Das ist die Weyerstraße. Da müsste dringend mal was passieren, aber die Fassade steht nicht unter Denkmalschutz. In dem Zustand befindet sich das Haus aber leider schon seid Jahren.
Köln - Innenstadt
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Hallo allerseits, ich hab mir mittlerweile auch einen Accout gemacht, weil ich gestern wieder am Palatium zwischen Schildergasse und Hohe Straße vorbeigekommen bin. Trotz des schönen Grundbaus ist nämlich die Ostseite des Gebäudes in den 50er Jahren schnell wiederaufgebaut worden und wertet das Gesamtgebäude leider deutlich ab. Gibt es hier möglicherweise Bilder, wie die Ostfassade im Vorkriegszustand aussah?
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Hallo KaiserToGo, herzlich willkommen bei uns im Forum!
Ich habe zwei Bilder gefunden. Das erste zeigt allerdings noch die Nachbarbebauung, bevor das Palatium gebaut wurde:
Bildquelle: Rheinisches Bildarchiv, rba_mf065046, https://www.kulturelles-erbe-koeln.de/documents/obj/05704811
Sehr schön übrigens das Stadtwappen oben am Eckturm.
Der Beweis, dass es wirklich das Nachbargebäude des Palatium war, liefert folgendes Bild, die beiden Gebäude sieht man links im Bild:
Bildquelle: Rheinisches Bildarchiv, rba_061901, https://www.kulturelles-erbe-koeln.de/documents/obj/05702034
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Bildquelle: Rheinisches Bildarchiv, rba_mf065046, https://www.kulturelles-erbe-koeln.de/documents/obj/05704811
Steckt im heutigen Eckbau möglicherweise noch der Altbau dahinter? Die Fensterachsen - links fünf (wovon die linken beiden Achsen zusammengezogen worden wären), rechts drei - sind nämlich noch vorhanden. Auch die Stockwerkhöhen sind für einen Neubau zu hoch. Sie könnten allerdings den Geschosshöhen des Palatiums geschuldet sein, wobei ich nicht weiss, ob die Gebäude im Innern verbunden sind.
Vergleichsbild von heute: https://maps.app.goo.gl/HNhbsF7aTyzo53Zz9
Auf diesem Bild kann man die Stockwerkhöhen miteinander vergleichen und feststellen, dass sie exakt mit jenen auf dem historischen Bild übereinstimmen!
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Das Programm zum Tag des Denkmals 2024 für Köln ist verfügbar. In der Ankündigung finden sich einige Gebäude,
die sonst nicht zugänglich sind. Interessant vielleicht auch der Termin zum historischen Zeughaus,
das laut Medienberichten vor sich "hinrottet". Dass die ehemalige Dombaumeisterin u.a. die historische Stadtmauer präsentiert,
der „Stadtkonservator“ eher jüngere Gebäude (Großmarkt, Aurora-Mühle) fokussiert, erscheint mir sinnbildlich.
Teilnahmebedingungen (z.B. Anmeldungen) bitte direkt bei den Veranstaltern entnehmen:
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf480/tag-des-offenen-denkmals-2024.pdf -
Noch zum Geschäftshaus Feinhals, Hohe Straße N°63/Schildergasse, welches 1890 nach Entwürfen von Kayser/v. Großheim errichtet wurde.
Eine informative Festschrift: 100 Jahre Feinhals-Zigarren 1961: Zigarrenbibliothek
Riegel
Hier habe ich eine Aufnahme von 1953 gefunden, welche leicht verdeckt die Bausituation zeigt. Du kannst sicherlich eine fundiertere Aussage treffen, ob Deine Vermutung zutreffen könnte.Hinweis auf das umfangreiche Walter-Dick-Archiv, in welchem ich die Aufnahme gefunden habe. Darin gibt es für Köln-Interessierte sicherlich eine Menge zu entdecken; eine gute Suchfunktion ist vorhanden.
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Mantikor Auf dem Bild sieht man gut, dass das Gebäude tatsächlich fünf Fenterachsen aufwies. Heute sind ja zwei davon zusammengezogen. Dennoch klärt auch dieses Foto nicht die Frage, ob es sich um einen Wiederaufbau oder Neubau handelt. Ich kann nichts erkennen, was auf den Altbau schliessen lässt ausser den hohen Geschosshöhen. Diese überzeugen mich noch immer, dass hinter der heutigen Fassade noch der Altbau steckt. Was war aber der Altbau? Ein reiner Zweckbau mit grossen Verkaufsflächen und dieser prächtigen Fassade davor. Und genau diese fehlt heute...
