• Bürgermeister Stephan Paule hat folgende Pressemitteilung bekanntgegeben:

    „Altstadtsanierung 2.0“ – Ortstermin in Alsfelds „guter Stube“

    Interessanter Stadtrundgang in der historischen Altstadt zum Thema „Lebendige Zentren“.


    ALSFELD. Mehr als 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen am Stadtrundgang „Lebendige Zentren“ in der historischen Alsfelder Altstadt teil. Neben zahlreichen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, unter ihnen Kreisbauamtsleiter Bernhard Hofmann, konnten Bürgermeister Stephan Paule und Isolde Kempus vom Stadtbauamt auch Jan Patrick Wismar vom Verein Stadtbild Deutschland e. V. und Susanne Engelns vom Büro „nh Projektstadt“ begrüßen, welchem die fachliche Begleitung des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ in der Alsfelder Altstadt obliegt.

    Zu Beginn des rund 2-stündigen kurzweiligen Rundgangs erläuterte Bürgermeister Paule die Zweideutigkeit des Mottos des Rundgangs „Lebendige Zentren“. Zum einen gehe es um die Förderprojekte, die in der historischen Altstadt aus dem städtebaulichen Förderprogramm Lebendige Zentren (ehemals: „städtebaulicher Denkmalschutz“) gefördert werden. Zum anderen gehe es um das Thema eines lebendigen Altstadt-Zentrums im allgemeinen sowie die zahlreichen privaten und öffentlichen Initiativen, die dieses begleiten.

    Anhang des mittelalterlichen Hauses „Kirchplatz 10“ wurde Problematik erläutert, die sich dann ergibt, wenn Eigentümer ihre denkmalgeschützten Immobilien – aus welchen Gründen auch immer – dem Verfall preisgeben, so dass am Ende manchmal zu Zwangsmaßnahmen gegriffen werden müsse, um die Gebäude zu retten. Am Zugang zur Obergasse am Ludwigsplatz erläuterten Paule und Kempus die Ideen zu Gestaltung von „Stadteingängen“ zur historischen Altstadt und zur weiteren gestalterischen Öffnung der Altstadt für Besucher, wie sie im „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept“ (ISEK) des Programms Lebendige Zentren vorgeschlagen werden.

    Von der Obergasse aus verlief der Rundgang über Schaufußgasse, Marktplatz, Mainzer Gasse, Mainzer Tor, Roßmarkt, Am Kreuz, Steinborngasse, Untergasse, Hersfelder Straße und Kaplaneigasse. Halt gemacht wurde an Gebäuden, deren Instandsetzung bereits über das Förderprogramm Lebendige Zentren, oder über andere Förderprogramme der Stadt gefördert wird, oder werden soll.

    „Durch die Förderprogramme sollen Eigentümer aktiviert werden, wieder in ihre historischen Gebäude zu investieren und langfristig die Substanz unserer ‚guten Stube‘, der Alsfelder Altstadt zu erhalten,“ betonte Bürgermeister Paule. Fünf private Maßnahmen seien im Programm lebendige Zentren schon abgeschlossen worden. Acht weitere seien zurzeit im Gespräch. Insgesamt seien schon Fördermittel in Höhe von rund 645.000 Euro für private Sanierungsmaßnahme bewilligt worden. Hinzu kämen bis zu 50.000 Euro jährlich aus der städtischen Richtlinie „Fachwerkstadt Alsfeld“. Für die Modernisierung innerstädtischer Gewerbebetriebe gebe es weitere Förderprogramme.

    Öffentliche Maßnahmen wie z. B. die angesprochenen Stadteingänge, die Sanierung des Marktplatzes und des Schwälmer Brunnens werden ebenfalls aus dem Programm „Lebendige Zentren mit z. T. siebenstelligen Beträgen gefördert, erläuterte der Rathauschef.

    Abschließend riefen Paule und Kempus dazu auf, dass viele Eigentümer von Gebäuden in der historischen Altstadt die Beratung durch das Städtische Bauamt und durch die nh-Projektstadt in Anspruch nehmen, um sich auch Fördermittel für erforderliche Sanierungsmaßnahmen zu sichern. Von einigen Teilnehmern wurde ein baldige Wiederholung des Rundgangs angeregt.

