Ich möchte hier nochmals dieses Thema ansprechen, da mir vor einiger Zeit der Gedanke kam, meine ziemlich umfassende Sammlung an Architekturbildern über das Internet als "lizenzfreie" Fotos gegen eine geringe Gebühr anzubieten ("lizenzfrei" ist eine mißverständliche Übersetzung von "royalty free", das heißt, der Käufer darf das Foto für verschiedene Zwecke verwenden und muß nicht für jede Einzelverwendung wie Kalender, Buch, Website usw. jeweils erneut nachlizenzieren).
Hier habe ich nun verschiedene Rechtsauffassungen gefunden, einerseits unter http://www.aufrecht.de/beitraege-unse…-was-nicht.html im Prinzip eine Darstellung, die weitestgehend unserem Verständnis der Panoramafreiheit entspricht.
Bei (meist US-amerikanischen) Bildagenturen wird die Angelegenheit indes anders gesehen, als Beispiel sei Fotolia genannt:
https://de.fotolia.com/Info/Contribut…Legal/Buildings
ZitatWenn Ihr Foto ein Gebäude oder Architektur zeigt, benötigen Sie eine Freigabe vom Architekten und/oder Besitzer.
Wenn der Architekt aber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist oder die Gesellschaft, die es erbaut hat, seit mehr als 120 Jahren nicht mehr existiert, benötigen Sie keine Freigabe.
Wichtig: Für erkennbare Gebäude, Architektur und Sehenswürdigkeiten benötigen Sie stets eine Einwilligung des Rechteinhabers, es sei denn, Gebäude, Architektur oder Sehenswürdigkeit sind nicht das Hauptmotiv des Bildes (zum Beispiel kann ein Panorama-Bild von New York ohne Freigabe verkauft werden, auch wenn geschützte Gebäude darauf erscheinen, solange das Foto nicht eins davon fokussiert).
Entsprechend entsteht eine umfassende Liste mit verbotenen Motiven:
https://de.fotolia.com/Info/Contribut…Legal/Buildings
Zudem gelten noch sehr strenge Vorschriften für das Abbilden von Personen und Markenzeichen (die laut Fotolia entfernt werden müßten). Fotolia scheint sich an diese Vorgaben zu halten, jedenfalls habe ich z. B. zu meiner Heimatstadt nur "seltsame" Architekturfotos gefunden: eigentlich nur Gebäudeansichten schräg nach oben, um vermutlich garantiert weder Personen noch irgendwelche Ladenschilder abzubilden.
Dem Blog eines deutschen Fotografen habe ich entnommen, daß z. B. Fotos im Schwetzinger Schloßpark ebenfalls nicht zu kommerziellen Zwecken über das Internet angeboten werden dürfen bzw. daß für jeden Einzelfall eine "Lizenz" (obwohl ich das Foto selbst aufgenommen habe) von 350 Euro an die Schloßverwaltung zu zahlen ist.
Weiß jemand, welche Rechtsauffassung für kommerziell genutzte Fotos in Deutschland gültig ist? Sollte die strenge Auslegung gelten, so macht dies das Anbieten von Architekturfotos ja praktisch unmöglich, da ja selbst in historischen Altstädten wie Tübingen fast immer mal ein Neubau, ein Markenlogo (z. B. eines Mobilfunkladens) oder Personen zu sehen sind.