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Auf den Social-Media Kanälen des Ortsverbandes ist folgender Beitrag erschienen:
Ein Graffiti-Beseitigungs-Team der AWB hat letzte Woche den Großteil einer Schmiererei an der romanischen Kirche St. Cäcilien entfernt.
Doch anstatt Beifall war die Reaktion Bestürzung. Die Stadt prüft nun, ob man das Graffiti wiederherstellen kann. Wie kann das sein?
Man hat in der Vergangenheit die Schmiererei als Kunstwerk deklariert und sie durfte vom sogenannten Künstler sogar schon einmal erneuert werden. Sie wurde damals zudem auch noch unter Denkmalschutz gestellt. Eine Genehmigung hatte der "Künstler" ursprünglich nicht.
Wir sagen: Die AWB hat alles richtig gemacht! Die verantwortlichen Mitarbeiter haben vermutlich aus ihrem natürlichen Verständnis von Sauberkeit und Ordnung eine störende Sauerei an einem der ältesten Gebäude der Stadt entfernt. Dass es sich dabei um ein schützenswertes "Kunstwerk" handeln soll, ist einem normalen, bodenständigen Menschen kaum zu vermitteln.
Lieblos aufgesprühte Graffiti-Kritzeleien haben an ehrwürdigen romanischen Klosterkirchen aus der Stauferzeit nun einmal nichts zu suchen!
Anstatt sich um die Wiederherstellung derartig unansehnlicher "Kunstwerke" zu bemühen, sollte die Stadt die Reste des Selbigen am Besten ganz entfernen lassen.
Für weitere Informationen hier noch ein Artikel aus dem Stadtanzeiger: https://www.ksta.de/koeln/koelner-…chaedigt-861324
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Man muss nicht jede Kunst schön finden, aber man sollte sie akzeptieren. Das Kunstwerk existiert bereits seit 44 Jahren, war Teil einer Sonderausstellung und es bestehen Urheberrechte seitens des Künstlers daran, der alles andere als ein Unbekannter ist. Wenn man nun die Beseitigung dieses Werkes fordert, dann demonstriert man nur, dass man ein einseitiges Verständnis von Kunst besitzt und offensichtlich bereit ist, sich über Urheberrechte hinwegzusetzen. Ach ja, mich spricht das Skelett auch nicht an, schon gar nicht an einer romanischen Kirche. Nur, um das klarzustellen.
Wer mehr über Harald Naegeli erfahren möchte, ist hier richtig:
Sprayer Harald Naegeli: Schweizer Graffiti-Künstler auf der FluchtHetzjagd auf die Avantgarde: In den Siebzigern malte der Zürcher Harald Naegeli als einer der ersten Europäer Graffiti auf trostlose Großstadtwände. Die…www.spiegel.de -
Wenn man nun die Beseitigung dieses Werkes fordert, dann demonstriert man nur, dass man ein einseitiges Verständnis von Kunst besitzt
Tja, wie sagte doch einst Kurt Tucholsky: "In Deutschland ist es wichtiger, Verständnis zu haben als Verstand". Die Reaktion einiger Graffiti-Künstler-Versteher auf die Beseitigung der Schmiererei zeigt dass die Aussage immer noch hoch aktuell ist.
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Haben also Menschen, die ,,als Künstler keine Unbekannten" sind, andere Rechte als alle anderen? Ich kann doch nicht irgendwo etwas hinsprühen und dann mit Verweis auf mein Urheberrecht eine Entfernung argumentativ zu verhindern suchen? Eine Denkmalbehörde, die sowas unter Schutz stellt und damit nachträglich staatlich legitimiert und fördert, arbeitet eigentlich subversiv. Das ist nicht einfach "nur" eine nachträgliche Genehmigung für einen Schwarzbau unter Auflagen oder ähnliches, der Denkmalschutz verteidigt staatlicherseits dieses Vorgehen und unterfüttert es mit entsprechenden Legitimierungsbausteinen, wird Fördergelder aufbringen für den Unterhalt und eine Restaurierung.
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Huch, wo ist denn der Beitrag hin, in dem ein Vereinsmitglied dem Verein angedroht hat auszutreten, wenn der Verein seinen Standpunkt zur Schmiererei-Entfernung nicht zurücknimmt?
