• Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, hoffe ich auf baldige Sicherung und Wiederherstellung.

    Ich kenne mich mit Versicherungsfragen wenig aus, aber wenn nicht die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers zahlt, dann wohl die Haftpflichtversicherung. Ist er nicht versichert, muss er mit seinem Vermögen haften. Ist er Hartz IV-Empfänger ist die Bahn dran.

  • Wenn das Gebäude durch einen Unfall der beim Betrieb eines Kfz entstanden ist, muss die Kfz Haftpflichtversicherung des Halters des Fahrzeuges mit dem der Schaden verursacht wurde aufkommen.

  • Dieser Artikel sagt eigentlich schon alles und zeigt, wohin die Reise auch zukünftig hingehen wird:https://www.sn-online.de/Schaumburg/Bue…t-nicht-gewollt

    Der nächste Klotz am Rande der Altstadt ist schon in Arbeit:https://www.sn-online.de/Schaumburg/Bue…Neubauwohnungen
    An der Wallstraße werden mit gestaffelten Baukörpern und Giebelelementen die Neigung der Straße und die Form der vorhandenen Wohnbebauung aufgenommen. „Städtebaulich geschlossen“, war das Stichwort, das John Roper nannte: „Eine bewusst moderne Architektur, die dennoch sympathisch wirkt.“

    https://www.szlz.de/region/bueckeb…rid,722072.html

    Ähm, ah ja? Wirklich, sehr sympathisch! In ein paar Jahren wird wahrscheinlich die gesamte Wallstraße so aussehen.

    Vorgängerbebauung:https://www.sn-online.de/Schaumburg/Bue…dem-Filetstueck

  • Für Leute, die Rekonstruktionen und historische Bauformen ablehnen, erscheint der Vergleich mit Disneyland sicher höchst kreativ. In unseren Kreisen ist das halt schon lange abgedroschen und angestaubt.

    Gibt es eigentlich Neuigkeiten zum Bahnhofsgebäude? Wird das inzwischen repariert? Oder erfolgt da auch ein moderner Neubau nach Abriss?

  • Naja, man kann den schlohweißen Alt-68er auf dem Bild der Zeitung je in aller Schönheit erkennen. Das Blatt schreibt: „Es ist ein Mythos“, weiß Sassenberg, „dass Baudenkmäler nicht verändert werden dürfen.“ Eine Veränderung sei möglich – „wenn sie denkmalgerecht ist“. Dabei sei es legitim, wenn die Veränderungen im modernen Stil durchgeführt würden. Dadurch werde das „Neue“ klar kenntlich gemacht. „Eine Nachahmung historischer Bauformen wie in einem Disneyland ist allerdings nicht gewollt“, stellt der Bauamtsleiter klar."

    Allerdings irrt der Bauamtsleiter, der offenbar kein Denkmalpfleger ist. Die ersten beiden Sätze sind ja nich völlig richtig, "denkmalgerecht" muß eine Veränderung sein und natürlich können Denkmale verändert werden. Der Irrtum beginnt mit der Aussage, daß Veränderungen nur dann erkennbar seien, wenn sie im "modernen Stil" durchgeführt würden.

    Erstens wird in Deutschland täglich an vielen Baudenkmalen ganz selbstverständlich Originalsubstanz ersetz, und zwar denkmalgerecht. Neue Fenster, neuer Putz neue Dachschindeln. Da erkennt niemand die Veränderung (bestenfalls fällen plötzlich intakte Bauteile auf), kein Denkmalpfleger käme auf die Idee diese Veränderungen irgendwie "kenntlich" zu machen.

    Zweitens geht es um Neubauten neben einem Baudenkmal. Da gilt erstmal, daß das Denkmal Umgebungsschutz hat, dieser bezieht sich allerdings nur auf die Masse und Höhe des Baukörpers sowie dessen Farbigkeit. Eine Vorschrift, daß neben einem Baudenkmal nicht traditionell gebaut werden darf gibt es nicht - weder im Denkmalrecht noch im sonstigen Baurecht. Das ist die persönlich Meinung des Bauamtsleiters, aber eben nicht Gesetz- und Verordnungslage.

