Nachdem ich vor kurzem Erfahren habe, dass die Bedeutung eines Gebäudes für das Stadtbild in NRW keinen Grund für eine Unterschutzstellung ist, würde mich mal interessieren, was die Unterschiede in den Denkmalschutzgesetzen einzelner Länder sind und wie sich das auswirkt? In Bayern ist es scheinbar kein Problem, ein denkmalgeschütztes Gebäude abreissen zu lassen, in NRW haben Städte keine wirkliche Handhabe, bedeutende Gebäude, denen der LWL die Denkmalwürdigkeit aberkennt, noch zu retten. In anderen Bundesländern läuft es dagegen ganz anders. Auch die vorläufige Unterschutzstellung, wenn personelle Kapazitäten nicht ausreichen, scheinen anders geregelt zu sein.
Ich würde mich freuen, wenn ihr euer diesbezügliches Wissen hier teilt und wir über gute und weniger gute Aspekte diskutieren. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sich über Stadtbild Deutschland e.V. auch Lobbyarbeit zur Gesetzesänderung machen lässt.