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und offensichtlich bereit ist, sich über Urheberrechte hinwegzusetzen.
Das ist aber keine Frage des Urheberrechts, sondern des Eigentums. Die Eigentümer der Kirche haben ja wohl im Jahr 1989 das Graffiti erneuern lassen. Damit war das Graffiti nicht mehr "illegal" angebracht. Der Auftrag an die AWB ging auch nicht dahin das Graffiti zu beseitigen. Schon allein deswegen ist hier nicht zu sagen "Alles richtig gemacht".
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Centralbahnhof Könntest Du erläutern, warum man in diesem Zuge nicht gleich vorgeschlagen hat dieses Portal wieder zu öffnen?
Andreas Dann wurde der Denkmalschutz also erst vom Gebäude auf das Graffiti erweitert, als es quasi legalisiert war? Das wäre ja zumindest in diesem Aspekt dann beruhigend.
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Ich freue mich schon auf die Aufstellung der Skulptur "Skelett auf Fettstuhl" im Wallraff-Richartz-Museum.
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Ich kann doch nicht irgendwo etwas hinsprühen und dann mit Verweis auf mein Urheberrecht eine Entfernung argumentativ zu verhindern suchen?
Nun bleiben wir mal bei den Tatsachen. Der Eigentümer der Immobilie hat den Künstler explizit gebeten, sein Werk zu erneuern, und zwar bereits vor 35 Jahren. Damit ist es legal und seit vielen Jahren Bestandteil der Kölner Kulturszene. 2022 war es Gegenstand einer Sonderausstellung des Museums Schnütgen, also ein Exponat! Der Künstler hat zudem niemals auf sein Urheberrecht bestanden. Ganz im Gegenteil sieht er seine Kunst explizit als vergänglich an.
Ich habe das hier mal ausführlich beschrieben:
Der Schweizer Künstler Harald Naegeli ist ein Avantgardist. Als „Sprayer von Zürich“ wurde er in den 1970er-Jahren zu einem Vorreiter in der Kunstwelt von Street-Art und Graffiti. Das brachte ihn damals zwangsläufig auch in Konflikt mit dem Schweizer Gesetz, was diverse Kontroversen auslöste und ihn zur Flucht nach Deutschland bewegte. Als sein Fürsprecher fungierte kein Geringerer als Joseph Beuys. Der Kölnische Kunstverein stellte seine Werke in einer Fotoausstellung aus. Heute ist Naegeli, der eine künstlerische Ausbildung genoss und auch als Zeichner tätig ist, ein angesehener Künstler. Seine charakteristischen Strichmännchen lassen den Einfluss des Dadaismus erkennen.
2022 widmete das Museum Schnütgen dem Kunstschaffen Naegelis eine Sonderausstellung. Gegenstand dieser Ausstellung war auch das nun versehentlich durch die Stadtreinigung in Teilen entfernte Skelett, das der Künstler 1980 an das vermauerte Westportal der Cäcilienkirche sprühte. Es steht seit Jahrzehnten unter Denkmalschutz und wurde 1989 explizit auf Bitten des Museums durch den Künstler erneuert. Das Motiv fand sich in Köln ursprünglich auch an anderen Orten, was in der Gesamtheit an das im Spätmittelalter und frühen Neuzeit beliebte Totentanz-Thema in der bildenden Kunst anschließt. Im Œuvre des Künstlers findet sich der Memento-mori-Gedanke immer wieder an zentraler Stelle. So durfte er entsprechende Darstellungen vor einigen Jahren auch am Züricher Grossmünster realisieren. Seine Werke versteht Neageli als Protest gegen die Unwirtlichkeit der Städte und der Architektur sowie als vergängliche Kunst, die auf Vergänglichkeit hinweist.
Mehr dazu:
Harald Naegeli und der Kölner TotentanzGraffiti am Museum Schnütgen: die Kontroverse um Harald Naegelis Totentanz-Skelett an der Cäcilienkirche in Kölnwww.zeilenabstand.netDas ist aber keine Frage des Urheberrechts, sondern des Eigentums.
Beides. Urheber ist Naegeli mit allen damit verbundenen Rechten, Eigentümer der Träger des Museum Schnütgen. Man mag das Kunstwerk finden, wie man will, aber sich hinzustellen und die Beseitigung zu fordern, hat etwas Übergriffiges. Da sind wir aber beide einer Meinung.
