Bremen - Schwachhausen

  • Bravo, Schwachhauser !

    Ihre altbewährte Sammlung ist ein unerschöpfliches Füllhorn an Informationen !!

    Was halten Sie von meiner Überlegung, daß diese Gedenkplatte als Vorbild für die Fensterbekrönungen am Gebäude Verwendung gefunden hat ?

  • Ich bin dankbar über jedes Foto von innen und außen - denn bald wird es daß einzige bleiben wo wir die Villa noch bewundern können.

  • Danke Schwachhauser!

    Laut den letzten Mietern des Medienhauses soll der Eingentümer der Immobilie Thomas Italiano vom pb-Italiano sein.

    Dein hier eingestelltes Dokument ist der Beweis dieser Aussagen.
    Vielen Dank für diese meisterliche Arbeit.

    Wir brauchen einen Anwalt.

    Und wir brauchen ein Konzept.

    Auf jeden Fall brauchen wir einen Anwalt!!!

    Ein Bremer will unwiderbringlich Bremer Geschichte vernichten!!!

    Das ist ungeheuerlich!!!

  • Dein hier eingestelltes Dokument ist der Beweis dieser Aussagen.
    Vielen Dank für diese meisterliche Arbeit.

    Wir brauchen einen Anwalt.

    Und wir brauchen ein Konzept.

    Auf jeden Fall brauchen wir einen Anwalt!!!

    Wir brauchen vor allem eines: ZEIT... die Bagger haben das Gebäude schneller platt gemacht als wir "hang up" tippen könnten. Priorität wäre ein sofortiger Baustop - aber wie ohne illegale Mittel zu benutzen?

  • Das Wirken an der Schleifmühle

    Und wie überaus 'sensible' dieses Architekturbüro mit historischen Bestandsbauten umgeht zeigt der Neubau an der Schleifmühle, der zu massiven Schäden an den beiden Nachbargebäuden geführt hat (das 'Haus Weyhausen' - links- mit seiner 'Olympia-Werbung' zeigt schon deutliche Putzschäden und beim Haus rechts mußte sogar der historische Altan abgebrochen werden, da er infolge der Bauarbeiten instabil geworden war....)

    Foto von Heinzer

    (Bild läßt sich leider nicht hochladen - ich habe es nach mehrfachen erfolglosen Versuchen aufgegeben ...)

    Wie sagte es doch Jochen Malmsheimer so schön: " Früher war natürlich nicht Alles besser, aber: Vieles was früher gut war, wäre auch heute noch gut, wenn man es in Frieden gelassen hätte..."

  • Das mit den Bildern macht mich auch weich, Pagentorn ;). Italiano ist sicherlich neben der "Tektum"-Gruppe (die u.a. den Abriss zweier großer Bremer Häuser am Dobben und in der Graf-Moltke-Straße zu verantworten haben) einer der beiden übelsten Akteure auf dem Bremer Immobilienmarkt mit dem Geschäftsmodell, Bestandsimmobilien zu kaufen und abreißen zu lassen, um dann auch noch ausnehmend freudlose Neubauarchitektur an ihre Stelle bauen zu können.

  • Ich kenne keinen Anwalt für Baurecht. Auf Empfehlung wurde mir Stefan Broocks, Konsul-Smith-Str. genannt. Aber wer soll den Anwalt bezahlen?

    Angeblich hat die Baubehörde ja schon versucht, einen Abriss-Stop zu erwirken und ist damit vor Gericht gescheitert (wurde hier im Forum berichtet). Ich weiß nicht, was wir da noch tun können.

    Im Februar habe ich Herrn Italiano schon geschrieben, gleichzeitig per Mail und postalisch. Wie gesagt, es gab keine Reaktion.

  • Ich habe mir mal das Facebookprofil von Thorsten Italiano angeschaut. Da ist er mit allerhand Senatoren "befreundet". Gut vernetzt der Mann.

    Seine Firma PBI reißt alles ab, was sie in die Finger bekommt und baut unschön neu, siehe Schleifmühle, Kurfürstenallee 36, Medienhaus usw... Selbst für sein eigenes Haus in der Emmastraße ließ er ein hübsches Einfamilienhaus abreißen.

  • Originaler Standort der Gedenkinschrift in Brake (Unterweser)

    Ansicht des 'Stammhauses' der Familie Gross am Braker Weserdeich von ca. 1850. An der Rückseite des Gebäudes war die Gedenktafel mit der Jahreszahl 1794 angebracht. Wenn es sich bei der hier gezeigten Flußseite um die 'Rückseite' handeln sollte, dann wäre die über der Eingangstür zu sehende Verzierung eventuell mit der 'Gedenktafel' identisch. Auf der Weser ankern im Übrigen Schiffe der ersten deutschen Flotte ! Der von der Frankfurter Paulskirche mit dem Aufbau der nationalen Marine beauftragte Admiral Brommy sollte 1852 in die Familie Gross einheiraten. Der 'terminator' hat somit dafür gesorgt, daß mit der Entfernung der Gedenktafel aus der Schwachhauser Heerstraße Nr. 78, ein veritabler Zeuge deutscher Marinegeschichte den Blicken der Öffentlichkeit entzogen wurde.
    Danke terminator !

  • Schicksal des Stammhauses Gross in Brake

    Das Stammhaus Gross wurde 1898 oder 1899 abgerissen, nachdem es lange Jahre als Hotel gedient hatte. Damals muß die Inschriftentafel geborgen worden sein (um dann 1911 von Abbehusen und Blendermann in der Schwachhauser Heerstraße Nr. 78 eingebaut zu werden). Anstelle des Stammhauses Gross ließ sich der Holzhändler Wilhelm Plassmann im Jahre 1907 von den Bremer Architekten Hans und Heinrich Lassen die heute noch stehende Jugendstilvilla erbauen. Anders als die Villa Gross ist dieses herrschaftliche Gebäude nicht vom Abriß bedroht. Jedenfalls ist bisher nicht bekannt, daß der 'terminator' seine Hände nach Brake ausgestreckt hätte...

    Luftbild zur Illustration der Entfernung Brakes von Bremen

    Luftbild der Innenstadt von Brake

    Das Areal des ehemaligen, 1898/99 abgerissenen Stammhauses Gross

    Der 1907 errichtete Nachfolgebau: Die Villa Plassmann

    Hier ein Link zur Villa Plassmann:
    http://www.wesermarsch-maritim.de/post/plassmann-villa

  • Vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit, die Villa Gross zu erhalten und zwar mit der sogenannten Veränderungssperre. In Städten mit eigenständigen Bezirken können diese die Veränderungssperre durchsetzen, wenn z. B. ein Investor ein Einfamilienhaus erwirbt um es abzureißen und darauf dann später einen Mehrfamilienblock hinzusetzen. Das scheint mir beim Medienhaus ähnlich zu sein.

    Kennt sich jemand rechtlich so aus, dass er/sie beurteilen kann, ob das für die Villa Gross auch gilt? Ich habe unten mal den Gesetzestext zur Prüfung eingestellt.

    Baugesetzbuch

    1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)


    § 14
    Veränderungssperre
    (1) Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass

    1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
    2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.


    (2) 1Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.2Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
    (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
    (4) Soweit für Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich eine Genehmigungspflicht nach §144 Abs. 1 besteht, sind die Vorschriften über die Veränderungssperre nicht anzuwenden.
    Fassung aufgrund des
    Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien
    (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24.06.2004
    (BGBl. I S. 1359), in Kraft getreten am 20.07.2004