    Drittens ist - selbst wenn man dem Mann folgt, daß ein Neubau als solcher erkennbar sein MUSS (wo steht das?) - die Aussage Unsinn, daß dies nur mit "moderner Architektur" zu bewerkstelligen sei. Dieser Begriff ist gar nicht zu definieren - von der Oper in Sidney über den Berliner Fernsehturm, von einem Schweriner Plattenbar bis zum Olympiastadion in München - alles "modern" und sehr unterschiedlich. Zudem kann auch traditionelle Architektur modern aussehen, was viele traditionelle Bauten mit französischen Fenstern und anderen modernen Details zeigen.

    Deshalb gilt der alte Tippe meines ersten Chefs in der Bauträgerbranche, der sagte: Immer fragen: wo steht das denn geschrieben? Dann kommen die Herrschaften in der Regel ins Schleudern, wie sie ihren privaten Geschmack versuchen hinter Gesetzen zu verstecken, die es gar nicht gibt.

  • Deshalb gilt der alte Tippe meines ersten Chefs in der Bauträgerbranche, der sagte: Immer fragen: wo steht das denn geschrieben? Dann kommen die Herrschaften in der Regel ins Schleudern, wie sie ihren privaten Geschmack versuchen hinter Gesetzen zu verstecken, die es gar nicht gibt.

    Danke, den Satz werde ich auch für meine (beruflichen) Bauvorhaben beherzigen. :daumenoben:

  • In der Regel gilt nur der Bebauungsplan, der klare Regeln und zentimetergenauer Zeichnungen enthält, aber keinen Baustil, weil das nicht justiziabel ist. Oder der § 34 BauGB, wenn es keinen B-Plan gibt: "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden."

    Das "Einfügen" bezieht sich also auf die Art der Sitzung und die Höhe, Tiefe, Breite des Baukörpers in Metern über mittlerer Geländehöhe. Auch hier ist das Bundesbaugesetz ästhetisch "neutral".

    Im Bückeburger Fall ginge es um den Umgebungsschutz. Der § 8 des Denkmalschutzgesetzes Niedersachsen sagt: "In der Umgebung eines Baudenkmals dürfen Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird. Bauliche Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals sind auch so zu gestalten und instand zu halten, daß eine solche Beeinträchtigung nicht eintritt. " Und Schluß. Da steht nichts von einer Pflicht zur Erkennbarkeit von Hinzufügungen oder gar von "moderner Architektur", was auch immer das sein mag.

    Es geht nur um die "Beeinträchtigung". Das ist nach gängiger Rechtsprechung ebenfalls kein Geschmacksparagraf sondern muß justiziabei sein. Das heißt in der Regel wird hier von einer "erdrückenden Wirkung" gesprochen, wenn ein Nachbar deutlich höher als das Baudenkma errichtet werden soll. Höchstrichterlich wurde auch entschieden, das bspw. bei einem Baudenkmal mit Putz ein vollständig verglaster Nachbarbau das Erscheinungsbild beeinträchtigen kann. Ein traditioneller Bau neben einem Baudenkmal (Putzbau neben Putzbau) stellt jedenfalls keine "Beeinträchtigung" im Sinne des Denkmalschutzgesetzes dar.

    Der Rest der Debatte ist Politik und Geschmack, kein Baurecht. Das sollte jemand dem Bauamtsleiter mal schreiben. Am besten auf einem Anwaltsbriefbogen.

  • Ich möchte euch die Residenzstadt Bückeburg mit ihrer Geschichte und Architektur vorstellen: https://www.zeilenabstand.net/bueckeburg-res…r-schaumburger/

    Die Keimzelle der Stadt Bückeburg ist eine Burg, die Anfang des 14. Jahrhunderts durch Graf Adolf VI. von Schauenburg angelegt wurde. Der Ort sollte in der Folge zur Hauptresidenz der Grafschaft aufsteigen. Zunächst hatten die Grafen ihren Stammsitz in der östlich von Rinteln liegenden Schauenburg, die im 12. Jahrhundert als Höhenburg im Weserbergland errichtet worden war. Danach folgte das nahe gelegene Stadthagen als Hauptresidenz.