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Dann wurde der Denkmalschutz also erst vom Gebäude auf das Graffiti erweitert, als es quasi legalisiert war?
Davon gehe ich aus, werde aber mal schauen, ob sich hierzu noch was finden lässt.
Man mag das Kunstwerk finden, wie man will, aber sich hinzustellen und die Beseitigung zu fordern, hat etwas Übergriffiges.
...zumal wenn der Eigentümer das gerade nicht möchte. Die Argumentation ruft, zumindest bei mir, auch Assoziationen an andere Zeiten und Vorgänge hervor, die einem sich kulturellen Anliegen verpflichteten Verein sicher nicht gut zu Gesicht stehen. Ob man gerade in Köln unseren Interessen mit so etwas dient?
Edit: Das Museum Schnütgen sieht das Totentanz-Graffiti ja offensichtlich als Teil seiner Sammlung an: https://museum-schnuetgen.de/Harald-Naegeli-in-Koeln.
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Nun bleiben wir mal bei den Tatsachen. Der Eigentümer der Immobilie hat den Künstler explizit gebeten, sein Werk zu erneuern, und zwar bereits vor 35 Jahren. Damit ist es legal und seit vielen Jahren Bestandteil der Kölner Kulturszene. 2022 war es Gegenstand einer Sonderausstellung des Museums Schnütgen, also ein Exponat! Der Künstler hat zudem niemals auf sein Urheberrecht bestanden. Ganz im Gegenteil sieht er seine Kunst explizit als vergänglich an.
Tatsache ist aber auch, dass hier die Debatte mittels Urheberrecht geführt wurde - von Dir aufgeworfen - und natürlich entsprechend von einem Urheber zu beanspruchen, was ich bei einer Straftat (und das war die ursprüngliche Beschmierung) für kritikwürdig halte. Das wollte ich zum Ausdruck bringen und nicht suggerieren, dass es ein Urheber bereits in Anspruch genommen hätte.
Die Frage ist für mich auch, ob der Eigentümer tatsächlich so frei entscheiden kann, was denn nun legal an seiner Wand angebracht werden darf. Es handelt sich um eine der ältesten Kirchen in Köln und war sicher schon zum Zeitpunkt der Straftat unter Denkmalschutz. Entsprechend steht es einem Eigentümer nicht einfach so frei m.E., solche Schmierereien zu ,,legalisieren", insbesondere nicht rückwirkend.
Alles weitere zur vermeintlichen Bedeutung ist prinzipiell für die Debatte nicht sonderlich ausschlaggebend. Insbesondere, wenn man nun vor der Frage steht, ob und wie man das Graffiti wiederherstellt. So wäre auch denkbar, dass es aus dem ursprünglichen Kontext herausgenommen werden könnte und in einer Ausstellung wiederherstellt wird.
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Noch ein paar Werke von 2020 in Zürich - sieht für mich nach eindeutiger Sachbeschädigung aus https://www.nzz.ch/zuerich/harald…16?reduced=true
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Edit: Das Museum Schnütgen sieht as Totentanz-Graffoiti ja offensichtlich als Teil seiner Sammlung an: https://museum-schnuetgen.de/Harald-Naegeli-in-Koeln.
Das ist die Sonderausstellung zu Naegeli, die ich bereits oben verlinkt habe. Genau das ist der Punkt, den ich hier mehrfach einzubringen versucht habe. Wir sprechen hier von einem Exponat eines Museums. Unbenommen ist dabei, dass es vor 44 Jahren aus einer illegalen Handlung entstanden sein könnte. Mir scheint aber, dass der Eigentümer niemals Strafanzeige gestellt hat. Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt! Seit mindestens 1989 profitiert man sogar davon, und zwar explizit auf eigenen Wusch. Ich sehe hier nur Gewinner.
So wäre auch denkbar, dass es aus dem ursprünglichen Kontext herausgenommen werden könnte und in einer Ausstellung wiederherstellt werden.
Darüber ließe sich sicher in Köln diskutieren, obwohl der Totentanz natürlich im sakralen Kontext besonders passend ist. Aber sicher nicht mit Forderungen, die Verteidiger dieses Kunstwerkes absprechen wollen, "normale und bodenständige" Menschen zu sein. Wer Menschen und Kunst derart abwertet, hat sich aus dem Diskurs bereits selbst ausgeschlossen, bevor er überhaupt begonnen hat.
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