich. Die Frage ist, wie viele Tagessätze das sind, ab 90 ist man vorbestraft.

    Gar keine, da er nicht verurteilt wurde. Es handelt sich um eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO unter Auflagen. Ein erstes, nicht rechtskräftiges Urteil sah allerdings 250 Tagessätze vor. Das schöne ist lediglich, dass ein Großteil des Geldes an die Stiftung Denkmalschutz geht .

    In DD beim Abriss auf der Tolkewitzer Str. ist mir kein Strafverfahren bekannt.

    Das Verfahren ist ähnlich wie in München gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt worden.

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  • Es handelt sich um eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO

    Genau das - nicht die Höhe der Geldstrafe/Zahlungsauflage - ist das Problem. Eine Einstellung nach § 153 a StPO setzt nämlich voraus, dass die erteilten Auflagen geeignet sind das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die schwere der Schuld dem nicht entgegensteht.

    Das Signal das eine solche Verfahrensbeendigung potentiellen Tätern gibt ist doch: Der Staat hat kein Interesse an der Verfolgung von Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz und alles ist ohnehin nicht so schlimm.

    Effektiver Denkmalschutz sieht anders aus.

  • Naja...

    Der Eigentümer muss eine Strafe zahlen, er muss das Häuschen wiederaufbauen und kann vom Abriss in keiner Weise profitieren. Eine Einladung zum Rechtsbruch sieht anders aus...