Berliner Innenhöfe & Hinterhöfe (Galerie)

  • Zitat

    Die Beschlagnahme von leerstehendem Wohnraum ist nicht rechtswidrig, wenn anderweitig dieser nicht beschafft werden kann. ... Irgendjemand in Verwaltung oder Kommunalparlamenten rechtsstaatswidriges Verhalten vorzuwerfen, ist jedoch verfehlt.

    Damit werden sich gewiss noch die Gerichte beschäftigen, denn so eindeutig wie Andreas und die rot-grünen Stadt-Potentaten die Sache sehen, scheint das ganze eben nicht sein. Auch jene Wohungsbesitzer, die für einen Millionenaufwand einen Gründerzeitkomplex aufwendig saniert haben, werden solche Methoden, die eigentlich mehr für Unrechtsstaaten und Despotien typisch sind, wohl kaum begrüßen. Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn man sich zu dessen Legitimation in juristische Spitzfindigkeiten oder in Gutmenschen-Phrasen flüchtet. :daumenunten:

  • Snork 7. Februar 2020 um 15:11

    Hat das Thema aus dem Forum Berlin nach Galerie verschoben.