    Die Blütezeit Bückeburgs ist das frühe 17. Jahrhundert, als die Stadt unter Graf (ab 1619 Fürst) Ernst zur Residenzstadt ausgebaut wurde und 1609 Stadtrechte erhielt. Die zu jener Zeit errichteten Bauten prägen noch heute das Gesicht der Straßenzüge. Mit dem Dreißigjährigen Krieg und dem Aussterben der Schauenburgischen Dynastie 1640 setzte eine Stagnation in der Entwicklung der Stadt ein.

    Bückeburg ist ein Paradebeispiel für eine frühneuzeitliche Residenzstadt, die sich durch ihren gezielten Ausbau weit über ihre mittelalterlichen Wurzeln entwickelte. Die Stadt war unter Graf Ernst für wenige Jahrzehnte Mittelpunkt höfischer Kultur und Wirkungsstätte international renommierter Künstler. Sie wurde damit zu einem Zentrum für Kunst und Architektur des Manierismus in Norddeutschland.

    Impressionen:

    Parkansicht des Schlosses

    Schlosstor mit Hofkammer und Alter Kammerkasse

    Schlosskapelle mit Kanzelwand und Altartisch

    Westfassade der Stadtkirche

    Stadtkirche - Mittelschiff

    Kunsthistoriker, Historiker, Webdesigner und Fachreferent für Kulturtourismus und Kulturmarketing

    Mein Bezug zu Stadtbild Deutschland: Habe die Website des Vereins erstellt und war zeitweise als Webmaster für Forum und Website verantwortlich. Meine Artikel zu den Themen des Vereins: Rekonstruktion / Denkmalschutz / Architektur / Kulturreisen

  • Kann mir jemand sagen, ob die Vorhalle des Bückeburger Bahnhofs mittlerweile repariert wurde? Da is ja im September 2020 ein Opi mit seinem Auto reingerauscht. Als der beschädigte Pfeiler entfernt wurde, sah die Vorhalle so aus:

    https://www.dewezet.de/cms_media/modu…udeteile-so.jpg

    Bei meiner Suche im Netz fand ich einen Bericht von Januar 2022. Dabei ist folgendes kleines Bild:

    https://www.sn-online.de/resizer/-Bv9D0…3IIDEZH64WQ.jpg

    Wenn das Bild tatsächlich von 2022 ist, wäre zumindest der Pfeiler instandgesetzt. Der Bauzaun würde dazu passen. Kann das jemand bestätigen?

  • Die zweifellos sehr schönen Bilder von Tegula zeigen allerdings nur die Starobjekte dieser Stadt. Wie verhält es sich mit dem eigentlichen Stadtbild? Weist es auch Bürgerbauten in manieristicher Pracht aus? Dieses Bild ist nun wirklich nicht eben überwältigend:

    Physiotherapie Ausbildung in Bückeburg | Bernd Blindow Gruppe

    https://www.blindow.de/physiotherapie-ausbildung-bueckeburg---

    Da kam mir das von Tegula erwähnte Stadthagen bei allen jüngeren Beeinträchtigungen schon weit bedeutender vor.

    Augustinus (354-430) - Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat
    14. Buch 9. Kapitel
    Der Staat oder die Genossenschaft der nicht gottgemäß, sondern nach dem Menschen wandelnden Gottlosen dagegen, die eben infolge der Verehrung einer falschen und der Verachtung der wahren Gottheit Menschenlehren anhangen oder Lehren der Dämonen, er wird von den bezeichneten verkehrten Gemütserregungen geschüttelt wie von Fieberschauern und Stürmen.

  • Zur Frage zum Stadtbild kann ich leider nicht viel beitragen; obwohl ich jedes Jahr min. einmal da bin, hab ich es noch nicht wirklich aus dem Schlosspark rausgeschafft. Ich kann aber ein Bild von der Dr. Blindow Schule beitragen, von deren Internetseite oben von Ursus carpaticusverlinktes Bild ist. Ehemals Palais Bückeburg (Witwensitz), dann Lazarett, dann brit. RAF Offizierskasino usw. mit leider nicht originalgetreu rekonstruiertem Dach nach Brand 1945 und heute eine Berufsfachschule.