Heißt das, dass die ausgegrabene historische Kellertreppe erhalten bleibt und in die Neubauten integriert wird?
Nein, ich denke leider nicht. Zwingend zur Erhaltung vorgesehen sind nur die relativ gut erhaltenen Kellerreste der Grundstücke Fischstraße 24, 26 und 28 (letzteres ehemals Ecke Krumme Querstraße, zukünftig durch West-Verschiebung dieser bis zur Geraden Querstraße Mittelhaus). Eine weitere Vorgabe ist, dass diese drei Keller auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Bin gespannt, ob das klappt.
Die Erhaltung aller anderen Kellermauern sollte bisher den zukünftigen Besitzern im freiwilligen Rahmen zugestanden werden - so hatte ich das mal gehört. Wenn nun aber die Stadt schon vor dem Verkauf die Kellersohlen herstellt - oder auch nur die Baugrube aushebt (was wohl in Kürze passieren wird), wird sie aus Kostengründen sicher kurzen Prozess mit den Überresten machen. Soweit ich sehen konnte, wurde beim Abriss der Schulkeller auch schon das meiste an Historischem gleich mit weggebaggert - darunter deutlich schönere Teile als die Treppe - wie z.B. gut erhaltenen Gewölbeansätze.
Immerhin werden ja nun - wie oben erwähnt - die an den Straßen liegenden Teile der Kellermauern erhalten bleiben, wenn auch wohl für immer unsichtbar.