    Quelle: Email vom 02. August 2021

  • Kirchplatz 10 in Alsfeld

    Seitens meines Stadtbild Deutschland e.V. Regionalverband Mittelhessen habe ich den Eigentümer am Freitag mit folgendem Einschreiben um Stellungnahme gebeten:


    Sehr geehrter Herr xy,


    als Vorsitzender des Regionalverbandes Mittelhessen des bundesweit tätigen Vereins Stadtbild Deutschland e.V. fordere ich Sie hiermit auf, bis zum


    Mittwoch, 30. November 2022


    Stellung zu nehmen, was genau Sie mit dem Gebäude planen, sowie wann und wie dies geschehen soll. Durch die Alsfelder Bevölkerung wurden mir Details zugetragen, dass sie dieses Gebäude seit vielen Jahren mutwillig und mit dem Bewusstsein, diesem Gebäude Schaden zufügen zu wollen, verfallen lassen. Auch der Umgang seitens Ihnen mit den Kommunalbehörden hat sich unlängst herumgesprochen.


    Im Laufe der nächsten Tage wird daher seitens meines Vereins eine Online-Gruppierung unter dem Slogan “Rettet den Kirchplatz 10” auf SocialMedia-Plattformen gegründet werden, welche sich für den Erhalt dieses Gebäudes einsetzt und in deren Inhalt täglich das vorsätzliche Desinteresse Ihrerseits am Gebäudeerhalt in Alsfeld, als auch weiteren Orten in Deutschland diskutiert wird.
    Die von Ihnen in der Presse, als auch in der Öffentlichkeit gemachten Vorhaben zum Gebäudeerhalt haben sich als haltlos und unglaubwürdig erwiesen, eine Sanierung ihrerseits wird nicht stattfinden.


    Sie haben dieses denkmalgeschützte Objekt erworben in dem Wissen, dass Sie zum Denkmalerhalt verpflichtet sind. Ich stelle mir hier die begründete Frage, wie man als studierter Jurist ein solch wunderschönes Bauwerk dermaßen verfallen lassen kann, dass es mittlerweile bundesweit bekannt ist. Für den Betrachter ist erkennbar, dass jegliche Bauunterhaltung an diesem Baudenkmal unterbleibt. Das Gebäude verfällt und wird bei weiterem Ausbleiben von Sanierung oder Verkauf dem Abriss geweiht sein.
    Der Erwerb eines Denkmales verpflichtet Sie nach § 13 Hessisches Denkmalschutzgesetz zur Unter-haltung und Erhalt des Denkmals. Dies war Ihnen sicher auch beim Kauf bekannt. Der Gesetzgeber hat als Ausgleich für erhöhte Ausgaben für ein Denkmal, zur Förderung der Nutzung von Baudenkmalen besondere steuerliche Vergünstigungen für Baudenkmale erlassen.
    Wie wir aus der Presse entnehmen konnten, hat der Vogelsbergkreis ein Gutachten vorliegen, welches Auskunft gibt, ob eine Wirtschaftlichkeit einer Folgenutzung des Denkmals gegeben sein könnte. Danach ist Ihnen als Eigentümer durchaus eine wirtschaftliche Nutzung des Objektes möglich. Ich stelle mir hier nun die Frage, ob sie mit dem Gebäude überfordert sind oder dieses des mutwilligen Verfalles willen, erworben haben.

    Für mich, als auch die Alsfelder Bürger bleibt die Frage unbeantwortet, weshalb ein Jurist eine nicht
    unbeträchtliche Summe in dieses Denkmal investiert hat und es dann verfallen lässt. Nicht nur
    aufgrund dieser Tatsachen hat sich in der Alsfelder Bürgerschaft der Eindruck verfestigt: Herr XY ist nicht am Erhalt oder Verkauf des Gebäudes interessiert. Dieses schlechte Image in der mittelhessischen Bevölkerung kann Ihnen, da Sie auch anderweitig unternehmerisch tätig sind und auf Umsatz angewiesen sind, nicht gleichgültig sein.


    Die Alsfelder Bürgerschaft würden gerne von Ihnen erfahren wollen, welche konkreten Pläne sie haben, das Denkmal alsbald einer Folgenutzung zuzuführen.


    Ich fordere Sie hiermit auf,


    bis Mittwoch, 30. November 2022 schriftlich und öffentlich Stellung


    zu den obig genannten Vorwürfen zu nehmen.


    Weiterhin werde ich dieses Schreiben aus Gründen des öffentlichen Interesses an die oberste Denkmalschutzbehörde, Vertreter der Stadt Alsfeld, die hiesige Presse sowie einigen TV-Sendern schicken, welche sich sicher bei Ihnen melden werden. Weiterhin wird dieses Schreiben in SocialMedia veröffentlicht werden.


