• Erdpresserhof

    Hier erneut ein Abrissprojekt in der Nähe von Grieskirchen - ein Gutshof aus dem 16. Jahrhundert:

    http://kurier.at/nachrichten/oberoesterreich/4318839.php

    Die sarkastische Meldung des Käufers über die 500 Unterschriften gegen den Abriss ist zum aus der Haut fahren!

    Es darf nie vergessen werden, dass die Kunst eines Landes der Wertmesser nicht allein seines Wohlstandes, sondern vor allem auch seiner Intelligenz ist

  • ein Abrissprojekt in der Nähe von Grieskirchen

    Schlüßlberg, Au 1 u. 2

    Au 1, Schlüßlberg - Google Maps
    Panoramio - Photo of Schlusslberg , Austria (der weiße Hof links, hinter dem Schlecker-Markt teilweise sichtbar)
    Schlüßlberg - RiS-Kommunal - (auf dem Bild der Website der Gemeinde links der breitgelagerte Hof mit dem grauen Dach)

    Meiergut in Schlüßlberg (Pol.Bez. Grieskirchen) droht Abriss
    Gemeindezeitung von Schlüßlberg (Seite 2)

    Ich sehe die Schuld beim Denkmalschutz. Denn man hat den Hof nicht in die Denkmalsliste aufgenommen. Als Grund wird angegeben, es gebe noch zu viele vergleichbare Höfe. Also wieder die bekannte Logik, nach der man bis auf weiteres fleißig alles Alte zerstören darf, bis es schließlich nur noch wenige Reste gibt. Erst dann haben also die wenigen verbliebenen Objekte die Chance, vom Denkmalschutz als erhaltungswürdig entdeckt zu werden. Und den letzten beißen die Hunde. Nach dieser Logik kann man jedem Investitionswilligen nur empfehlen, sofort mit seinem Zerstörungswerk zu beginnen. Aber Denkmalschutz hat mit Logik wahrscheinlich ohnehin nicht viel zu tun...

    Zitat

    Beim Bundesdenkmalamt sieht man aktuell keine Notwendigkeit, den Hof unter Schutz zu stellen. "Momentan ist die Bedeutung noch nicht groß genug", sagt Ulrike Knall-Brskovsky, die Landeskonservatorin für Oberösterreich. Denn es gebe sehr viele ähnliche Bauernhöfe.

    (a.a.O., Streit um historischen Hof | kurier.at)

    M. E. wäre es angebracht, alle (!) wertvollen Bauten der Vergangenheit als erhaltungswürdig einzustufen und in die Denkmalslisten aufzunehmen. Dann ist für Investitionswillige klar, was als schützenswert gilt. Denn ganz offensichtlich hat der Bauwillige aus dem Fehlen des Hofes in der Denkmalsliste gefolgert, dass dieser nicht erhalten werden müsse. Andererseits muss man bei derart lückenhaften Denkmalslisten (die Marktgemeinde Schlüßlberg (20 km², 3000 Einwohner) besitzt die stolze Zahl von 2 (in Worten: zwei) denkmalgeschützten Gebäuden: Liste der denkmalgeschützten Objekte in Schlüßlberg) von einer gewissen Unberechenbarkeit und Rechtsunsicherheit ausgehen und damit rechnen, dass die Bevölkerung die Erhaltung ihrer Kulturdenkmale fordert, wenn der staatliche Denkmalschutz das versäumt.

  • Du sagst es Zeno - erst wenn etwas in geringer Menge vorhanden ist wird es für das Denkmalamt wertvoll!

    Dazu paßt auch die Antwort auf mein Mail bezüglich der Biedermeierhäuser in der Westbahnstraße (siehe Wiener Baugeschehen), die ich gestern nach 14 Tagen erhalten habe:

    "Das Bundesdenkmalamt nimmt Bezug auf Ihr E-Mail vom 14. November 2011 bez. Wien 7, Westbahnstr. 13 und teilt dazu mit, dass das Objekt nicht unter Denkmalschutz steht. Das Denkmalschutzgesetz (DMSG) bezieht sich auf jene von Menschen geschaffenen unbeweglichen Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung, deren Erhaltung dieser Bedeutung wegen im öffentlichen Interesse gelegen ist. Die Erhaltung liegt gemäß DMSG dann im öffentlichen Interesse, wenn es sich bei dem Denkmal aus überregionaler oder vorerst nur regionaler Sicht um Kulturgut handelt, dessen Verlust eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht hinsichtlich Qualität sowie ausreichender Vielzahl, Vielfalt und Verteilung bedeuten würde. Im Rahmen einer umfangreichen österreichweiten Erhebung des Bundesdenkmalamtes, u. a. in den Jahren 2000 bis 2010, und einer damit einhergehenden Überprüfung konnten dem genannten Objekt diese Kriterien nicht zugeordnet werden. Selbiges gilt in diesem Zusammenhang für Gruppen von unbeweglichen Gegenständen (Ensembles) in diesem Bereich.
    Für die Zeitspanne von 1815 bis 1848 wurden vom Bundesdenkmalamt in Wien rund 530 Wohnbauten entsprechend dem oben Genannten als Denkmal eingestuft, davon rund 90 im 7. Bezirk.

    Orts- und Stadtbildschutz sind in Österreich Landessache. Um die Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes zu gewährleisten, wurden auf Landesebene durch die Stadt Wien Schutzzonen geschaffen. Mit der im Jahr 1972 beschlossenen Altstadterhaltungsnovelle kann die Stadt Wien unabhängig vom Denkmalschutz Schutzzonen festlegen und damit charakteristische Ensembles vor Abbruch oder Überformung schützen. Das genannte Objekt liegt in einer Schutzzone. Für Auskünfte bez. Schutzzonen wenden Sie sich bitte an die Magistratsabteilung 19 in Wien.

    Für Hinweise und Anregungen sind wir immer dankbar. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung."

    Schön dieser Einsatz und die Begeisterung für den Althausbestand des Denkmalamts!! :kotz:

    Dort sitzten anscheinend viele Technokraten (ich entschuldige mich gleich für diese Verallgemeinerung, aber da steigt mir das Gimpfte hoch!), die ebenso gut im Passamt, bei der Müllabfuhr oder am Postschalter arbeiten könnten.

    0 Engagement - und wenn Möglich ABSCHIEBEN - hier halt an die MA 19!

    Überlege noch, wie und ob ich darauf antworten werde!

    Es darf nie vergessen werden, dass die Kunst eines Landes der Wertmesser nicht allein seines Wohlstandes, sondern vor allem auch seiner Intelligenz ist

  • Wenn man nur die Objekte schützt, die ganz besonders wertvoll sind, dann ist es mit dem Schutz und der Erhaltung der Stadt- und Ortsbilder natürlich nicht weit her. Dann ist die große Masse der Altgebäude zum Abschuss freigegeben. Und das ist wohl die gegenwärtige Situation in Österreich.

    Die andere Seite ist freilich die, dass sich jeder Behördenmitarbeiter möglichst unverbindlich äußert, damit nichts davon gegen ihn verwendet werden kann. Klar, dass dann groß und breit Unverfängliches wiedergegeben wird und konkrete Aussagen zu dem betreffenden Objekt so weit wie möglich vermieden werden. Am besten ist es natürlich, wenn jemand anderes zuständig ist. Dann wird darauf hingewiesen und es werden keine weiteren Worte darüber verloren, weil man das als nichtzuständig ja nicht tun muss. Wer schon des öfteren Stellungnahmen von Behörden gelesen hat, kennt diesen Stil.