    Wegen des allgemeinen Interesses der Nichtnutzung des Gebäudes werde ich diesen Brief und Ihre Antwort den interessierten Bürgern zur Kenntnis geben, welche sich sicherlich gerne diesem Thema und Ihnen annehmen werden.
    Mit freundlichen Grüßen


    Jan-Patrick Wismar

  • Alsfeld - Kirchplatz 10

    Ebenfalls am Freitag habe ich ein Schreiben an die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Angela Dorn geschickt. Ihr unterstehen die hessichen Denkmalschutzämter. Hier das Schreiben wie folgt:

    Sehr geehrte Frau Ministerin Dorn,

    sehr geehrte Damen und Herren,

    im Frühling 2020 hat sich unter der Leitung von mir der Regionalverband Mittelhessen des deutschlandweit tätigen Vereins "Stadtbild Deutschland e.V." gegründet.

    Dieser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, harmonisch gewachsene Orts- und Stadtbilder zu bewahren, den Denkmalschutz zu fördern, aber auch verlorene oder abgerissene Gebäude und Denkmale zu rekonstruieren.

    Bei einem Rundgang durch die Alsfelder Altstadt fiel hier ein Gebäude auf, dessen ich mich appellierend an Sie wende, da ich hier große Eile geboten sehe.

    Inmitten der Alsfelder Altstadt droht ein weit über 600 Jahre altes Gebäude endgültig zu verfallen. Es handelt sich hier um ein vierstöckiges Fachwerkhaus, welches für seine Bauzeit sehr hohe Decken und ein einmaliges Fachwerkgerüst aufweist. Diese Individualität hat gar dazu beigetragen, dass es das gleiche Gebäude bundesweit als Bausatz für Modelleisenbahnen geschafft hat.

    Seit Jahren wird an den Eigentümer appelliert, dieser spielt mit den Behörden, der Öffentlichkeit, aber auch den Anwohnern “Katz und Maus”. Eine Sanierung selbst möchte er nicht (mehr) durchführen. Der Erwerb eines Denkmales verpflichtet nach § 13 Hessisches Denkmalschutzgesetz zur Unterhaltung und Erhalt des Denkmals. Dies war dem Käufer sicher auch beim Kauf bekannt. Der Gesetzgeber hat sogar als Ausgleich für erhöhte Ausgaben für ein Denkmal, zur Förderung der Nutzung von Baudenkmalen besondere steuerliche Vergünstigungen für Baudenkmale erlassen. Trotz dessen kommt der Eigentümer seit vielen Jahren keinerlei Bauerhaltung, etc. Nach. Hier ist nicht nur für Passanten (Giebel droht abzustürzen), sondern auch für das Gebäude große Gefahr im Vollzug. Dies ist auch bei Inaugenscheinnahme des Objektes offensichtlich. Verfaulte Balken liegen frei, Ungeziefer tummelt sich im Gebäude, Ziegeln fallen herab und Fenster stehen auf. Hier können Tiere, Feuchtigkeit und Regen ungehindert eindringen. Betrachtet man das Haus aus südlicher Richtung, so wird eine Neigung des Gebäudes zur rechten Seite mehr und mehr deutlich.

    Ich appelliere daher an Sie, hier sofortige Ersatzvornahmen anzuordnen. Im kommenden Jahr steht eine Landtagswahl an, es wäre nicht nur für die Alsfelder Bevölkerung, sondern auch für viele interessierte Bürger und Bürgerinnen eine große Erleichterung dieses Gebäude weiterhin betrachten zu dürfen und endlich ein Ende unter den Kampf, um das einzigartige Kulturdenkmal zu setzen.

    Diese haben bei dem “Kampf um die Alte Post” in Gießen auch schnell Früchte getragen. Hier hatte sich damals eine Online-Gruppierung gegründet, welche gegen die Eigentümer des Postgebäudes demonstrierte. Auch in Alsfeld wird solch eine Vorgehensweite momentan von mir organisiert. Eine weitere Maßnahme wäre der Ankauf des Gebäudes, dieser bewegt sich im niedrigen fünfstelligen Bereich, da die bisherigen Sicherungsmaßnahmen des Vogelsbergkreises diesen Wert bei weitem (!) übersteigen. Selbst bei einem höheren Verkaufswert sollte hier die Kosten-Nutzungrechnung bedacht werden. Ein Abriss sollte hier verhindert werden.

    Weiterhin appelliere ich an Sie, sich diesem Gebäude und der “Kausa Kirchplatz 10” anzunehmen. Hier müssen noch vor dem Frost die Fenster und Balken abgedichtet, die Giebelfront abgesichert und das Haus schnellstmöglich auf seine Standsicherheit überprüft werden. Bei einem Teileinsturz auf benachbarte Gebäude wäre der Image-Schaden für unser “Fachwerkland- Hessen” immens.

    Mit freundlichen Grüßen aus Marburg.

    Beste Grüße und bleiben Sie gesund.

    Jan-Patrick Wismar

    Vorsitzender des Regionalverbandes Mittelhessen von Stadtbild Deutschland e.V.